Erschienen in:
29.10.2018 | Allergologie aktuell
Epikutantest mit hausgemachten Testlösungen
verfasst von:
Dr. Thomas M. Heim
Erschienen in:
Allergo Journal
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Ausgabe 7/2018
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Auszug
_ „Die epikutane Testung patienteneigener Substanzen ist oft eine wichtige Ergänzung, nie aber ein Ersatz für die verfügbaren Standardreihen“, schickte PD Dr. Heinrich Dickel, Bochum, voraus. Eine formale Voraussetzung, um In-vivo-Testungen individueller Substanzen in der eigenen Praxis vornehmen zu dürfen, ist die einmalige Anzeige an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 67 Arzneimittelgesetz (AMG). Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter
www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/laenderbehoerden.html ermittelt werden. Unter
dkg.ivdk.org/dok/InformationenParagraph_67_AMG.doc können nähere Informationen sowie eine Musteranzeige eingesehen werden. Wichtige Informationsquellen zu potenziellen Allergenen seien Verpackungslabel, Beipackzettel und Fachinformationen von Arzneimitteln, Sicherheits- oder technische Datenblätter sowie die Gefahrstoffdatenbanken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder des Gefahrstoffinformationssystems Chemikalien (GisChem). …