Skip to main content
Erschienen in: Allergo Journal 7/2018

29.10.2018 | Allergologie aktuell

Epikutantest mit hausgemachten Testlösungen

verfasst von: Dr. Thomas M. Heim

Erschienen in: Allergo Journal | Ausgabe 7/2018

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Auszug

_ „Die epikutane Testung patienteneigener Substanzen ist oft eine wichtige Ergänzung, nie aber ein Ersatz für die verfügbaren Standardreihen“, schickte PD Dr. Heinrich Dickel, Bochum, voraus. Eine formale Voraussetzung, um In-vivo-Testungen individueller Substanzen in der eigenen Praxis vornehmen zu dürfen, ist die einmalige Anzeige an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 67 Arzneimittelgesetz (AMG). Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter www.​zlg.​de/​arzneimittel/​deutschland/​laenderbehoerden​.​html ermittelt werden. Unter dkg.​ivdk.​org/​dok/​InformationenPar​agraph_​67_​AMG.​doc können nähere Informationen sowie eine Musteranzeige eingesehen werden. Wichtige Informationsquellen zu potenziellen Allergenen seien Verpackungslabel, Beipackzettel und Fachinformationen von Arzneimitteln, Sicherheits- oder technische Datenblätter sowie die Gefahrstoffdatenbanken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder des Gefahrstoffinformationssystems Chemikalien (GisChem). …
Literatur
Zurück zum Zitat AllergoActive „Epikutantestung von patienteneigenen Substanzen in der Praxis“ AllergoActive „Epikutantestung von patienteneigenen Substanzen in der Praxis“
Metadaten
Titel
Epikutantest mit hausgemachten Testlösungen
verfasst von
Dr. Thomas M. Heim
Publikationsdatum
29.10.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Allergo Journal / Ausgabe 7/2018
Print ISSN: 0941-8849
Elektronische ISSN: 2195-6405
DOI
https://doi.org/10.1007/s15007-018-1730-8

Weitere Artikel der Ausgabe 7/2018

Allergo Journal 7/2018 Zur Ausgabe

AeDA/DGAKI informieren

Junioren-Quartett auf dem DAK

Update HNO

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.