Die Genetik als Teilbereich der Epileptologie entwickelt sich in einem unverändert rasanten Tempo: Inzwischen sind mehr als 1000 Gene mit Epilepsien assoziiert worden. Die Genomsequenzierung ist inzwischen durch das Modellvorhaben der deutschen Genom-Initiative flächendeckend verfügbar, während andere Länder bereits die populationsbasierte Anwendung im Rahmen des Neugeborenenscreenings erproben [
1,
2]. Eine Genomsequenzierung kostet inzwischen kaum ~500 €, und Ergebnisse können mitunter am selben Tag erbracht werden [
3]. Entsprechend ist mit einer Zunahme von Varianten unklarer Signifikanz und damit unklarer therapeutischer Relevanz zu rechnen, während andere Fälle noch immer ungelöst bleiben und die Anwendung neuartiger Technologien erfordern.
Diese raschen Entwicklungen stellen NeuropädiaterInnen, EpileptologInnen und NeurologInnen immer wieder vor eine Herausforderung. Um die Integration in den klinischen Alltag zu erleichtern, besteht seit der Jahrestagung der DGfE (Dt. Ges. für Epileptologie) im Jahr 2016 in Jena das Expertenpanel „Epilepsie und Genetik“ (früher: Kommission Epilepsie und Genetik), das in regelmäßigen Abständen überarbeitete Empfehlungen herausgibt. Die vorliegende Aktualisierung baut auf den allgemeinen Handlungsempfehlungen von 2023 auf und berücksichtigt darüber hinaus internationale Entwicklungen der
International League Against Epilepsy (ILAE) [
4]. Dabei haben die vorliegenden Empfehlungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Mitglieder der Kommission stehen gerne für die Diskussion von Einzelfällen zur Verfügung.
Abschließend ist zu betonen, dass jeglicher genetischen Diagnostik selbstverständlich eine sorgfältige Anamnese und klinische Untersuchung voranzustellen ist. Bei der initialen Priorisierung der Varianten, der Interpretation des Befundberichts und schließlich bei der Reanalyse negativer Vorbefunde bleiben diese jeweils die maßgeblichen Informationsquellen.
Vorgehen bei ungelösten Fällen, neue Methoden
Eine der großen Herausforderungen in der molekulargenetischen Diagnostik ist das Vorgehen nach unklaren oder unauffälligen Befunden. Wichtig zu erwähnen im Kontext von Varianten unklarer Signifikanz (VUS) ist, dass die Einschätzung der Pathogenität ein Modell ist und eine Variante biologisch entweder pathogen oder benigne ist, wobei pathogen bedeutet, dass durch die Variante die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Phänotyps erhöht wird [
31]. Somit gilt, dass VUS regelmäßig reevaluiert werden sollten, um sie im besten Fall final klassifizieren zu können [
32]. Details zur Varianteninterpretation wurden im vorhergehenden Kapitel detailliert erläutert.
Das Vorgehen nach unauffälligen Exom- und Genomsequenzierungen (WES und WGS) ist maßgeblich von der A‑priori-Wahrscheinlichkeit für eine monogene Krankheit abhängig. Auch wenn bei bestimmten klinischen Diagnosen entweder eine monogene Vererbung hoch wahrscheinlich ist, wie beispielsweise bei „developmental and epileptic encephalopathy“ (DEE), ist diese unwahrscheinlich bei anderen, wie beispielsweise den Absence-Epilepsien oder der juvenilen myoklonischen Epilepsie (JME), bei denen von einer polygenen Vererbung ausgegangen werden muss [
33]. Während eine unauffällige genetische Testung z. B. bei einer JME Phänokopien wie eine Lafora-Erkrankung oder andere progressive Myoklonusepilepsien unwahrscheinlicher macht und somit das erwartete Testergebnis darstellt, ist bei einer hohen A‑priori-Wahrscheinlichkeit für eine zugrunde liegende monogene Epilepsie eine weitergehende Abklärung z. B. mittels RNA-Sequenzierung (s. nachfolgende Absätze) erforderlich, sofern bei dem entsprechenden Patienten eine „State-of-the-Art“-molekulargenetische Untersuchung, nämlich eine Genomsequenzierung inklusive Analyse auf Repeat-Expansionen durchgeführt wurde (vergleiche Infobox
2).
Neben einer realistischen Einschätzung zur Erwartungshaltung an eine bestimmte Methode bezüglich der diagnostischen Ausbeute und demnach der Wahrscheinlichkeit, einen positiven Befund zu erhalten, ist gleichermaßen die Kenntnis über die Limitationen einer gewählten Methode wichtig. In anderen Worten: Kann die gewählte Methode die zugrunde liegende genetische Erkrankung detektieren? Sind Imprinting-Erkrankungen, Repeat-Erkrankungen, mitochondriale Erkrankungen etc. abgedeckt?
Exom- und Genomsequenzierung
Nachdem über viele Jahre Panelsequenzierungen standardmäßig in der Diagnostik durchgeführt wurden, konnten zahlreiche Projekte den Mehrwert einer Exomsequenzierung und der Analyse aller proteinkodierender Regionen aufzeigen [
34,
35]. In der Tat konnten Studien einen signifikanten klinischen Nutzen einer möglichst breit angelegten Analysestrategie (inklusive Analyse auf strukturelle Varianten und solche der mitochondrialen DNA) bei der genetischen Diagnostik auch im Erwachsenenalter zeigen [
36]. Mitochondriale Erkrankungen können sowohl durch Defekte der nukleären DNA als auch der mitochondrialen DNA verursacht werden. Sowohl die Exom- als auch die Genomsequenzierung erfassen die mitochondriale DNA, sodass diese ohne zusätzliche Sequenzierkosten analysiert werden kann [
37]. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass pathogene Varianten in der Blut-DNA einen niedrigen Heteroplasmiegrad aufweisen können – was z. B. typisch beim MELAS-Syndrom ist – und somit die Testung eines anderen Gewebes erforderlich ist. Insbesondere zeigt sich also bei klinisch komplexen Krankheitsbildern ein Zusatznutzen einer genomweiten Analyse, da häufig klinisch die ätiologische Einordnung schwierig ist, z. B. kann bei einer DEE ebenfalls eine primäre Mitochondriopathie ursächlich sein, welche durch eine schmale Panelsequenzierung verpasst werden würde [
38]. Ein weiterer hoch relevanter Zusatznutzen ist die Möglichkeit der Reanalyse der Daten, die in ca. 10 % der Fälle bei hochgradigem Verdacht auf eine monogene Krankheit nach 2 Jahren eine Diagnose liefern kann, meist, da in der Zwischenzeit neue Gen-Erkrankungs-Assoziationen etabliert werden konnten [
39]. Die
Epilepsy Genetics Initiative konnte mit einer zusätzlichen Lösungsrate von ca. 6 % durch Reanalysen von Exomdaten ähnliche Ergebnisse generieren [
40].
Die Genomsequenzierung liefert – im Vergleich zur Exomsequenzierung – eine bessere Abdeckung der kodierenden Bereiche und analysiert sämtliche Regionen des Genoms, auch solche, die nicht für Proteine kodieren. Auch wenn initiale Studien keinen eindeutigen Mehrwert der WGS gegenüber einer WES zeigen konnten, da auch Varianten, die durch eine reine WES-Reanalyse gefunden worden wären [
41,
42], miteinbezogen wurden, werden in der nahen Zukunft die vermehrte Listung von nicht kodierenden Varianten in Varianten-Datenbanken wie ClinVar und verbesserte In-silico-Vorhersageprogramme für nicht kodierende Varianten den Mehrwert demonstrieren. Varianten in der „small nuclear RNA“
RNU4‑2 sind mit einer der häufigsten monogenen Entwicklungsstörungen assoziiert, wobei diese Assoziation erst auf der Basis von großen Kohorten, die mittels Genomsequenzierungen untersucht wurden, im Jahr 2024 etabliert werden konnte [
43]. Nachdem die Kosten für eine Genomsequenzierung durch den Einsatz moderner Sequenziermaschinen deutlich gesunken sind, sollte sie daher als Goldstandard gelten. Ein flächendeckender Einsatz in universitären Zentren wird derzeit im
Modellvorhaben Genomsequenzierung nach SGB V, § 64e evaluiert [
2].
Insbesondere im Bereich der Betreuung von neonatologischen Patienten mit Anfällen, aber auch darüber hinaus kann eine schnelle genetische Diagnostik für die Prognoseabschätzung und somit die Therapie entscheidend sein. In der international multizentrischen Studie Gene-STEPS konnten bei 43/100 Patienten mit infantilen und neonatalen Anfällen molekulargenetische Diagnosen mittels „rapid genome sequencing“ (rWGS) gestellt werden, was unmittelbare therapeutische Konsequenzen in 56 % der gelösten Fälle ermöglichte [
44]. Im deutschsprachigen Raum wird eine rWGS-Diagnostik bisher lediglich in Studien, z. B. der Baby Lion Studie mit Zentrum in Hannover, durchgeführt, möglicherweise kann in der Zukunft eine Durchführung über das
Modellvorhaben Genomsequenzierung erfolgen. Aktuelle Bearbeitungszeiten im Rahmen der Routineversorgung bei dringenden Fällen betragen etwas unter 2 Wochen.
Long-read-Genomsequenzierung
Die Standarduntersuchung bei dem Verdacht auf monogene Epilepsien ist also die Genomsequenzierung, welche als Short-read-Genomsequenzierung (srWGS) durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass kurze DNA-Fragmente sequenziert und sekundär bioinformatisch wieder zusammengeführt werden, um eine komplette Abdeckung des Genoms zu erreichen. Hier bestehen methodische Limitationen, so z. B. ist die Detektion von Varianten in homologen Regionen erschwert [
45]. Aus diesem Grund ist z. B. die Diagnose einer spinalen Muskelatrophie aus Short-read-WGS mit Standardmethoden nicht möglich. Weiterhin sind die Detektion bestimmter Repeat-Expansionen sowie das Auflösen komplexer struktureller Varianten aus den Daten nicht möglich. Diese Limitationen kann die Long-read-Genomsequenzierung (lrWGS) überwinden [
45]. Derzeit stehen 2 Plattformen der Firmen Oxford Nanopore Technologies (Oxford, Vereinigtes Königreich) und PacBio (Menlo Park, Kalifornien, Vereinigte Staaten) zur Verfügung. Bisher sind noch keine umfangreichen Kohortenstudien publiziert, die einen direkten Vergleich zwischen srWGS und lrWGS durchgeführt haben, insbesondere nicht im Bereich der Epilepsien. Bisher veröffentlichte Arbeiten zeigen jedoch, dass die lrWGS strukturelle Varianten und Repeat-Expansionen besser auflösen kann [
46]. Zusätzlich erlauben beide lrWGS-Technologien die Analyse von DNA-Modifikationen und insbesondere der DNA-Methylierung. Letztere zeigt bei Imprinting-Störungen wie dem Angelman-Syndrom ein abnormes, pathogenes Muster [
45]. Insofern kann bei hochgradigem Verdacht auf eine monogene Epilepsie nach unauffälliger srWGS eine lrWGS sinnvoll sein, wobei vergleichende Kohortenstudien abgewartet werden müssen, um zu entscheiden, ob eine primäre lrWGS eine srWGS ersetzen sollte. Eine lrWGS ist in bestimmten akademischen humangenetischen Instituten bereits etabliert und wird z. B. für bestimmte Fragestellungen auch im
Modellvorhaben Genomsequenzierung nach SGB V, § 64e durchgeführt.
RNA-Sequenzierung
Eine RNA-Sequenzierung kann bei unauffälliger DNA-Sequenzierung oder bei Nachweis von Varianten mit möglichem Spleißdefekt die Möglichkeit einer molekulargenetischen Diagnose liefern. Die RNA-Sequenzierung aus Patientenzellen kann verschiedene zelluläre Pathologien nachweisen, um Rückschlüsse auf eine monogene Krankheit zu ziehen: (1.) Aberrante Expression (aberrante RNA-Mengen des kodierenden Gens): Beispielsweise könnte eine Promotordeletion zur reduzierten Transkription eines Gens führen, was durch eine reduzierte Expression in der RNA-Sequenzierung nachgewiesen werden kann (2.) Aberrantes Spleißen: Pathogene intronische Varianten werden häufig in den diagnostischen Analysen verpasst, führen jedoch in der Regel zu einem Spleißdefekt, z. B. das Überspringen eines Exons. Dieses aberrante Spleißen kann durch die Sequenzierung der RNA nachgewiesen werden. (3.) Monoallelische Expression: Häufig führen Spleißvarianten zu Transkripten die vorzeitige Stopcodons enthalten und daher sofort mittels „nonsense mediated decay“ abgebaut werden. In solchen Fällen kann bei heterozygotem Vorliegen lediglich die RNA des anderen Allels nachgewiesen werden, nicht jedoch der Spleißdefekt. Beim Vorliegen heterozygoter Polymorphismen kann bei Expression in allen Transkripten der Rückschluss auf eine monoallelische Expression gezogen werden [
47]. Die Hauptlimitation der RNA-Sequenzierung liegt darin, dass das entsprechende Krankheitsgen im Untersuchungsmaterial exprimiert sein muss. In der Regel wird ein Transkriptom aus peripheren mononukleären Blutzellen oder aus primären Fibroblasten, die über eine Hautbiopsie gewonnen werden, sequenziert. Für eine Normalisierung der Daten ist eine Kontrollkohorte von ca. 50 bis 100 Datensätzen erforderlich, weshalb z. B. auch eine Diagnostik an anderen Geweben, wie z. B. Hirngewebe, erschwert ist [
48]. Während die meisten Ionenkanäle, die mit monogenen Epilepsien assoziiert sind, nicht in Blut oder Fibroblasten exprimiert sind, kann eine RNA-Sequenzierung zahlreiche Gene, die an der Hirnentwicklung beteiligt und somit mit epileptischen Enzephalopathien assoziiert sind, erfassen und somit Hinweise auf Diagnosen liefern (z. B.
CDKL5, SLC25A22, STXBP1 …). Im Bereich der Stoffwechselerkrankungen geht man davon aus, dass eine zusätzliche RNA-Sequenzierung die diagnostische Ausbeute um ca. 10 % erhöhen kann [
49]. Wie groß der zusätzliche Nutzen bei den unterschiedlichen Gruppen der monogenen Epilepsien ist, muss in prospektiven Studien untersucht werden.
Proteomanalyse
Ebenso wie für die RNA-Sequenzierung wird für die Proteomanalyse frisches Gewebe benötigt, wofür sich ebenfalls kultivierte Patientenfibroblasten sehr gut eignen [
50]. Die Detektion der Proteinmengen bringt in solchen Fällen einen Mehrwert, in denen eine genomische Variante nicht zu aberrantem Spleißen oder einer aberranten Expression, sondern zu einem instabilen Protein führt. Das ist für eine Vielzahl an pathogenen Missense-Varianten der Fall. Die Detektion erfolgt klassischerweise mittels Tandemmassenspektroskopie [
51]. In jedem Fall muss das entsprechende Protein im Analysegewebe exprimiert sein, damit mittels Proteomics Diagnosen gestellt werden können. Über eine heterogene Kohorte konnte gezeigt werden, dass der Einsatz von Proteomics den diagnostischen Yield nach Exomsequenzierung um ca. 20 % erhöht [
52]. Inwiefern dies für Epilepsien zutrifft, ist derzeit noch nicht untersucht.
Genetische Untersuchung im Rahmen der prächirurgischen Evaluation von Personen mit pharmakoresistenten Epilepsien
Bei Vorliegen einer pharmakoresistenten Epilepsie besteht die Indikation zur prächirurgischen Diagnostik an einem Epilepsiezentrum mittels Video-EEG-Monitoring zur Anfallsaufzeichnung sowie multimodaler bildgebender und elektrophysiologischer Diagnostik. Vor dem Hintergrund der breiteren und schnelleren Verfügbarkeit genetischer Diagnostik, der sinkenden Kosten und v. a. der verbesserten Möglichkeiten zur Interpretation genetischer Befunde hat sich eine zunehmende Debatte zum Einsatz genetischer Diagnostik als Baustein der prächirurgischen Abklärung entwickelt [
53‐
55]. Gerade im Fall von MR-negativen Epilepsien bzw. bei positiver Familienanamnese wird ein Einsatz genetischer Diagnostik von einer breiten Mehrheit der Epilepsiezentren befürwortet [
55]. So ist bei nichtläsionellen fokalen Epilepsien mittlerweile eine Reihe von genetischen Ursachen bekannt, sodass gerade im Fall charakteristischer Anfallssemiologien wie nächtlichen, hypermotorischen Anfällen bzw. temporalen Anfällen mit akustischen Auren eine genetische Diagnostik dringend anzuraten ist [
56‐
58]. Ebenso sind auch zunehmend Gene bekannt, die mit strukturellen Epilepsien vergesellschaftet sind. Ein klassisches Beispiel sind Varianten im Gen
FLNA, welche in etwa 80 % der Patientinnen mit periventrikulären nodulären Heterotopien zu finden sind [
59].
Die Frage nach der Häufigkeit genetischer Befunde in prächirurgischen Kohorten wurde bisher nur in wenigen Studien adressiert. In einer Studie einer rein pädiatrischen Kohorte mit ausschließlich Malformationen der kortikalen Entwicklung (hiervon der überwiegende Anteil mit fokalen kortikalen Dysplasien) konnte bei 13 von 74 (18 %) Personen eine pathogene oder wahrscheinlich pathogene Variante festgestellt werden; 35 Personen der Kohorte erhielten zusätzlich eine somatische genetische Testung, von denen bei 10 Personen (29 %) eine pathogene Variante nachgewiesen werden konnte: 7 von 10 waren hierbei negativ für Keimbahnvarianten mit Befunden in den Genen
PTEN, MTOR, SLC35A2; bei 3 von 10 wurde in der somatischen Testung eine Keimbahnvariante reproduziert in den Genen
DEPDC5 und
NPRL3 [
60]. In einer großen monozentrischen Studie eines niederländischen Epilepsiezentrums erfolgte bei 325 von insgesamt 2385 der prächirurgischen Evaluationen eine genetische Testung. Eine Testung erfolgte häufiger bei MRT-negativen Fällen als bei MRT-positiven Fällen (35 % vs. 12 %). Bei insgesamt 40 Personen (12 %) ergab sich der Nachweis eines pathogenen oder wahrscheinlich pathogenen Befundes [
61]. Personen mit bekannten Varianten in den Genen
TSC1, TSC2 (tuberöse Sklerose) und
KRIT1 (familiäre Kavernomatose) wurden in dieser Studie ausgeschlossen. In einer weiteren, rein pädiatrischen monozentrischen Studie aus dem Vereinigten Königreich erhielten insgesamt 125 von 1443 Kindern eine genetische Diagnostik mit einem pathogenen/wahrscheinlich pathogenen Befund in 34 Fällen (27 %). Zu beachten ist, dass sich die beiden letztgenannten Studien über mehr als 2 Jahrzehnte erstrecken und somit die Testmethoden auch ausschließlich ältere Testverfahren wie Chromosomenanalysen oder Einzelgenanalysen beinhalteten. Kritisch ist anzumerken, dass in beiden Studien eine Präselektion von Personen mit höherer A‑priori-Wahrscheinlichkeit auf ein positives Testergebnis nicht ausgeschlossen werden kann und somit unklar bleibt, ob die die getesteten Kohorten für die Gesamtkohorten repräsentativ waren.
Weiterhin liegt die verbreitete Annahme vor, dass Personen mit genetisch bedingten Epilepsien per se keine geeigneten KandidatInnen für epilepsiechirurgische Verfahren darstellen. Diese kategorische Annahme ist jedoch so nicht korrekt. Zum einen sollte bei resektionschirurgischen Eingriffen stets eine differenzierte prognostische Beurteilung abhängig von der vorliegenden Genvariante erfolgen. Darüber hinaus können Betroffene auch von Diskonnektionseingriffen bzw. Neuromodulationsverfahren profitieren. Betrachtet man das postoperative Outcome von Personen mit genetischen Epilepsien ergibt sich ein differenziertes Bild. Es zeichnet sich der globale Trend ab, dass genetische Veränderungen in Ionenkanalgenen (Kanalopathien) oder Genen mit Beteiligung an der synaptischen Übertragung (Synaptopathien) mit einer schlechten postoperativen Prognose assoziiert sind, während Varianten in Genen der MTOR-Signalkaskade (MTORopathien) mit einem günstigen Outcome einhergehen, vergleichbar mit Personen ohne nachweisbare genetische Ursache [
55,
61]. Als Musterbeispiel der MTORopathien ist die tuberöse Sklerose zu nennen, bei der Varianten im
TSC1- oder
TSC2-Gen vorliegen. Die Indikation einer prächirurgischen Abklärung ist hier unumstritten; eine Operation führt bei Identifikation und Resektion des Epilepsie-assoziierten Tubers zu Anfallsfreiheitsraten von 71 % nach einem Jahr bzw. 51 % nach 10 Jahren [
62]. Interessanterweise ist das Outcome bei
TSC2-Varianten ungünstiger, welche ebenfalls oftmals mit einem schwerwiegenderen Krankheitsverlauf einhergehen [
62]. In einer Kohorte von 81 Kindern mit molekulargenetisch gesicherten Epilepsien, welche epilepsiechirurgisch behandelt wurden, erreichten 68 % eine Anfallsreduktion von > 50 %; 33 % erreichten Anfallsfreiheit. Die Studie bezog aber neben resektiven auch diskonnektive und neuromodulatorische Interventionen mit ein [
63]. Die günstigste Prognose fand sich wiederum bei MTORopathien mit einem großen Anteil von Fällen mit tuberöser Sklerose (ca. 40 % Anfallsfreiheit). Bei Chromosomenanomalien bzw. anderen monogenen Epilepsien lagen die Anfallsfreiheitsraten bei 14 % bzw. 18 % [
63]. Studien zum postoperativen Outcome bei spezifischen Epilepsiegenen liegen oftmals nur als kleine Fallserien vor. In einer Übersichtsarbeit zu MTORopathien unter Ausschluss von
TSC1/2 wurde bei 5 von 8 der MRT-negativen Fälle und von 22 von 36 der MRT-positiven Fälle eine signifikante klinische Verbesserung berichtet [
54].
Für
SCN1A liegen einige kleinere Fallserien vor. In einer Studie von 8 Personen mit
SCN1A-Varianten wurden 5 Fälle mit einem fokalen Epilepsiesyndrom beschrieben mit positivem Outcome nach resektiver Epilepsiechirurgie (Engel I oder II). Die 3 weiteren mit dem klinischen Bild eines Dravet-Syndroms profitierten trotz Nachweis einer kortikalen Malformation bzw. Hippocampussklerose nicht vom operativen Eingriff [
64]. Ein vergleichbares Bild ergibt sich auch aus einer weiteren Fallserie mit insgesamt 5 Personen mit Dravet-Syndrom und bildgebend nachweisbaren fokalen Malformationen [
65]. Andererseits ergab sich bei 3 Personen mit einer
PCDH19-assoziierten Epilepsie, welche klinisch große Überschneidungen mit dem Dravet-Syndrom aufweist und elektroklinisch konkordanter Temporallappenepilepsie, eine Anfallsfreiheit nach 2/3-Lobektomie des Temporallappens [
66]. Hieraus lässt sich ableiten, dass bei monogenen Epilepsiesyndromen außerhalb der MTORopathien ein epilepsiechirurgisches Verfahren nicht pauschal ausgeschlossen werden sollte, sondern dass dies in Abhängigkeit des elektroklinischen Syndroms evaluiert werden sollte. Im Gegenzug sollte auch bei eindeutigen bildgebenden Läsionen, aber zusätzlichen klinischen Hinweisen auf ein genetisches Epilepsiesyndrom (z. B. Fieberkrämpfe, Intelligenzminderung, Entwicklungsstörung, Dysmorphiezeichen) eine genetische Abklärung erfolgen, da diese deutlich prognosemindernd sein kann.
Darüber hinaus ist zu betonen, dass, selbst wenn ein genetischer Befund zum Ausschluss eines resektionschirurgischen Verfahrens beiträgt, die Betroffenen dennoch von diskonnektiven Eingriffen oder Neurostimulationsverfahren profitieren können. Ferner können sich aus der genetischen Diagnose eine verbesserte Grundlage zur therapeutischen und prognostischen Beratung sowie präzisionsmedizinische Behandlungsoptionen ergeben [
54] (vergleiche Infobox
3).
Polygene Scores
Neben den monogenen Ursachen für Epilepsien zeigen neuere genomweite Assoziationsstudien, dass auch häufig auftretende genetische Varianten wesentlich zu verschiedenen Formen der Epilepsie beitragen. Jüngste Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass häufig auftretende genetische Varianten mit geringen Auswirkungen auf bestimmte Krankheiten zu „polygenen“ Scores (PGS) kombiniert werden können, wobei hohe krankheitsspezifische PGS bei bestimmten Krankheiten ein vergleichbares Risiko wie seltene monogene Varianten mit sich bringen können [
84]. Bei Erkrankungen, wie z. B. Mamma-Ca, werden PGS-Berechnungen bereits in der klinisch-genetischen Routinediagnostik angewendet und tragen somit zu klinischen Entscheidungen bei.
Es konnte bereits gezeigt werden, dass an Epilepsie erkrankte Personen einen signifikant höheren Epilepsie-PGS aufweisen als nicht betroffene Kontrollpersonen [
85]. Ebenfalls konnte gezeigt werden, dass der PGS bei genetisch generalisierten Epilepsien (GGE), bei Frauen und bei früherem Epilepsiebeginn signifikant größer ist [
86].
Inwieweit ein Epilepsie-PGS das Epilepsierisiko in bestimmten klinischen Szenarien vorhersagen und somit als Biomarker eingesetzt werden kann, ist bisher nicht bekannt und wird aktuell untersucht (vergleiche Infobox
5).
Resümee
Neurogenetische Befunde erlangen in Bezug auf Auswahl der anfallssupprimierenden Therapie sowie mögliche Krankheitsverlauf-modifizierende Therapieverfahren, z. B. mit Antisense-Oligonukleotiden, eine immer größere Bedeutung für Patienten mit Epilepsie, da sowohl für die Anwendung der wenigen zugelassenen Medikamente als auch für die Teilnahme an Therapiestudien eine exakte genetische Diagnose Voraussetzung ist. In der vorliegenden Zusammenfassung konnte gezeigt werden, dass die genetische Diagnostik bei Epilepsien von der zunehmenden Verfügbarkeit moderner Untersuchungsmethoden profitiert, einhergehend mit einer zunehmenden Bedeutung für die individuelle Therapiegestaltung. Neben den etablierten Untersuchungsverfahren, die bereits in der klinischen Routine verfügbar sind, stehen die aufgezeigten Forschungsansätze, die in der Zukunft weiter evaluiert werden müssen.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Hinweis des Verlags
Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.