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Erschienen in: Zeitschrift für Epileptologie 2/2022

Open Access 07.04.2022 | Hirnblutung | Übersichten

Fahreignung nach akut-symptomatischem Anfall bei struktureller Hirnläsion

verfasst von: Prof. Dr. med. Martin Holtkamp, Eva Breuer, Verena Gaus, Rebekka Lehmann, Eberhard Siebert, David Steinbart, Bernd Vorderwülbecke

Erschienen in: Clinical Epileptology | Ausgabe 2/2022

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Zusammenfassung

Akut-symptomatische Anfälle gehen oft auf eine frische strukturelle Hirnläsion zurück. Diese Konstellation wird allerdings in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung nicht thematisiert. Das Risiko späterer unprovozierter Rezidivanfälle nach strukturellem akut-symptomatischem Anfall entspricht statistisch dem Rezidivrisiko nach isoliertem unprovoziertem Anfall (20–40 % in 10 Jahren). Daher schlagen wir vor, die Beobachtungsfrist ohne Fahreignung analog festzulegen, d. h. 6 anfallsfreie Monate für Führerscheine der Gruppe 1 und 2 anfallsfreie Jahre ohne Medikation für Gruppe 2.
Hinweise
Die englische Version dieses Beitrags ist unter https://​doi.​org/​10.​1007/​s10309-022-00485-w zu finden.
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Zu diesem Artikel erscheint in Heft 3/2022 ein Beitrag von Günter Krämer und Ulrich Specht als Vorsitzende der Führerscheinkommission der DGfE sowie eine abschließende Stellungnahme der Autoren. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich darüber hinaus auch im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung des entsprechenden Textes der Begutachtungsleitlinien „Krankheit und Kraftverkehr“ Leserinnen und Leser an der praxisrelevanten und wichtigen Diskussion beteiligen würden. Entsprechende Texte müssten bis spätestens 20. Mai 2022 eingereicht werden.
Martin Holtkamp, Berlin; Günter Krämer, Zürich, und Ulrich Specht, Bielefeld-Bethel
In Abgrenzung zu unprovozierten Anfällen gelten epileptische Anfälle, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit einer akuten systemischen oder strukturellen Hirnschädigung auftreten, als akut-symptomatisch. Hierfür hat die Internationale Liga gegen Epilepsie (ILAE) operational konkrete Konstellationen definiert. Die zeitliche Latenz nach Manifestation der ursächlichen Störung, innerhalb derer ein Anfall als akut-symptomatisch gilt, hängt von der Ätiologie ab (Tab. 1; [1]). Akut-symptomatische Anfälle machen bis 40 % aller erstmaligen epileptischen Anfälle aus. Oft sind sie kurzfristige Folge akuter struktureller Hirnläsionen [2]; diese Konstellation ist in den aktuellen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung des Bundesamtes für Straßenwesen (BASt-LL) allerdings nicht berücksichtigt [4].
Tab. 1
Beispiele für die operationale Definition akut-symptomatischer Anfälle unterschiedlicher Ätiologie laut ILAE [1]
Ätiologie
Latenz zwischen auslösender Störung und Anfall
Systemische Störungen
Metabolische Entgleisung (z. B. Glukose < 36 mg/dl; Natrium < 115 mmol/l)
Währenddessen (gemessen im Abstand von <24h zum Anfall)
Alkoholentzug
Innerhalb von 7–48h nach Beginn der Trinkkarenz
Rauschmittelintoxikation (z. B. Kokain)
Währenddessen
Direkte Hirnschädigungen
Zerebrovaskuläres Ereignis, Schädel-Hirn-Trauma, intrakranielle Chirurgie
Innerhalb von 7 Tagen nach der Hirnschädigung
ZNS-Infektion, aktivierte autoimmune Enzephalitis
Während der akuten Phase

Kasuistik

Ein 62-jähriger, bisher neurologisch gesunder Berufskraftfahrer erlitt erstmals und ohne jegliche Vorboten einen bilateral tonisch-klonischen Anfall, kurz nachdem er nach einer längeren Fahrt aus seinem Lkw gestiegen war. Der neurologische Untersuchungsbefund in der erstversorgenden Klinik war unauffällig. Das sofort durchgeführte cCT und das wenige Stunden später folgende cMRT zeigten eine kortexnahe Hirnparenchymblutung links frontal (Abb. 1). Der Patient nahm wegen Vorhofflimmerns Phenprocoumon (Marcumar®; MEDA Pharma GmbH & Co. KG, Bad Homburg, Deutschland) ein; die INR betrug in der Rettungsstelle 4,3 (Zielbereich: 2–3). Das Blutungsareal wurde 3 Wochen später in einer weiteren Klinik reseziert, weil ein zugrunde liegendes Kavernom vermutet wurde. Die histopathologische Aufarbeitung ergab allerdings einen unauffälligen Befund.
Sechs Monate nach dem Anfall stellte sich der Patient in der Epilepsieambulanz der Charité – Universitätsmedizin Berlin vor. Er nahm seither täglich 1 g Levetiracetam ein; weitere Anfälle waren nicht aufgetreten. Er fragte, wie lange er das Medikament noch einnehmen solle und ab wann er wieder privat Auto sowie beruflich Bus und Lkw fahren dürfe. Nach eigener neuroradiologischer Re-Evaluation (E.S.) der akut und im Verlauf durchgeführten Bildgebung ist die Hämorrhagie als atraumatisch einzuordnen und auf die Einnahme von Phenprocoumon zurückzuführen („Marcumar-Blutung“). Zum Zeitpunkt des Anfalls war die Blutung ausweislich der Bildgebung nicht älter als 3 Tage, damit war der Anfall definitionsgemäß akut-symptomatisch.

Diskussion

Die Unterscheidung zwischen akut-symptomatischen und unprovozierten Anfällen ist wichtig für die Prognoseabschätzung; zudem muss zwischen strukturell und systemisch bedingten Anfällen differenziert werden. Akut-symptomatische Anfälle aufgrund einer strukturellen Hirnläsion bergen eine Wahrscheinlichkeit späterer unprovozierter Anfälle von 20–40 % binnen 5 bis 10 Jahren (Abb. 2; [7, 10]). In Einzelfällen kann sie höher liegen, z. B. nach Hirninfarkt bei sehr hohem SeLECT-Score [7]; Anfälle nach akuter Kavernomblutung, wie bei unserem Patienten differenzialätiologisch initial diskutiert, gelten wegen des hohen Risikos weiterer unprovozierter Anfälle nicht als akut-symptomatisch [13]. Hingegen bergen akut-symptomatische Anfälle aufgrund transienter systemischer Störungen laut bisher unpublizierter Daten des PROSA-Registers [9] und übereinstimmender Meinung von Expert:innen kein relevantes Risiko späterer unprovozierter Anfälle [2]. Allerdings können bei ca. 30 % in 3 Jahren weitere akut-symptomatische Anfälle auftreten, z. B. bei neuerlichem Alkoholentzug oder erneuter Hypoglykämie [3].
Zeigen nach einem ersten unprovozierten Anfall weder EEG noch Bildgebung pathologische Auffälligkeiten, spricht man von einem isolierten unprovozierten Anfall. Das Risiko für einen weiteren unprovozierten Anfall in den nächsten 5 Jahren beträgt dann 30–40 %. Ein zweiter unprovozierter Anfall birgt bereits ein Risiko weiterer Anfälle von ca. 75 % (Abb. 2), daher definieren 2 separate unprovozierte Anfälle eine Epilepsie. Wenn sich nach einem ersten unprovozierten Anfall aus EEG oder Bildgebung Hinweise auf eine ähnlich hohe Anfallswahrscheinlichkeit (> 60 % in 10 Jahren) ergeben, definiert bereits dieser erste unprovozierte Anfall eine Epilepsie [5].
Die Wahrscheinlichkeit unprovozierter Anfallsrezidive beeinflusst die Indikation einer medikamentösen Anfallsprophylaxe. Klinische Leitlinien empfehlen nach akut-symptomatischen Anfällen aufgrund des relativ niedrigen Risikos weiterer Anfälle in der Regel keine längerfristige Medikation [11] bzw. sehen diese als Einzelfallentscheidung [5]. Zudem bedingt die Wahrscheinlichkeit weiterer Anfälle die Dauer einer fehlenden Fahreignung für Kfz der Gruppe 1 (bis 3,5 t ohne berufsmäßige Personenbeförderung) und der Gruppe 2 (ab 3,5 t bzw. berufsmäßige Personenbeförderung). In den BASt-LL ist die Dauer der fehlenden Fahreignung nach epileptischen Anfällen festgelegt (Tab. 2; [4]). Thematisiert sind akut-symptomatische Anfälle ohne strukturelle Hirnläsion, isolierte unprovozierte Anfällen und Epilepsien. Akut-symptomatische Anfälle bei struktureller Hirnläsion finden in der seit 2009 unveränderten Version keine Berücksichtigung.
Tab. 2
Dauer der fehlenden Fahreignung. (Nach [4])
Konstellation
Führerschein
Gruppe 1
Führerschein
Gruppe 2
Akut-symptomatischer Anfall ohne Hirnläsion
3 Monate
6 Monatea
Isolierter unprovozierter Anfall
6 Monate
2 Jahrea
Epilepsie
12 Monate
5 Jahrea
aOhne antiepileptische Medikation in diesem Zeitraum
Das Risiko für ein unprovoziertes Anfallsrezidiv nach akut-symptomatischem Anfall mit struktureller Hirnläsion ist höher als nach akut-symptomatischem Anfall ohne strukturelle Läsion. Daher muss die Dauer der fehlenden Fahreignung entsprechend länger sein. Das Risiko liegt aber signifikant niedriger als nach einem unprovozierten Anfall bei struktureller Läsion, welcher eine Epilepsie definiert; entsprechend muss die Dauer der fehlenden Fahreignung kürzer sein. Statistisch liegt das Risiko für ein Anfallsrezidiv nach einem strukturell bedingten akut-symptomatischen Anfall ähnlich hoch wie nach einem isolierten unprovozierten Anfall (Abb. 2).
Im konkreten Fall übertrugen wir daher die Empfehlung der BASt-LL nach isolierten unprovozierten Anfällen auf unseren Patienten. Wir klärten ihn darüber auf, dass er ab 6 Monate nach dem Anfall wieder privat seinen Pkw benutzen darf (Führerschein Gruppe 1). Da wir die Anfallsprophylaxe mit Levetiracetam beendeten, verlängerte sich die Dauer der fehlenden Fahreignung um weitere 3 Monate. Hinsichtlich seiner Fahreignung für Busse und Lkw (Gruppe 2) klärten wir den Patienten auf, dass er ohne Medikation 2 Jahre anfallsfrei sein muss. Er soll sich regelmäßig in unserer Sprechstunde vorstellen, damit wir nach semiologisch weniger auffälligen Anfällen fragen können, die er möglicherweise nicht als epileptisch wahrnimmt.
Wir schlagen vor, dass für akut-symptomatische Anfälle bei struktureller Hirnläsion die Zeiträume einer fehlenden Fahreignung von 6 Monaten (Gruppe 1) bzw. von 2 Jahren (Gruppe 2) in zukünftige Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung aufgenommen werden.

Fazit für die Praxis

  • Die Dauer der fehlenden Fahreignung nach akut-symptomatischem Anfall bei struktureller Hirnläsion ist aktuell nicht definiert.
  • Das Anfallsrezidivrisiko entspricht etwa dem nach einem isolierten unprovozierten Anfall.
  • Wir empfehlen daher eine fehlende Fahreignung von 6 Monaten für Pkw und von 2 Jahren für Busse und Lkw.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

M. Holtkamp: Zwischen 2018 und 2022 erhielt M. Holtkamp Honorare für Beratungen und Vorträge von Angelini/Arvelle, Bial, Desitin, Eisai, GW Pharma, UCB und Zogenix. Es gibt keinen Bezug zu den Inhalten dieses Beitrags. M. Holtkamp ist Koordinator der Leitliniengruppe „Management erster epileptischer Anfall und Epilepsien“ der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. R. Lehmann erhielt Honorare von Eisai. Es gibt keinen Bezug zu den Inhalten dieses Beitrags. E. Breuer, V. Gaus, E. Siebert, D. Steinbart und B. Vorderwülbecke geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autoren keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
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Zu diesem Artikel erscheint in Heft 3/2022 ein Beitrag von Günter Krämer und Ulrich Specht als Vorsitzende der Führerscheinkommission der DGfE sowie eine abschließende Stellungnahme der Autoren. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich darüber hinaus auch im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung des entsprechenden Textes der Begutachtungsleitlinien „Krankheit und Kraftverkehr“ Leserinnen und Leser an der praxisrelevanten und wichtigen Diskussion beteiligen würden. Entsprechende Texte müssten bis spätestens 20. Mai 2022 eingereicht werden.
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Literatur
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Metadaten
Titel
Fahreignung nach akut-symptomatischem Anfall bei struktureller Hirnläsion
verfasst von
Prof. Dr. med. Martin Holtkamp
Eva Breuer
Verena Gaus
Rebekka Lehmann
Eberhard Siebert
David Steinbart
Bernd Vorderwülbecke
Publikationsdatum
07.04.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Clinical Epileptology / Ausgabe 2/2022
Print ISSN: 2948-104X
Elektronische ISSN: 2948-1058
DOI
https://doi.org/10.1007/s10309-022-00489-6

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