Ende September 2019 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, ein Implantateregister Deutschland (IRD) zu errichten. Mit dem "Implantateregister-Gesetz" (IRegG) sollen Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte verbessert werden. Dieses Gesetz betrifft bundesweit Hunderttausende von Menschen. Alle Patienten, denen medizintechnische Produkte invasiv in den Körper eingebracht werden, egal, ob es sich um einen Defibrillator, ein Brustimplantat oder eine Hüftendoprothese handelt, sollen künftig in einem gemeinsamen Implantateregister erfasst werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nennt folgende Vorteile: Bei Komplikationen mit dem jeweiligen Produkt können so Betroffene in Zukunft schneller informiert werden. Außerdem schafft das Register Transparenz über die Haltbarkeit und Qualität der Produkte sowie die Versorgungsqualität in den Kliniken. Es hilft, die medizinische Versorgung bei Implantationen weiter zu verbessern.
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