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Erschienen in: Orthopädie und Unfallchirurgie 3/2021

01.06.2021 | Aus den Verbänden

Implantateregister Deutschland mit ungewisser Perspektive

EPRD treibt Arbeit weiter voran

verfasst von: Dr. med. Andreas Hey

Erschienen in: Orthopädie und Unfallchirurgie | Ausgabe 3/2021

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Auszug

Ende September 2019 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, ein Implantateregister Deutschland (IRD) zu errichten. Mit dem "Implantateregister-Gesetz" (IRegG) sollen Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte verbessert werden. Dieses Gesetz betrifft bundesweit Hunderttausende von Menschen. Alle Patienten, denen medizintechnische Produkte invasiv in den Körper eingebracht werden, egal, ob es sich um einen Defibrillator, ein Brustimplantat oder eine Hüftendoprothese handelt, sollen künftig in einem gemeinsamen Implantateregister erfasst werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nennt folgende Vorteile: Bei Komplikationen mit dem jeweiligen Produkt können so Betroffene in Zukunft schneller informiert werden. Außerdem schafft das Register Transparenz über die Haltbarkeit und Qualität der Produkte sowie die Versorgungsqualität in den Kliniken. Es hilft, die medizinische Versorgung bei Implantationen weiter zu verbessern.
Metadaten
Titel
Implantateregister Deutschland mit ungewisser Perspektive
EPRD treibt Arbeit weiter voran
verfasst von
Dr. med. Andreas Hey
Publikationsdatum
01.06.2021
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Orthopädie und Unfallchirurgie / Ausgabe 3/2021
Print ISSN: 2193-5254
Elektronische ISSN: 2193-5262
DOI
https://doi.org/10.1007/s41785-021-2855-7

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