14.11.2012 | Die Verbände informieren
Ergebnis nicht zufriedenstellend
HONORARSTREIT ZWISCHEN KBV UND KRANKENKASSEN BEENDET
Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 11/2012
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Anfang Oktober 2012 haben sich KBV und GKV-SV nach einem bisher beispiellosen Verhandlungsmarathon auf eine Honorarerhöhung für die Vertragsärzte von circa 1,2 Milliarden € geeinigt. Gefordert hatten die Vertragsärzte anfangs 3,5 Milliarden €. Die Krankenkassen boten eine Minusrunde an. Die Vereinbarung hat folgende Eckpunkte:Der Orientierungspunktwert (OPW) wird auf 3,536 Cent erhöht. Dies entspricht einem Plus von 0,9 %. Im Gegenzug verzichtet die KBV auf ihre Klage gegen den Schlichterspruch und der GKV-SV zieht seinen Antrag zum sofortigen Vollzug des Schlichterspruchs zurück.
250 Millionen € zahlt die GKV den Vertragsärzten zur Weiterentwicklung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen, insbesondere zur Förderung der Grundversorgung im fachärztlichen Bereich und zur Förderung der geriatrischen und palliativmedizinischen Versorgung im hausärztlichen Bereich.
Die antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie und die probatorischen Sitzungen werden „ausgedeckelt“ und in einem besonderen Vergütungsbereich geregelt. Dies führt zu Mehrausgaben von circa 120 Millionen €. In den nächsten Jahren soll geprüft werden, ob die Mengenentwicklung der Psychotherapie der Veränderungsrate der übrigen Leistungen entspricht oder ob Deckelungsmaßnahmen erforderlich sind. Höchstens 1.150 zusätzliche Zulassungen für Psychotherapeuten sollen im Rahmen der neuen Bedarfsplanung geschaffen werden. Bis zum 30.6.2013 soll der G-BA die Psychotherapierichtlinien und das Gutachterverfahren weiterentwickeln.
Die Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sollen um etwa 150 Millionen € anwachsen.
Jede KV misst die Änderung der Morbiditätsstruktur anhand der Diagnosecodierung der Vertragsärzte sowie demografischer Kriterien (Alter, Geschlecht). Dies wird zu einer Erhöhung der Gesamtvergütungen von circa 250 Millionen € führen.
Regional können die Vertragspartner GKV und KV einen Zuschlag auf den OPW vereinbaren, um regionale Besonderheiten bei der Kosten- und Versorgungsstruktur zu berücksichtigen. Besonders förderungswürdige Leistungen und Leistungen besonders zu fördernder Leistungserbringer können Zuschläge auslösen.
Zur besonderen Förderung hausärztlicher Tätigkeit können Zuschläge für die Behandlung multimorbider Patienten vereinbart werden, die an mindestens drei chronischen Erkrankungen leiden. Dies entspricht einer Erhöhung von circa 250 Millionen €.