Nach Erstlinientherapie des fortgeschrittenen nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms („non-small-cell lung carcinoma“, NSCLC) kann die Behandlung als sog. Erhaltungstherapie fortgesetzt werden. Möglich ist dabei die Gabe eines der primären Chemotherapiekombinationspartner oder der Wechsel auf eine „frühe“ Zweitlinientherapie wie z. B. Docetaxel, Pemetrexed oder Erlotinib, den Inhibitor der Tyrosinkinasedomäne des „epidermal growth factor receptor“ (EGFR-TKI). Eindeutiger Vorteil einer Erhaltungstherapie ist das verlängerte progressionsfreie Überleben, wichtig z. B. bei drohendem symptomatischen Progress. Das Gesamtüberleben kann durch die Erhaltungstherapie nur gering positiv beeinflusst werden. Entscheidend ist immer die Abwägung zwischen möglichen Toxizitäten und dem Überlebensvorteil für den einzelnen Patienten.