Erschienen in:
19.03.2020 | Gutachtertätigkeit
Erkrankungen durch Arbeiten in Druckluft
BK 2201 – Berufskrankheit oder Berufsunfall?
verfasst von:
Prof. Dr. med. O. Michel
Erschienen in:
HNO
|
Ausgabe 11/2020
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Auszug
Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (§7 Abs. 1 SGB VII). Als Arbeitsunfall wird ein plötzliches Ereignis bezeichnet, durch das der Versicherte einen (Erst‑)Schaden erleidet. Eine Berufskrankheit (BK) hingegen ist eine Erkrankung, die durch berufliche Einwirkungen verursacht und die in der gültigen BK-Liste zu finden ist oder als „Quasi-BK“ nach der „Öffnungsklausel“ (§9 Abs. 2 SGB VII) anerkannt werden kann. …