Erschienen in:
13.07.2018 | PRAXISMANAGEMENT
GOZ Tipp
Erläuterung hilft!
verfasst von:
Dr. Peter H. G. Esser
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 7-8/2018
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Zusammenfassung
Abgelehnte Begründung. Der Patient ist ärgerlich wegen der abgelehnten Begründung. Auf die Beihilfe, die nicht zahlt? Oder auf den Zahnarzt? Wenn ärgerlich auf die Beihilfe, dann ist das berechtigt. Denn eine verordnungskonforme Begründung zu beanstanden, also zahnmedizinisch-inhaltlich anzuzweifeln oder gar als nicht zutreffend zu bezeichnen, steht einem Beihilfesachbearbeiter nicht zu.