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Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 4/2021

18.08.2021 | Originalbeitrag

Erledigungen aus dem Maßregelvollzug nach § 63 StGB aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gemäß § 67d Absatz 6 StGB – differenzielle Merkmale der betroffenen Patienten

verfasst von: Nora Hein, M. Sc., Dr. Jan Querengässer, Prof. Dr. Boris Schiffer

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 4/2021

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Zusammenfassung

Im Jahr 2016 trat u. a. die Novellierung des § 67d Absatz 6 Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter dezidierter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebotes nun erstmals klare gesetzliche Vorgaben für eine Fortdauerentscheidung bei einer mehr als 6 bzw. 10 Jahre vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB macht. Mit dem Ziel der Identifikation von charakteristischen Merkmalen der davon betroffenen Patientengruppe und der Ermittlung von Prädiktoren für diese Entlassform wurde eine Vollerhebung aller zwischen August 2016 und Juli 2018 aus dem nordrhein-westfälischen Maßregelvollzug entlassenen Patienten durchgeführt. Als Datengrundlage dienten dabei die Basisdatendokumentationen der beiden großen Träger von Maßregelvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) (dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Landschaftsverband Rheinland) sowie der Alexianer Christophorus-Klinik in Münster. Es wurden Gruppenvergleiche zwischen Patienten mit Verhältnismäßigkeitserledigungen (n = 157) und Bewährungsentlassungen (n = 227) durchgeführt und gefundene Unterschiede in logistische Regressionsmodelle integriert. Dabei zeigte sich, dass pädosexuelle Eingangsdelikte sowie Paraphilien und (in geringerem Maße) Persönlichkeitsstörungen als Hauptdiagnose insbesondere in Kombination mit deliktischer Vorbelastung eine spätere Verhältnismäßigkeitserledigung wahrscheinlicher machen. An psychotischen Störungen erkrankte Patienten erhalten häufiger dann keine für eine frühzeitige Bewährungsentlassung notwendige positive Prognose, wenn sie komorbid eine Suchterkrankung und bei niedrigem Bildungsstand schon vor der Unterbringung sozialen Unterstützungsbedarf aufweisen. Somit lassen sich vorläufig zwei Problemgruppen ableiten, bei denen es möglicherweise aufgrund größerer Behandlungshemmnisse häufiger zu „überlangen“ Verweildauern und damit auch häufiger zu Erledigungsentscheidungen kommt.
Literatur
Zurück zum Zitat Baur A (2017) Das neue Recht der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und seine Konsequenzen für die Praxis. Juristische Rundsch 8:413–419 Baur A (2017) Das neue Recht der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und seine Konsequenzen für die Praxis. Juristische Rundsch 8:413–419
Zurück zum Zitat Baur A, Querengässer J (2017) Falscher Weg zum richtigen Ziel? – Rechtsdogmatische und therapeutische Überlegungen zu Verhältnismäßigkeitserledigungen im Maßregelvollzug als Folge der Reform des Unterbringungsrechts. Monatsschr Kriminol 100(5):313–327 Baur A, Querengässer J (2017) Falscher Weg zum richtigen Ziel? – Rechtsdogmatische und therapeutische Überlegungen zu Verhältnismäßigkeitserledigungen im Maßregelvollzug als Folge der Reform des Unterbringungsrechts. Monatsschr Kriminol 100(5):313–327
Zurück zum Zitat Bulla J, Baumann A, Querengässer J, Hoffmann K, Ross T (2016) Spätaussiedler, Migranten, Deutsche ohne Migrationshintergrund im Maßregelvollzug (§ 63 StGB) – Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Z Pädagog Psychol 64(1):37–44 Bulla J, Baumann A, Querengässer J, Hoffmann K, Ross T (2016) Spätaussiedler, Migranten, Deutsche ohne Migrationshintergrund im Maßregelvollzug (§ 63 StGB) – Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Z Pädagog Psychol 64(1):37–44
Zurück zum Zitat Eusterschulte B (2018) Die Neufassung des §63 StGB vom 01.08.2016 – Erste Erfahrungen in der Klinik. Vortrag auf der 33. Eickelborner Fachtagung zu Fragen der forensischen Psychiatrie, 8. März 2018 Eusterschulte B (2018) Die Neufassung des §63 StGB vom 01.08.2016 – Erste Erfahrungen in der Klinik. Vortrag auf der 33. Eickelborner Fachtagung zu Fragen der forensischen Psychiatrie, 8. März 2018
Zurück zum Zitat Hein N, Querengässer J, Schiffer B (2019) Forschungsprojekt: Entlassungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gem. §67d Abs.6 StGB. In: Wallenstein B (Hrsg) Jahrbuch Forensische Psychiatrie 2019. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin, S 67–80 Hein N, Querengässer J, Schiffer B (2019) Forschungsprojekt: Entlassungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gem. §67d Abs.6 StGB. In: Wallenstein B (Hrsg) Jahrbuch Forensische Psychiatrie 2019. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin, S 67–80
Zurück zum Zitat Querengässer J, Jörges AM, Schiffer B (2019) Verhältnismäßigkeitserledigungen – die Novellierung des § 67 d StGB als Herausforderung für Sozialarbeit und Psychotherapie im Maßregelvollzug. R&P 37(2):68–74 Querengässer J, Jörges AM, Schiffer B (2019) Verhältnismäßigkeitserledigungen – die Novellierung des § 67 d StGB als Herausforderung für Sozialarbeit und Psychotherapie im Maßregelvollzug. R&P 37(2):68–74
Zurück zum Zitat Schmidt-Quernheim F (2017) Wenn Recht auf Wirklichkeit trifft- das neue Recht der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß §63 StGB. Kerbe 4:28–31 Schmidt-Quernheim F (2017) Wenn Recht auf Wirklichkeit trifft- das neue Recht der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß §63 StGB. Kerbe 4:28–31
Zurück zum Zitat Traub HJ, Schalast N (2017) Ansteigende Verweildauer im Maßregelvollzug. R&P 35(3):147–155 Traub HJ, Schalast N (2017) Ansteigende Verweildauer im Maßregelvollzug. R&P 35(3):147–155
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Metadaten
Titel
Erledigungen aus dem Maßregelvollzug nach § 63 StGB aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gemäß § 67d Absatz 6 StGB – differenzielle Merkmale der betroffenen Patienten
verfasst von
Nora Hein, M. Sc.
Dr. Jan Querengässer
Prof. Dr. Boris Schiffer
Publikationsdatum
18.08.2021
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 4/2021
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-021-00679-4

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