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Gesetzesänderung Erste Kopie der Patientenakte gratis

  • 10.07.2024
  • Panorama
Erschienen in:

Auszug

Das Bundesjustizministerium bereitet eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor, mit der die Einsichtnahme in die Patientenakte an europäische Vorgaben angepasst wird. Ein aktueller Referentenentwurf sieht vor, dass die erste Abschrift einer Patientenakte kostenlos an den betreffenden Patienten oder die betreffende Patientin herauszugeben ist. Damit reagiert das Bundesjustizministerium auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2023. Das hatte mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung klargestellt, dass Patienten das Recht haben, eine erste vollständige Kopie ihrer Patientenakte unentgeltlich zu erhalten (Urteil vom 26. Oktober 2023, Az. C-307/22). Abweichende Regelungen durch Mitgliedstaaten seien nicht erlaubt. Da § 630g BGB zur Zeit einen Kostenerstattungsanspruch des „Behandlers“ auch für die erste Kopie vorsieht, muss die Regelung geändert werden. …
Titel
Gesetzesänderung
Erste Kopie der Patientenakte gratis
Verfasst von
Julia Frisch
Publikationsdatum
10.07.2024
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Uro-News / Ausgabe 7-8/2024
Print ISSN: 1432-9026
Elektronische ISSN: 2196-5676
DOI
https://doi.org/10.1007/s00092-024-6372-4

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