Erschienen in:
27.05.2019 | Suizid | Originalien
Ertrinkungstodesfälle am Institut für Rechtsmedizin München zwischen 2011 und 2016
verfasst von:
Dr. C. Grove, E. Koch, B. Zinka, O. Peschel, S. J. Lochner
Erschienen in:
Rechtsmedizin
|
Ausgabe 5/2019
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Hintergrund
Der Tod durch Ertrinken hat seit jeher eine starke Präsenz in den Medien – heutzutage v. a. durch die hohe Anzahl an ertrunkenen Asylsuchenden und Kindern.
Ziel der Arbeit
Speziell vor dem oben genannten Hintergrund wurden retrospektiv alle Fälle von Ertrunkenen (ausgenommen in der „Badewanne“) aus dem Sektionsgut des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München für die Jahre 2011–2016 ausgewertet.
Material und Methoden
Im angegebenen Zeitraum wurden 341 Fälle von Ertrinkungsopfern im Alter von einem Jahr bis 92 Jahren (70 % Männer, 30 % Frauen) untersucht. In 11 Fällen handelte es sich um Kinder im Alter bis 14 Jahre. Das Untersuchungskollektiv umfasste zu einem Viertel nichtdeutsche Staatsbürger, davon 12 Asylsuchende.
Ergebnisse
Insgesamt kamen über 50 % der Opfer in fließenden Gewässern zu Tode, mit Schwerpunkt in den Sommermonaten. In 54,5 % der Fälle handelte es sich um eine nichtnatürliche Todesart, davon bezog sich der Großteil auf Unfälle wie ein Sturzgeschehen ins Wasser. Lediglich 5 Fälle (1,5 %) konnten hinsichtlich des Auslösers als eindeutig „natürlich“ klassifiziert werden, und bei 44 % der Ertrunkenen blieb die Todesart „ungeklärt“. Bei 161 Ertrunkenen (47,2 %) wurde eine Alkoholbestimmung, bei 112 (32,8 %) eine chemisch-toxikologische Untersuchung durchgeführt.
Schlussfolgerung
Aufgrund der Komplexität von Ertrinkungsfällen ist aus medizinischer Sicht die standardmäßige Durchführung sowohl von Blutalkohol- als auch von chemisch-toxikologischen Untersuchungen erstrebenswert.