Erschienen in:
04.11.2019 | Rhinitis und Sinusitis | Editorial
Facharzt Allergologie gefordert!
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Allergo Journal
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Ausgabe 7/2019
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Auszug
Trotz intensiver Bemühungen von DGAKI und AeDA mit Unterstützung von DDG, BVDD, DGP und GPA ist es uns nicht gelungen, dass die aus unserer Sicht untragbare Entscheidung zur Musterweiterbildungsordnung Allergologie von 2018 auf dem letzten Deutschen Ärztetag in Münster revidiert wurde. Die Weiterbildung Allergologie kann in Zukunft berufsbegleitend ohne weitere klinische Ausbildungszeit erworben werden. Eine Entwicklung, die wir für falsch erachten und die zu einer Verwässerung der Ausbildungsstandards in der Allergologie führen wird. In keinem anderen europäischen Land gibt es so viele Allergologen wie in Deutschland, trotzdem wird die bisherige Weiterbildungsordnung mit einer 18-monatigen klinischen Tätigkeit als unzumutbare Hürde betrachtet und gegen eine „Allergologie Light“-Version eingetauscht, die nun von entsprechenden Protagonisten als Durchbruch gefeiert wird. In einer aktuellen Pressemitteilung des Berufsverbandes der HNO-Ärzte heißt es, dass hierdurch ein wichtiger Schritt für die flächendeckende Versorgung von Allergien in Deutschland sichergestellt wird und endlich die unnötigen Hürden der bisherigen Weiterbildungsordnung abgebaut wurden. Weiter heißt es „Mit der fünfjährigen Facharztweiterbildung erwerben HNO-Ärzte umfangreiche allergologische Kenntnisse. HNO-Ärzte sind mit dem erfolgreichen Abschluss der Facharztprüfung umfassend qualifiziert, Allergien zu behandeln. Die Zusatzweiterbildung vertieft die Kompetenzen“. Wer die aktuelle Situation der Facharztweiterbildung in der HNO kennt, weiß, dass besonders im DRG-gesteuerten Klinikbetrieb die Allergologie gerne ins Abseits gerät und die klinische Ausbildung in der Regel zu kurz kommt. Darüber hinaus umfasst das Fachgebiet Allergologie weit mehr als ein bisschen Rhinitis und Sinusitis und sollte in der vollen Breite auch in Zukunft von denen verstanden und beherrscht werden, die sich als Allergologen bezeichnen. Es scheint an der Zeit, erneut den Facharzt für Allergologie zu fordern und somit unserem interdisziplinären Fachgebiet die gebührende Anerkennung und Qualitätssicherung zu ermöglichen, die es verdient. Passend hierzu wurde am 19. Oktober das European Training Requirement Allergology im UEMS Council in Brüssel verabschiedet. Selbstverständlich muss es eine Flächenversorgung für allergologische Erkrankungen geben. Gleichzeitig stellen wir jedoch fest, dass allergologische Erkrankungen immer komplexer werden und sich oft an mehreren Organen gleichzeitig äußern. Hier ist ein stufenweises Versorgungskonzept sinnvoll, das neben der flächen-deckenden Grundversorgung durch Ärzte mit Zusatzbezeichnung Allergologie, auch die Versorgung durch speziell weitergebildete Fachärzte für Allergologie vorsieht, die diese Bezeichnung parallel zu einem anderen Facharzt führen, und sich primär den komplexen Fällen mit Multisystembeteiligung widmen. …