Erschienen in:
11.01.2021 | CME
Medikamente und Fahreignung
verfasst von:
Prof. Dr. rer. nat. F. Musshoff, G. Skopp, J. Brenner-Hartmann, M. Graw
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 1/2021
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Zusammenfassung
Medikamente dienen der Therapie von Erkrankungen oder der Linderung von Beschwerden mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Andererseits können unabhängig davon, ob die Grunderkrankung sich noch weiter auf die Leistungsfähigkeit auswirkt, unerwünschte Medikamentenwirkungen auftreten, bis zu deren Abklingen die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben ist. Verschiedene psychotrope Substanzen weisen zudem ein Abhängigkeitspotenzial auf. Für Ärzte und Patienten existieren Verhaltensempfehlungen bei einer medikamentösen Behandlung, und die Fahreignung ist ggf. im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens bzw. einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu überprüfen. Krankheit, Medikation und Kompensationsmöglichkeiten sind gegeneinander abzuwägen.