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Erschienen in: German Journal of Exercise and Sport Research 3/2023

Open Access 15.11.2022 | Hauptbeitrag

Fairness außerhalb des Wettkampfsports – gemessen am Wettkampfsport

Versuch einer Verortung

verfasst von: Prof. Dr. Volker Schürmann

Erschienen in: German Journal of Exercise and Sport Research | Ausgabe 3/2023

Zusammenfassung

Dieser strikt methodische Beitrag geht der Frage nach, ob bzw. inwiefern in Bezug auf Sport, der nicht in Wettkampfform ausgetragen wird, sinnvoll von Fairness gesprochen werden kann. Hier gibt es ein sachliches Spannungsverhältnis. Einerseits ist es naheliegend, Sport ganz generell mit Fairness in Verbindung zu bringen. Andererseits liegt es fern, von einem fairen Gesundheitssport zu sprechen. Diese sachliche Frage hat auch eine organisationspolitische Seite: Welchen Bezug hat der Deutsche Aikido-Bund als Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Olympismus und zu Fairness? An den Paradebeispielen Wettkampfsport, Schulsport und Gesundheitssport werden unterschiedliche Verhältnisse von Sport und Fairness diskutiert und gegeneinander kontrastiert, wobei zwei Unterscheidungen leitend sind. Zum einen kann Fairness auch innerhalb des Wettkampfsports eine sportspezifische Bedeutung haben oder aber allgemeine Gerechtigkeit meinen; zum anderen ist diese Unterscheidung feldspezifisch, das heißt, im Feld des Wettkampfsports geht der Begriff Fairness mit anderen Bedeutungen einher als in den Feldern der Bildung und der Gesundheit. Der Beitrag endet mit der Vermutung, dass der Gesundheitssport nicht auf eine sportspezifische Fairness befragt werden kann, und dass dies der Grund für die Anfälligkeit seiner Instrumentalisierung ist.
„Fair Play stellt einen zentralen Wert des Olympismus, der Olympischen Erziehung und des Sports insgesamt dar.“ (Reinold & Kalthoff, 2021, S. 191)
Der Beitrag geht der Frage nach, ob bzw. inwiefern in Bezug auf Sport, der nicht in Wettkampfform ausgetragen wird, sinnvoll von Fairness gesprochen werden kann. Dies ist seinerseits ein weiterer Beitrag zu der Frage, was den Sport als Sport ausmacht (u. a. Borggrefe, 2018; Haverkamp, 2005; Volkamer, 1984; Willimczik, 2001, 2019), und insbesondere danach, ob der Sport durch eine normative Dimension – die sprichwörtlichen Werte des Sports – grundlegend charakterisiert werden kann oder gar muss (Schürmann, 2008). Dafür bildet die Frage nach dem Verhältnis von nichtwettkampfförmigem Sport und Fairness eine Art Lackmustest. Es geht im Folgenden ausschließlich um eine methodische Verortung und nicht um die Frage, welcher Begriff von Fairness bzw. Gerechtigkeit etwa für den Schulsport angemessen wäre. Dies wäre eine sportpädagogische Frage. Hier aber geht es darum, ob und inwiefern sich eine sportpädagogische (oder gesundheitswissenschaftliche) Frage in Bezug auf Fairness überhaupt stellt.

Was daran die Frage ist

Die Frage nach einer normativen Dimension des Sports interessiert zunächst rein sachlich, weil es hier ein Spannungsverhältnis gibt. Einerseits ist es im lebensweltlichen und im sportwissenschaftlichen Alltag naheliegend, den Sport insgesamt mit Fairness in Verbindung zu bringen;1 andererseits erschließt sich im gleichen Alltagsverständnis spontan nicht so recht, was am individuellen Freizeit-Joggen im Park fair oder unfair sein soll.2 An dieser Stelle kann man es sich leicht machen und diesen Beitrag bereits beenden: Es sei doch klar, dass es nicht den Sport gebe, also sei es auch nicht weiter aufregend, dass man in Bezug auf den individuellen Freizeitsport oder den Gesundheitssport nicht von Fairness rede. Man wird dann, umgekehrt, die Autoren des obigen Mottos rüffeln, dass es sich um typische Hybris handele, den Sport insgesamt durch Werte charakterisiert zu sehen. Man wird stattdessen typischerweise auf Wittgensteins Konzept der Familienähnlichkeit verweisen (etwa Willimczik, 2001, S. 101–104), um kenntlich zu machen, dass es keiner gemeinsamen Eigenschaften bedarf, um zur selben Familie zu zählen.
Diese Antwort ist jedoch zu leicht, da sie naheliegende Folgefragen abschneidet: Was ist es denn dann, was den Verweis auf dieselbe Familie rechtfertigt? Was ist es denn dann, was den Verweis auf Freizeit-Sport rechtfertigt? Worauf verweisen wir, wenn wir sagen, dass doch klar sei, dass ein Freizeit-Kinobesuch kein Sport ist? Und worauf verweisen wir in all den unklaren Fällen, etwa beim Pfahldauersitzen? Insbesondere ist jene Antwort deshalb zu leicht, weil sie die so naheliegende Intuition des obigen Mottos – dass jeder Sport eine normative Dimension habe – ausschließlich ideologiekritisch behandelt. Das verlangt dann seinerseits einen ideologiekritischen Kommentar, denn es ist alles andere als ausgemacht, dass irgendein Sport in der modernen Welt ohne eine normative Dimension, also z. B. ohne jegliche Gerechtigkeitsdimension, zu haben ist. Es ist durchaus naheliegend, die Unterstellung, dem Sport jede normative Dimension abzusprechen, als einen typischen Soziologismus zu kritisieren.
Die Relevanz jener zunächst rein sachlichen Frage nach dem Verhältnis von Sport und Fairness zeigt sich am Beispiel des Olympischen Sports auch in einer organisationspolitischen Seite: Was ist der Rechtsgrund der Mitgliedschaft im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)? Vergleichsweise unstrittig ist der Olympische Sport zwingend mit einem Konzept von Fairness verknüpft; aber unter dem Dach des DOSB sind auch Verbände mit besonderen Aufgaben (VmbA) versammelt, die sich auch einem Sport im weiten Sinne verpflichtet fühlen, also der großen „Vielfalt unterschiedlichster leistungs- und wettbewerbsentlasteter Praktiken der körperlichen Aktivität“ (VmbA, o.J., S. 1). Was ist der Bezug dieser (Vertretungen von) leistungs- und wettkampfentlasteten Praktiken zum Olympismus? Benötigen sie eine Bezugnahme auf Fairness? Oder ist, umgekehrt, die Verbindung von Olympismus und Fairness doch nicht definitiv, sondern gilt sie nur für Teilbereiche des Olympischen Sports? Oder ist das alles gar kein systematisches, sondern ausschließlich ein verbandspolitisches Problemchen, zugespitzt: eine Folgespannung des Übergangs vom Deutschen Sportbund (DSB) zum DOSB?
Die hier versuchte Verortung von Fairness benötigt zunächst eine methodische Vorbemerkung. Dieser Beitrag ist oben nicht beendet worden, und insofern benötigt es methodische Hinweise, wie die aufgeworfenen Folgefragen behandelt werden. Sodann benötigt eine solche Verortung Fallunterscheidungen. Ausgangspunkt und zugleich Maßstab ist die Bestimmung des Verhältnisses von Wettkampfsport und Fairness, um überhaupt sagen zu können, ob und was davon auch außerhalb des Wettkampfsports gegeben oder nicht gegeben ist. Deshalb werden die Ausführungen zum Wettkampfsport auch den größten Raum einnehmen, obwohl es um die Frage nach dem Verhältnis von Fairness im nichtwettkampfförmigen Sport geht.
Die leitende Grundannahme der folgenden Überlegungen ist, dass moderne Gesellschaften differenzierte Gesellschaften sind, genauer: Sie sind differenziert in verschiedene, wechselseitig aufeinander unreduzierbare Bereiche, hier abkürzend „Felder“ genannt. Das ist keine These zur Art der Differenzierung, also nicht die These, dass es sich um funktionale oder um arbeitsteilige Differenzierung oder was immer sonst handele. Die Rede von Feldern macht, trotz der Anleihen bei Lewin und Bourdieu, ausschließlich geltend, dass es sich konstitutiv für moderne Gesellschaften um eine Vielheit von aufeinander unreduzierbaren gesellschaftlichen Feldern handelt. In Bezug auf Fairness folgt daraus eine notwendige, und das Thema ausmachende Doppeldeutigkeit: Fairness ist zum einen ein Titel für das Versprechen der Gerechtigkeit moderner Gesellschaften, und zum anderen ist Fairness der Titel für eine sportspezifische Gerechtigkeit im Sport, mindestens im Wettkampfsport.

Methodische Vorbemerkungen

Der methodische Grundsatz in Bezug auf jene Folgefrage, was warum überhaupt zur Familie des Sports gehört, lautet, dass man diese Frage nicht dadurch beantworten kann, ein bestimmtes Tun durch die Angabe von Merkmalen als Sporttreiben zu definieren. Ein Tun könnte völlig gleich aussehen, und dennoch etwas ganz anderes sein – Speerwerfen bei der Jagd, Speerwerfen im Sportstadion. Oder ein zeitgemäßeres Beispiel: Für das Argument einmal angenommen, E‑Sport würde nicht nur so heißen, sondern tatsächlich auch als Sport gelten. Dann kann man ihn trotzdem nicht, wie der ESBD (2018, S. 5) es tut, durch die Angabe von Merkmalen als „Präzisionssportart“ bestimmen. Denn mit der Angabe der gleichen Merkmalsliste wäre auch Pianospielen eine Präzisionssportart, was bei uns aber nicht als Sport, sondern als Musikmachen gilt.
Deshalb: Wenn etwas als Sporttreiben gilt, ist eine bestimmte Grundidee in Anspruch genommen, worum es bei diesem Tun geht, oder auch: was der Clou dieses Tuns ist. Beim Jagen und auch beim Musikmachen geht es offenbar um etwas anderes als beim Sporttreiben, was immer der jeweilige Clou genau sein mag. Die Frage nach dem Clou stellt nicht die Frage nach dem Ziel oder Zweck dieses Tuns. Es geht nicht um die Frage, warum jemand das tut oder was mit dem Tun erreicht werden soll, sondern darum, was jemand tut, der das tut. Eine Grundidee (des Sports) ist eine Antwort auf die Frage nach der Grundcharakteristik einer bestimmten (dieser-und-nicht-jener) kulturellen Praktik: Was tut jemand da? = Worum geht es dabei? (ausführlicher Schürmann, 2019, 2021, 2022).
Es ist dann klar, erst recht in modernen Gesellschaften, dass man nicht die eine wahre Grundidee des Sporttreibens auszeichnen kann, sondern dass im Leben einer Gesellschaft (und auch eines Individuums) verschiedene Grundideen im Gebrauch sind, je bestimmtes Tun in je verschiedener Weise als Sporttreiben zu charakterisieren. Je situativ sind andere Grundideen von Sport im Gebrauch, und in aller Regel ist der Gebrauch unterschiedlicher Grundideen auch damit verbunden, partiell anderes Tun in den Blick zu nehmen.
Der Sinn, jene Folgefrage durch die Angabe der leitenden Grundidee zu beantworten, ist also nicht, nun doch wieder nach der Grundidee von Sport zu fahnden, sondern es geht darum, die Debatte, ob Pfahldauersitzen Sport ist, methodisch zu kontrollieren. Anders formuliert: Es hilft nicht, den Sport durch Angabe von Eigenschaften zu definieren, denn andere definieren ihn anders. Dann möchte man wissen, warum gerade diese Definition und nicht jene. Darauf wiederum kann man nicht mit einer weiteren Definition reagieren. Umgekehrt liegt jeder Definition von Sport bereits eine Grundidee zugrunde. Dies ist der systematische Ort, auf den die obige Anmerkung 1 verweist: Es wird generisches Wissen bereits in Anspruch genommen, also ein Appell daran, was man meint oder tut, wenn man fragt, ob etwas zur Familie des Sports gehört oder nicht (vgl. Schürmann, 2018, Kap. 2).3
Beispiele solcher Grundideen von Sport sind: Es gehe beim Sporttreiben um physische Anstrengung. – Es gehe ums Gewinnen, in der Folge um Leistungssteigerung, um Rekorde, um Perfektionierung. – Es gehe um einen gerechten Leistungsvergleich. – Es gehe um (die Erhaltung der) Gesundheit. – Es gehe um die Pflege des Gemeinwohls.

Fairness im Wettkampfsport

Es ist in den Sportwissenschaften Konsens, dass der Wettkampfsport ohne ein Konzept von Fairness nicht zu haben ist (exemplarisch Prohl & Gaum, 2016). Selbstverständlich ist dieser Konsens nicht ungebrochen, und selbstverständlich ist er abhängig vom Verständnis von Fairness. Wenn man Fairness an ein ritterliches Verhalten der Athlet*innen bindet, dann gilt selbstverständlich nicht, dass der Wettkampfsport ohne Fairness nicht zu haben ist – eher im Gegenteil.
Aber es gehört zum sportwissenschaftlichen Grundverständnis, dass es kein sportlicher Wettkampf wäre, wenn sein Ausgang nicht offen wäre. Es darf nicht vorher feststehen, wer gewinnt. Das wiederum ist ein minimales Verständnis von Fairness: Es ist unfair, wenn ein 50-kg-Mensch gegen einen 100-kg-Menschen boxt; es ist unfair, wenn der eine dopt und der andere nicht; es ist unfair, wenn marokkanische Bobfahrerinnen keine geeigneten Trainingsbedingungen haben; es ist unfair, den Ausgang des Wettkampfs miteinander zu verabreden; es ist unfair, die beste Gegenspielerin durch eine Tätlichkeit ‚aus dem Spiel zu nehmen‘. Kurz: Unzulässige Startvorteile und unzulässige Manipulationen des Wettkampfverlaufs zerstören einen gerechten Leistungsvergleich; und andersherum: Ein in diesem Sinne fairer Wettkampf ist die Grundbedingung, mit Recht sagen zu können, dass die eigene Leistung der Wettkämpfenden den Ausschlag über Sieg und Niederlage gegeben hat.
Dieses minimale Verständnis von Fairness ist offenkundig an die Grundidee gebunden, dass es beim Wettkampfsport um einen gerechten Leistungsvergleich gehe. Diese Grundidee wiederum bindet den Wettkampfsport in spezifischer Weise in moderne Gesellschaften ein: moderner Wettkampfsport als Ausdruck des Versprechens bürgerlicher Gesellschaften, und als Ort der sinnlichen Vergewisserung (Alkemeyer, 1996, S. 146–151, 163–171) dieses Versprechens. Im Bruch mit vormodernen Ständegesellschaften möge soziale Mobilität – die Möglichkeit, selbst die eigene soziale Stellung verändern zu können – gewährleistet sein. Das setzt einerseits sozialstaatlich herzustellende gleichwertige Startchancen voraus. Andererseits ist eine ausgezeichnete Dimension verlangt, hinsichtlich der die Selbsttätigkeit der Akteure beurteilt wird. Das ist, in dominanter Sichtweise, die eigene Leistung: Nicht mehr „jedem nach seiner Geburt“, sondern „jedem und jeder nach seiner und ihrer Leistung“. Die Alternative „jedem und jeder nach seinen und ihren Bedürfnissen“ hat die bürgerliche Gesellschaft ausgeschlagen. Daher geht es ihr dominant um Leistungsgerechtigkeit, und der gerechte Leistungsvergleich des sportlichen Wettkampfs ist die Inszenierung dieses Versprechens der bürgerlichen Gesellschaft im Felde des Wettkampfsports. In diesem Sinne ist das oben skizzierte Verständnis von Fairness die Grundnorm des modernen sportlichen Wettkampfs (ausführlicher dazu Schürmann, 2020).
Dies gilt für den modernen Wettkampfsport generell. Für den Olympischen Wettkampfsport gilt es jedoch in ausgezeichneter Weise. Dort ist die Grundnorm der Fairness nicht nur in informeller, sondern in kategorischer Geltung. Fairness ist als Maßstab im Grundlegenden Prinzip 4 der Olympischen Charta, also der Verfassung der Olympischen Bewegung, deklariert (IOC, 2021a, S. 8).
Dass es beim modernen Wettkampfsport um einen gerechten Leistungsvergleich geht, ist also an bestimmte gesellschaftstheoretische Annahmen gebunden.4 Wer schon moderne Gesellschaften ganz anders charakterisiert, wird den sportlichen Wettkampf nicht an die Grundidee eines gerechten Leistungsvergleichs binden. So kann man die Moderne an die industrielle Revolution binden, was von vornherein neutral ist gegenüber der Norm der Gerechtigkeit. Oder man kann angesichts massiver Ungerechtigkeiten gerade in modernen Gesellschaften mit guten Gründen dafür argumentieren, dass die Norm der Gerechtigkeit nur ein Deckmäntelchen ist, um darunter umso ungestörter das zu verfolgen, worum es modernen Gesellschaften eigentlich gehe (etwa kapitalistische Profitmaximierung). Auch das schlägt sich in einer entsprechenden Grundidee des sportlichen Wettkampfs nieder: Dort gehe es gerade nicht um einen gerechten Leistungsvergleich, sondern um etwas ganz anderes – z. B. um Leistungssteigerung. Auch dann muss man gelegentlich über Fairness reden, aber als ein nötiges Ablenkungsmanöver. In beiden Fällen ist Fairness definitiv, das heißt: Man kann nicht nicht über Fairness reden, wenn man vom Wettkampfsport redet. Aber in beiden Fällen aus ganz anderen Gründen und mit anderen Konsequenzen.
Dass Fairness definitiv ist, kann daher unterschiedliche, ja gegensätzliche Formen annehmen. Definitive Fairness kann konstitutiv oder regulativ sein. Eine „funktionale Sportethik“ (Segets, 2020) wird argumentieren, dass mit dem Antritt zu einem sportlichen Wettkampf „eine moralische Verpflichtung einher[geht]“ (ebd., S. 19), ohne die es gar kein sportlicher Wettkampf ist. Fairness ist dort eine „Tugend“ (Gerhardt, 1995), die den Sport (mit) ausmacht. Am anderen Pol finden sich Arbeiten (exemplarisch König, 2004), die vehement darauf beharren, dass die Logik des Wettkampfsports darin aufgeht, ein Unternehmen der Leistungssteigerung zu sein, und dass die notorisch damit einhergehenden Beschwörungen eines fairen Sports zwar zwingend sind – aber gerade nicht zwingend im Hinblick auf die Logik, sondern zwingend für die (Selbst‑)Legitimierung des Wettkampfsports, und damit funktional für die Verschleierung der ganzen Härte jener Logik der permanenten Leistungssteigerung. Dort ist Fairness keine intrinsische Tugend, sondern ein „Wert“, der in Sonntagsreden beschworen werden kann und muss.

Methodische Zwischenbemerkungen

Die in Anspruch genommene Grundidee des Wettkampfsports ist also kontingent: Man könnte wohlbegründet immer auch eine andere in Anspruch nehmen. Sie ist deshalb nicht beliebig, weil sie reflexiv eingeholt und, letztlich gesellschaftstheoretisch, begründet werden kann. So oder so leistet es in methodischer Hinsicht diejenige Grundidee, die man tatsächlich in Anspruch nimmt, das Feld des Wettkampfsports, mit dem Subfeld des Olympischen Wettkampfsports, aufzuspannen. Denn die jeweilige Grundidee stiftet zugleich die intrinsische Norm dieses Feldes, sei es Fairness im Leistungsvergleich, sei es fair regulierter Siegeswille. Eine solche Grundnorm ist der Maßstab für (Nicht‑)Zugehörigkeit zum Feld, und zugleich der Maßstab zur Beurteilung der Güte des Tuns im Feld. Letzteres kann und muss man sofort differenzieren. Man bewertet den Wettkampfsport 1) in sachlicher Hinsicht, also im Hinblick auf eine gute oder schlechte Durchführung (denn sonst wäre jedes Training überflüssig). Man bewertet den Wettkampfsport aber auch 2) in rechtlicher Hinsicht, also im Hinblick auf eine regelkonforme Durchführung, und nicht zuletzt 3) in moralischer Hinsicht, also im Hinblick auf gut/böse resp. auf eine anständige oder unanständige Durchführung. Eben das geschieht im Hinblick auf das Versprechen eines offenen Ausgangs des Wettkampfs: Man möge in sachlicher Hinsicht das Beste geben und den Sieg nicht herschenken, man möge sich an die Regeln halten, und man möge im engeren Sinne fair wettkämpfen. Diese Anstandsdimension der Fairness, also die Fairness im engeren Sinne, ist ein notwendiges Moment der dreidimensionalen Fairness des Wettkampfsports, die nicht auf die Regelkonformität reduzierbar ist. Würde diese Dimension der Fairness im engeren Sinne fehlen, würde auch ein Schachcomputer fair spielen. Ein fairer sportlicher Wettkampf aber ist nicht ein Unternehmen von disziplinierten Regelautomaten; sportliche Athlet*innen haben vielmehr die Freiheit, den Wettkampf anständig oder unanständig zu vollziehen, und sie verpflichten sich mit dem Start zu einem sportlichen Wettkampf auf Fairness, sei diese Verpflichtung einklagbar wie im Olympismus, sei sie informell als miteinander geteiltes Versprechen.5
Die das Feld aufspannende Grundidee ist aber noch in einer dritten Hinsicht ein Maßstab. Sie ist erstens das Kriterium für die Zugehörigkeit zu diesem Feld und zweitens die Norm der Beurteilung der Güte der Praktiken im Feld, aber sie ist drittens auch Grundnorm im Sinne eines Bezugspunkts im Singular für eine Vielfalt von Werten in diesem Feld. Insbesondere ist Fairness der Maßstab und Bezugspunkt für sachliche Güte, für Regelkonformität und für Fairness im engeren Sinne.6 Dies ist der Versuch der Antwort auf einen Befund, den etwa Heinemann (1989, S. 13 f.) wie folgt formuliert: „Sport ist durch eine spezifische Wertestruktur gekennzeichnet; diese umfaßt nicht nur einzelne Werte wie etwa Fairneß und Kameradschaft […], sondern die unlösbare Verbindung einzelner Werte“. Die Rede von Fairness als Grundnorm meint deshalb, dass sich alle Einzelelemente der je konkret realisierten Wertestruktur eines sportlichen Wettkampfs, insbesondere die Fairness im engeren Sinne, in ihrer je spezifischen Bedeutung daran messen lassen (müssen), welchen Beitrag sie zur Aufrechterhaltung der Offenheit des Ausgangs des Wettkampfs leisten.
Dass der moderne sportliche Wettkampf durch eine bestimmte Grundidee aufgespannt wird, die zugleich als Norm fungiert, heißt, dass alle Beteiligten eine Verantwortung haben, den sportlichen Wettkampf als Wettkampf zu gewährleisten. Auf den ersten Blick scheint das nicht der Rede wert zu sein, denn selbstverständlich trägt man für all das, was man tut, Verantwortung. Wenn jemand aus reinem Freizeitvergnügen Mountainbike fährt, ist das verbunden mit der Rücksichtnahme auf oder der Rücksichtslosigkeit gegen die Wandernden, die denselben Trail/Weg nutzen. Aber die Anstandsregel, Rücksicht zu nehmen, folgt nicht aus der Spezifik des Mountainbikens, sondern ist eine allgemeine Anstandsregel: „Das tut man nicht!“ (Volkamer, 2004). Wer dagegen modernen Wettkampfsport treibt, der unterliegt der Norm der sportspezifischen Fairness, weil so jemand Verantwortung trägt, den Ausgang des Wettkampfs offen zu halten.
An einer solchen Grundidee gemessen werden zu können und zu müssen, sichert einem Feld dessen Eigenlogik. Alle Praktiken im Feld sind an dieser dem Feld eigenen, und folglich nicht an einer anderen, nicht an einer äußeren, einer beliebigen Norm zu messen. In diesem logisch basalen Sinn sind diese Praktiken nicht Mittel zu einem anderen Zweck, sondern ein Beitrag zur Reproduktion des Feldes selbst.
Das lässt eine hilfreiche Abgrenzung zwischen Mittel und bloßem Mittel bzw. Instrumentalisierung zu. Selbstverständlich ist der Sport sehr häufig in der Rolle, Mittel für einen wünschenswerten Zweck zu sein. Es kann wünschenswert sein, seine körperliche Leistungsfähigkeit zu erhalten, und dann ist Sporttreiben sicher ein effektives und legitimes Mittel. Geselliges Beisammensein, Inklusion von Menschen mit Benachteiligungen aller Art, Faszination an außergewöhnlichen Bewegungen – das und manches mehr kann wünschenswerter Zweck sein, zu dem der Sport das naheliegende Mittel ist. Was schließlich könnte ein wünschenswerterer Zweck sein als das subjektive Wohlbefinden? Dass der Sport ein Instrument für nichtsportliche Zwecke sein kann, daran gibt es nichts zu kritisieren.
Etwas anderes ist die Instrumentalisierung des Sports, also die Reduktion des Sports darauf, ein Mittel zu sein.7 Entscheidend ist, dass der Vollzug des Sporttreibens als Mittel zu einem außersportlichen Zweck im Falle der Instrumentalisierung nicht auf eine Grundidee von Sport bezogen ist. Beim sportlichen Treiben geht es dann nicht ums Sporttreiben (im Sinne irgendeiner Grundidee), sondern um etwas anderes. Das instrumentelle Verhältnis ist nicht das Problem, aber die Instrumentalisierung hält das Feld nicht aufrecht. Um das Feld des Sports zu reproduzieren, muss es beim Sporttreiben um Sport gehen; eine Instrumentalisierung des Sports ist auf Dauer feldzersetzend, also selbstzerstörend. Deshalb liegt die entscheidende Verantwortung aller Beteiligten einer kulturellen Praktik darin, die entsprechende Praxisform, ggf. modifiziert, zu reproduzieren – in diesem Fall also: den Wettkampf als Wettkampf und das Feld des Sports als Sport (ggf. verändert) zu wahren.

Fairness – sportunspezifisch und sportspezifisch

Falls man die Grundidee in Anspruch nimmt, beim sportlichen Wettkampf gehe es um einen gerechten Leistungsvergleich, und falls man im modernen Wettkampfsport einen Ausdruck der modernen bürgerlichen Gesellschaft sieht, dann hat man es im Felde des modernen Wettkampfsports von vornherein mit einem Verhältnis zweier unterscheidbarer Bedeutungen von Gerechtigkeit bzw. Fairness zu tun. Zum einen um die oben ausgeführte wettkampfsportspezifische Fairness, die die zu wahrende Offenheit des Ausgangs dieses Wettkampfs zur Grundbedingung eines gerechten wettkampfsportlichen Leistungsvergleichs macht. Zum anderen mit der feldübergreifenden und insofern feldunspezifischen allgemeinen Gerechtigkeit als grundlegendes Versprechen bürgerlicher Gesellschaften. Am plakativsten zeigt sich diese Doppelheit darin, dass Athlet*innen eines modernen sportlichen Wettkampfs immer zugleich Personen gleicher Rechte sind.8
Eine topologische Verortung von Fairness im Wettkampfsport muss daher eine Verhältnisbestimmung dieser doppelten Fairness leisten. In jenem feldübergreifenden Sinne, also im Sinne allgemeiner Gerechtigkeit moderner bürgerlicher Gesellschaften, ist Fairness für all unser Tun definitiv – sobald wir Staatsbürger*in eines UN-Staats sind. Als (in diesem Sinne) Weltbürger*in haben wir uns kategorisch verpflichtet, uns wechselseitig als würdige (= unaustauschbar-einmalige, nicht auf Objektstatus reduzierbare) Person gleicher Rechte anzuerkennen und diesem Maßstab entsprechend miteinander umzugehen. Zu diesem Grundverständnis allgemeiner Menschenrechte gehört ein basales Verständnis von Gerechtigkeit, denn sonst wäre es kein Anerkennen gleicher Rechte für alle, und dazu gehört auch ein basales Verständnis von Chancengleichheit, denn es hilft nicht, die Rechte nur zu haben – man muss sie auch wahrnehmen können, ggf. durch aktiven Ausgleich von Chancenungleichheiten.
Im gleichen basalen Sinne gilt das dann auch für das Sporttreiben. Wir legen unseren Status als Weltbürger*in nicht ab, wenn wir Sport treiben – im Gegenteil. In diesem basalen Sinne hat Volkamer recht, wenn er darauf insistiert, dass es keine Sondermoral des Sports braucht. In diesem basalen Sinne reichen die allgemeinen Anstandsregeln zwischen Weltbürger*innen nach dem Maßstab der Menschenrechte: „Das tut man nicht!“ In diese Dimension gehört dann auch die allgemeine Gemeinwohlorientierung des Sports, die sich zunächst nicht von der Verpflichtung auf Gemeinwohlorientierung anderer Institutionen unterscheidet, auch nicht von der von privatwirtschaftlichen Unternehmen.
Diese Selbstverpflichtung aller auf den Maßstab der Menschenrechte stiftet einen Schutzraum, der im revolutionären Bruch mit vormodernen Standesgesellschaften soziale Mobilität ermöglichen soll, und zwar nach den Maßstäben von Würde, Freiheit und Gerechtigkeit. Dieses Grundanliegen ist jedoch mit verschiedenen Bewegungsprinzipien dieser Mobilität verträglich. Das Standardprinzip ist das Prinzip „Jede und jeder nach ihrer und seiner Leistung“. Die basale Bedeutung von Gerechtigkeit ist dann Leistungsgerechtigkeit, was notorisch in Konflikt gerät zum Versprechen gleicher Rechte für alle, denn das Programm und erst recht das gesamtgesellschaftliche Klima lässt notorisch im Unbestimmten, was Leistungsgerechtigkeit für diejenigen heißt, die gerade nicht oder nicht ordentlich leisten (Säuglinge, Alte, Kranke, Komapatienten, Nichterwerbsarbeitstätige etc.).
Historisch wirksam waren und sind gegenmoderne Sabotagen jenes Schutzraums, um das Versprechen sozialer Mobilität außer Kraft zu setzen. Diejenigen, die Privilegien haben und verteidigen, haben kein Interesse – weder an gleichen Rechten, geschweige an gleichen Rechten für alle. Sie setzen auf Refeudalisierungen.
Fairness im Wettkampfsport meint dasselbe, aber in anderer Weise. Dies kann gut am Sonderfall des Olympischen Wettkampfsports gezeigt werden, weil man dort auf eine kategorische, und nicht bloß informelle Geltung von Fairness verweisen kann. Analog und ggf. modifiziert gilt das Folgende aber auch für modernen Wettkampfsport außerhalb des Olympismus. Fairness meint dort dasselbe wie jene allgemeine Gerechtigkeit, und nicht etwas anderes, weil die grundlegenden Prinzipien der Olympischen Charta bis in den Wortlaut hinein Ausdruck des Geistes der Menschenrechtserklärungen sind. Aber es meint Fairness in anderer Weise, weil Olympischer Sport eine spielerische Inszenierung des Grundanliegens der Menschenrechtserklärungen ist. Das hat folgende Aspekte:
  • Spielerische Inszenierung (1): Schaffung eines eigenen Feldes mit eigener Logik und eigener Grundnorm: der Bühnencharakter des Olympischen Sports
  • Spielerische Inszenierung (2): Sport als Teil der Kultur im Sinne des Mediums der gesellschaftlichen Selbstvergewisserung; in diesem Fall: der Olympismus als Selbstvergewisserung des Grundanliegens der Menschenrechtserklärungen
  • Spielerische Inszenierung (3): Akzentsetzung auf der Spezifik des Sports – z. B. in Unterscheidung zu Gerichtsverfahren. Auch dort muss der Ausgang des Prozesses offen sein, und beide Parteien (Verteidigung und anklagende Staatsanwaltschaft) müssen die gleichen Chancen haben. Aber dort ist es keine spielerische, sondern eine sehr ernsthafte Inszenierung9 von gleicher Würde und gleichen Rechten; deshalb trägt die feldspezifische Grundnorm dort auch einen, im Vergleich zu „Fairness“, sehr viel schärferen Namen: Unschuldsvermutung, mit dem Gebot: „Im Zweifel für die Angeklagte!“
  • Pädagogische Dimension: Es geht um die Einübung jenes Grundanliegens: Bildung einer Haltung, nicht nur Ausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Bewegungsprinzip der Leistungsgerechtigkeit – Arbeitersportolympiaden blitzten historisch einmal als Möglichkeit auf, scheiterten aber u. a. durch Selbstunterwerfung unter das Leistungsprinzip
  • Leistungsvergleich in physischer Dimension: Vergleich von Körperkräften – im Vergleich und Unterschied etwa zum Musikmachen, das zweifellos Körperkräfte braucht, aber keine Inszenierung eines Vergleichs von Körperkräften ist. Hier wurzelt die Ambivalenz von Denksport – man kann geneigt sein, Denkkräfte nicht zu den Körperkräften zu zählen (obwohl solcher Dualismus längst als überwunden gilt); zugleich aber gilt, dass das Schachspielen nicht nur denkerische Kräfte braucht, sondern ein Vergleich von Denkkräften ist.
Weltbürger*innen agieren somit im Felde des Olympischen Wettkampfsports so, dass sie ihre Personalität gleicher Würde, Freiheit und Rechte in einer feldspezifischen Rolle spielen (z. B. Athlet, Sportfunktionärin, Zuschauender). Wie man von allen Theoriebaustellen der Rollentheorien wissen kann, ist die Logik dieses Verhältnisses alles andere als trivial. Man möchte damit nicht sagen, dass da jemand zwei Rollen spielt – die der Person und die der Athletin. Man möchte damit auch nicht sagen, dass da jemand nur eine Rolle vorspielt, und dass sich hinter jedem solchen Vorspielen ein eigentliches oder authentisches Selbst verbirgt. All diese logischen Schwierigkeiten machen möglicherweise das Vokabular von Rollentheorien verdächtig (die ja heutzutage auch nicht mehr opulent vertreten werden), aber die Abschaffung dieses Vokabulars beseitigt nicht das sachliche Problem, das in ihm zum Ausdruck kommt, und das so oder so, ggf. in anderer Theorie mit anderer Begrifflichkeit, eine Lösung braucht. Die Doppelheit von allgemeiner Personalität und feldspezifischer Realisierung lässt sich nicht beseitigen. Einerseits gibt es keine eigene Rolle „Person gleicher Würde, Freiheit und Rechte im Allgemeinen“, denn man kann gesellschaftlich nicht agieren, ohne in einem je spezifischen Feld zu agieren. Andererseits wären schlicht das Völkerrecht und unsere Verfassung außer Kraft gesetzt, wenn nicht jede feldspezifische Rolle ihr Maß darin hätte, Realisierung der allgemeinen Personalität zu sein. Plakativ: Die Unantastbarkeit der Würde geht nicht verloren, wenn man als Athletin agiert, und als Athletin zu agieren, darf nicht heißen, sich allein an der eigenen Norm des Feldes des Olympischen Sports zu orientieren, weil die Gleichheit von Würde und von Rechten das Maß auch dieses Agierens stiftet. Weltbürgerin im Trainingsanzug, meinetwegen.
Was hier so abstrakt und feierlich klingen mag, hat handfeste Konsequenzen. Wenn man nicht einfach zwei Rollen spielt, aber dennoch die Unterscheidung nicht aufgeben kann, benötigt es konkrete Fallunterscheidungen, deren Plausibilitäten sich aus einer Gemengelage von traditionellem Gewachsensein, gesamtgesellschaftlichem und feldspezifischem Wandel und normativen Wetteinsätzen ergeben. Zum Beispiel gibt es die Fälle, auf die Volkamer so vehement verweist: Dass man seinen sportlichen Gegner nicht anspuckt, ist eine allgemeine Anstandsregel. Sie ergibt sich nicht daraus, dass man sich mit Antritt zum Wettkampf zu einer sportspezifischen Fairness verpflichtet hat. Die sportliche Gegnerin nicht anzuspucken, das tut man auch außerhalb des Platzes nicht, und es dennoch zu tun, ist nicht eigentlich unsportlich, sondern unanständig. Man kann Volkamer hier nur dankbar sein, die Debatte um sportliche Fairness in dieser Weise geerdet zu haben. Beim Anspucken ist keine Offenheit eines Wettkampfausgangs gefährdet, sondern die Würde eines Einzelnen – was im Zweifel entscheidender ist. Am Fallbeispiel Semenya gesagt: Die Fairness eines sportlichen Wettkampfs unter Beteiligung von DSD-Athlet*innen zu wahren und ggf. durch zu ergreifende Regularien aufrechtzuerhalten, ist ein höchst schwieriges Problem. Eine befriedigende Lösung zeichnet sich noch nicht ab. Dann aber ist klar, dass die Wahrung der personalen Rechte das höhere Rechtsgut gegenüber der Wahrung eines fairen sportlichen Wettkampfes ist.
Demgegenüber aber gibt es Fälle, die der eigenen Logik des Sports schlechterdings nicht gerecht werden, wenn man allein auf allgemeine Anstandsregeln rekurriert. Dass man sich beim Boxen auch ins Gesicht schlägt, darauf kann man nicht sinnvoll durch einen Hinweis reagieren, dass man das nicht tut. Dass man sich beim Boxen ins Gesicht boxt, ist kein Fall von Gewalt, auch nicht ein Fall von durch Regeln eingehegter und zivilisierter Gewalt. Wäre es Gewalt, wäre es verboten. Ein Schlag ins Gesicht beim Boxen mag exakt genauso aussehen wie ein Schlag ins Gesicht bei einer Straßenprügelei – es ist gleichwohl kein Fall von Gewalt; im gleichen Sinne, in dem ein Fall von Notwehr kein Mord ist. Schläge unter die Gürtellinie gehören auch beim Boxen nicht mehr zu den Mitteln des sportlichen Wettkampfs, gewisse Schläge ins Gesicht schon. So, wie gewisse Checks zum Eishockey gehören, die beim Basketball undenkbar wären. Beides aber ist nicht die Konsequenz des Gebots „Das tut man nicht!“ oder von Toleranz „Kann man so machen!“, sondern Ausdruck einer kulturell praktizierten eigenen Logik einer Sportart. Nicht zuletzt gibt es Fälle, in denen gerade ausgehandelt wird, was was ist. Mixed Martial Arts (MMA) ist ein solcher Fall (vgl. Staack, 2021): Ist das, was man da zu sehen bekommt, zu untersagende Gewaltanwendung? Oder sind es lediglich sportliche Mittel, die zu dieser Sportart gehören und diese Sportart ausmachen? Eine gängige Zwischenlösung dieses gesellschaftlichen Aushandelns ist die Bildung von Subkulturen.10

Fairness außerhalb des Wettkampsports: Schulsport

Es gibt Modi des Sporttreibens außerhalb des Wettkampfsports, bei denen mehr als naheliegt, ebenfalls die Unterscheidung von fair und unfair in Anschlag zu bringen. Das prominenteste Beispiel dürfte der Schulsport sein (vgl. Reinold & Kalthoff, 2021).
Um das strikt methodische Anliegen zu wiederholen: Für das Folgende ist nicht ausschlaggebend, wie (sportpädagogisch) von Fairness gesprochen wird. Ausgangspunkt sind alleine die Fakten, dass in Bezug auf den Schulsport von Fairness und von Bildungsgerechtigkeit gesprochen wird, und das Faktum, dass einige von Olympischer Erziehung im Kontext von Schulsport reden. Das erklärt auch die Kürze dieses Abschnitts. Es geht ausschließlich um Hinweise, die die Selbstverständlichkeit dieser drei Fakten plausibel machen – letztlich gegen die möglichen Optionen, diese Fakten nicht für moderne Selbstverständlichkeiten zu halten: Dass Olympismus im Schulsport nichts zu suchen habe, dass Fairness keine Rolle im Schulsport zu spielen habe, da es pädagogisch gar nicht primär um Leistungsvergleich, geschweige um Leistungssteigerung gehe, dass die pure Existenz des dreigliedrigen Schulsystems dokumentiere, dass es nicht um Bildungsgerechtigkeit gehe etc.
Dass es im Schulsport so naheliegt, von Fairness zu reden, ist ganz sicher auch dem Umstand geschuldet, dass schulsportliches Treiben häufig, oder gar dominant, am Wettkampfsport orientiert war oder ist. Gerade das hat ihm aber häufig, und in nun schon längerer Tradition, die Kritik eingebracht, zu sehr am Leistungssport orientiert zu sein, auf Kosten einer umfassenderen Einübung in eine de facto viel weitere Bewegungskultur. Deshalb muss es andere Gründe dafür geben, dass es so naheliegt, in Bezug auf den Schulsport von Fairness zu sprechen; das ist nämlich auch und gerade dort der Fall, wo sich der Schulsport für andere, für Nicht-Wettkampf-Leistungssport-Kulturen geöffnet hat. Der zentrale Grund ist schlicht die pädagogische Dimension des Schulsports. Es ist ein zentrales Anliegen, dass Schüler*innen ein gerechtes Miteinander einüben – und das gilt auch und gerade für den Schulsport. Auch dieser Grundsatz kann unterschiedliche, ja gegensätzliche Formen annehmen. Dort scheiden sich die Geister an jenem unscheinbaren „und gerade“. Man kann argumentieren, dass es im Schulunterricht gerecht zugehen soll, und dass das ganz prinzipiell so sei, und dass es folglich keine Spezifik in Bezug auf den Sportunterricht gibt. Dieser mag aus anderen Gründen besser geeignet sein, Ungerechtigkeiten sichtbar zu machen oder Gerechtigkeit einzuüben als der Unterricht anderer Fächer, aber das sei im Hinblick auf Gerechtigkeit kein wesentlicher Unterschied. So formuliert, sieht man bereits, welche Gegenposition man mit ebenso guten Gründen vertreten kann: Dass die einzuübende Fairness im Sportunterricht ein gleichsam spezifisches Gewicht hat und deshalb in der generell im Unterricht einzuübenden Gerechtigkeit nicht aufgeht. Das Programm der Olympischen Erziehung folgt diesem Impuls, eine Spezifik in Bezug auf Gerechtigkeit für den Sportunterricht geltend machen zu wollen. Auch in diesem Gegensatz liegt die Einigkeit darin, dass der Schulunterricht ohne die Dimension der Gerechtigkeit nicht auskommt. Also auch hier: Für die pädagogische Dimension des (Sport‑)Unterrichts ist Fairness definitiv, aber mal im Sinne allgemeiner Gerechtigkeit, und mal im Sinne einer sportspezifischen Fairness.
Es sind also zwei verschiedene Felder, in denen Sport praktiziert wird: Sport im Felde des Wettkampfsports einerseits, im Feld der Bildung andererseits. Das macht einen Unterschied im Clou des jeweiligen Sporttreibens, also einen Unterschied, worum es jeweils geht – selbst dann, wenn dieselbe Sportart praktiziert wird. Zugespitzt: Es geht um etwas anderes, wenn zwei Mannschaften im Sportunterricht wettkampfförmig gegeneinander Basketball spielen, im Vergleich dazu, dass ein solcher Wettkampf in der Liga stattfindet, auch und gerade dann, wenn es dieselben Personen wären. Bildungsgerechtigkeit ist als Gerechtigkeit nicht dasselbe wie sportliche Fairness.
Das Beispiel des Schulsports steht zugleich für eine wohl maximal enge Verzahnung: Sport im Felde des Olympischen Wettkampfsports hat erklärtermaßen eine Bildungsdimension, und Sportunterricht im Geiste der Olympischen Erziehung will erklärtermaßen auch sportliche Fairness einüben. „Jugend trainiert für Olympia“ kann im Unterricht, mindestens im Rahmen der Institution Schule stattfinden; Training im Felde des Olympischen Sports hat gefälligst eine Bildung zur Mündigkeit der Athlet*innen zu sein. Hier wird das jeweilige Feld gleichsam von zwei Grundideen aufgespannt, aber mit jeweils anderer Dominanz. Zwar kann man nicht ungeschützt sagen, dass es beim Training im Felde des Olympischen Sports nicht um Bildung zur Mündigkeit gehe, sondern um …; aber zugleich muss man sagen, dass es beim Olympischen Training (im Unterschied zur Olympischen Erziehung im Sportunterricht) nicht dominant um Bildungsgerechtigkeit, sondern um die Vorbereitung auf einen gerechten Leistungsvergleich geht. – Das ist also eine logisch ganz andere Situation als bei dem Satz, dass es beim Wettkampfsport nicht um Gesundheit gehe (s. unten, Anm. 13). Der Wettkampfsport ist nicht durch die Norm des Gesundheitswesens mit aufgespannt.

Fairness außerhalb des Wettkampfsports: Gesundheitssport

Nun gibt es aber auch Modi des Sporttreibens, die nicht nur außerhalb des Wettkampfsports liegen, sondern bei denen es mehr als naheliegt, die Unterscheidung von fair und unfair erst gar nicht in Anschlag zu bringen. Das Paradebeispiel dürfte der Gesundheitssport sein. Was sollte an der Sorge um das (eigene) Wohlbefinden durch moderate körperliche Anstrengung fair oder unfair sein? Es geht beim Gesundheitssport ganz sicher nicht um einen gerechten Leistungsvergleich;11 und auch sonst spricht wenig dafür, in Bezug auf den Gesundheitssport einen sportspezifischen Fairnessbegriff für plausibel zu halten. Das gilt auch dann, wenn man den Aspekt des Sports hier sehr stark macht, z. B. dadurch, dass man ihn von solchen Aktivitäten abgrenzt, die Gesundheit nebenbei herbeiführen mögen, aber nicht darauf zielen (Brehm, 2003, S. 226). Gesundheitssport wäre dann, im Unterschied zu gesunden Aktivitäten, trainierbar. Aber auch dann wäre er noch nicht auf eine sportspezifische Fairness befragbar – letztlich deshalb, weil der Gesundheitssport sich an Individuen richtet, also nicht an eine Konkurrenzsituation, insbesondere nicht an ein Gegeneinander im sportlichen Wettkampf.
Andererseits gilt der Pol allgemeiner, sportunspezifischer Gerechtigkeit ganz sicher auch in Bezug auf den modernen Gesundheitssport. Denn ohne Zweifel muss es in modernen Gesellschaften im Gesundheitswesen gerecht zugehen; der Grundsatz „Gesundheit für alle“ steht durchaus für eine Gesundheitsgerechtigkeit. Man könnte daher vermuten, dass Sport im Felde der Gesundheit im Prinzip mit den obigen Ausführungen zum Schulsport übereinkommt. Aber dem ist nicht so. Denn im Unterschied zum Grundsatz „Bildung für alle“ ist die Gesundheitsgerechtigkeit zunächst und allein eine Frage des gerechten Zugangs, und nicht eine Frage eines gerechten Prozesses der Wahrung oder Herstellung von Gesundheit. Bildungsgerechtigkeit ist demgegenüber eine Frage des gerechten Zugangs und eine Frage des Bildungsprozesses selbst. Die Erziehung zu einer einmaligen mündigen Persönlichkeit ist eine gerechte Erziehung – oder sie ist, gleichsam per Definition, keine Erziehung zur Mündigkeit (sondern z. B. zum bauernschlauen Nutzen eigener Vorteile). Der Grundsatz „Gesundheit für alle“ richtet sich an die Gerechtigkeit einer Solidargemeinschaft – der Grundsatz „Bildung für alle“ richtet sich an eine faire Konkurrenz innerhalb einer gerechten Solidargemeinschaft.
Auch hier gibt es selbstverständlich Verzahnungen, letztlich zwischen Feldern und zwischen Feldern und der feldunabhängigen Dimension der bürgerlichen Gesellschaft. Gesundheit kann als eine wichtige Dimension der Bildung im Feld der Bildung auftreten; Gesundheitsbildung kann ins Spiel gebracht werden als entscheidende Orientierung eines guten Gesundheitswesens (vgl. Stroß, 2018). Aber all das baut noch keine Brücke dazu, dass es spezifisch beim Gesundheitssport fair zugehen könnte oder sollte. Der Gesundheitssport ist daher ein Paradebeispiel für einen Sport, der über keine eigene sportspezifische Grundnorm zu verfügen scheint. Das könnte man dann sehr unaufgeregt so ausdrücken, dass der Gesundheitssport schlicht ein Teil des Gesundheitswesens ist, aber dort kein eigenes Subfeld aufspannt.
Aber genau deshalb handelt er sich sofort ein Folgeproblem ein. Man sieht dann nämlich nicht, was ihn, wenn überhaupt, vor einer Instrumentalisierung schützt. Gesundheitssport scheint dann ausschließlich ein Mittel zum Zwecke des Wohlbefindens zu sein. Aber dann wäre er noch kein Sport, sondern verzwecktes Sporttreiben, also „ein wichtiges vorbeugendes ‚Medikament‘ mit Breitbandwirkung“ (Balz, 1993, S. 76). Erst wenn hier ein Drittes, eine intrinsische Grundnorm des gesundheitssportlichen Treibens hinzukäme, wäre dieses Treiben kein bloßes Mittel, um Wohlbefinden herzustellen – was die Minimalbedingung gegen Instrumentalisierung ist.
Konzepte des Gesundheitssports kämpfen exakt mit diesem Problem, nämlich der Frage, warum es sich nicht um ein bloßes Mittel handelt, wo doch die sportliche Aktivität im Gesundheitssport ohne Zweifel ein Mittel ist, um gezielt spezifische Wirkungen zu erreichen: „Gesundheitssport zielt auf Gesundheitswirkungen, Verhaltenswirkungen und Verhältniswirkungen. Diese werden systematisch geplant und angesteuert“ (Brehm, 2003, S. 226). Zugleich steht dieses Konzept des „Zielens auf“ in der Gefahr, das spezifisch Spielerische des Sports zu verraten. Empfehlungen zum Gesundheitssport „nehmen häufig paternalistische Züge an. Mit ‚erhobenem Zeigefinger‘ wird der einzelne gemahnt, riskantes Verhalten aufzugeben und sich protektiv zu verhalten. […] Aus der Sackgasse, Gesundheitsverhalten als moralische Pflicht zu definieren, führt erst eine Gesundheitsdefinition, die auf die heteronome Festlegung von Qualitäts- und Quantitätskriterien verzichtet“ (Schlicht, 1998, S. 216 f.). Oder kurz und schmerzlos: „Sport ist nicht Medizin!“ (Tischbier, 1993, S. 315).
Solcher Paternalismus ist dort naheliegend, wo es als „Public-Health-Revolution“ erscheint, wenn Gesundheit als herstellbar gilt, und wenn folglich „die salutogenetische Frage Wie wird Gesundheit hergestellt? ins strategische Zentrum gestellt“ wird (Bös & Brehm, 2006, S. 9). „Das Ziel von Gesundheitsbildung und -erziehung müßte stattdessen die Gesundheitsmündigkeit sein“ (Schlicht, 1998, S. 217).
Insgesamt scheint mir, dass der Gesundheitssport ein gutes Paradigma für einen Sport ist, der in keinem Bezug zu einer sportspezifischen Fairness steht. Er ist primär Teil des Gesundheitswesens. Für dieses wiederum ist es in modernen Gesellschaften definitiv, auf Gerechtigkeit hin befragt werden zu können. Deshalb ist es naheliegend, ja zwingend, dass sich die Gestaltung des Gesundheitswesens und seiner Elemente an der WHO orientiert. Es ist dann auch zwingend, dass der Gesundheitssport seinen Ausgang von den Rechten von Personen zu nehmen hat (und z. B. nicht von vermeintlichen Defiziten). Genau dieser fehlende Bezug zu einer sportspezifischen Fairness scheint mir jedoch der Grund der verbreiteten Instrumentalisierung des Gesundheitssports zu sein. Hier gilt es, als Gegengift eine spezifische Grundidee des Gesundheitswesens zu bestimmen, damit alle Aktivitäten in diesem Feld, einschließlich der gesundheitssportlichen, als vermittelt durch diese Grundnorm praktiziert und wissenschaftlich bestimmt werden können, also nicht instrumentalisiert werden.

Die organisationspolitische Seite

Was folgt nun aus all dem für die oben aufgeworfene Frage nach dem Rechtsgrund der Mitgliedschaft im DOSB? Was ist mit jenen Verbänden, deren besondere Aufgabe gerade nicht der Pflege und Gestaltung des Wettkampfsports dient, sondern etwa, so die Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs), der Pflege der Sportwissenschaft? Sind auch solche Verbände qua Mitgliedschaft in einer Olympischen Dachorganisation auf eine sportspezifische Fairness verpflichtet? Und falls im Einzelfall nicht: Macht das ihre Mitgliedschaft im DOSB problematisch?
Zunächst gibt es einen geradezu trivialen Aspekt. Der Olympismus umfasst klarerweise weitaus mehr als Wettkampfsport, nämlich in einem weiten Sinne all das, was Olympische Wettkämpfe und insbesondere Olympische Spiele möglich macht und aufrechterhält – paradigmatisch das Training, das als solches keine Wettkampfform hat. Sich auf den Wettkampfsport zu beziehen, heißt also nicht, dass jedes einzelne Sporttreiben wettkampfförmig betrieben wird, sondern dass es der Sache nach auf den Wettkampf bezogen ist. Sportliches Training ist nicht selbst ein Wettkampf, aber es ist Training für den Wettkampf. Eine Sektionssitzung des IOC ist nicht selbst ein sportlicher Wettkampf, aber es geht um Regularien zur Pflege des Olympischen Sports. Was der Sache nach auf den Wettkampf bezogen ist, ist auch der Sache nach auf die Fairness eines Wettkampfs bezogen, wie vermittelt dieser Bezug auch immer sein mag.
Deshalb benötigt es Fallunterscheidungen. Dass die Deutsche Olympische Gesellschaft als VmbA Mitglied im DOSB ist, wirft keine Fragen auf, denn die sind schon durch die Namensgebung beantwortet. Dass der Deutsche Verband für Freikörperkultur (DFK) Mitglied im DOSB ist, versteht sich dagegen nicht von selbst. Dass der DFK 1963 Mitglied des DSB wurde, mag fraglos sein – aber was ist das Aufnahmekriterium für einen Olympischen Sportbund? Wie verhält er sich zu den Werten des Olympischen Sports?12 Organisationspolitische Fragen werfen auch diejenigen Verbände auf, bei denen sich zwei gesellschaftliche Felder schneiden. Beispielsweise darf die Sportwissenschaft qua eigener Wissenschaftslogik keine Wissenschaft für den sportlichen Wettkampf sein, denn dann wäre sie Magd, nicht aber Wissenschaft. Nicht zuletzt gibt es Fälle, deren Verankerung in den Werten des Olympischen Sports nicht über eine Bezugnahme auf den Wettkampfsport herzustellen ist. Denn auf den Wettkampf bezogen zu sein, heißt zugleich, dass es (z. B.) nicht um Gesundheit geht. Die Sorge um die Gesundheit mag ein mehr oder weniger wichtiger Begleiteffekt sein, aber Gesundheit ist nicht der Clou des Wettkampfsports.13 Ob das Konsequenzen hat für die VmbA-Mitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutscher Sportärztebund) im DOSB, soll damit weder nahegelegt noch vorweggenommen werden. Immerhin ist damit eine Hausaufgabe für die Formulierung des eigenen Selbstverständnisses gegeben. Umgekehrt hat das die (sehr leicht missverständliche) Konsequenz, dass bei all dem Sport, für den eine sportspezifische Fairness definitiv ist, Gesundheit gerade nicht „das oberste Gebot“ ist.14 Dem würde immerhin Bertolt Brecht aus vollem Herzen zustimmen, was aber selbstverständlich kein Argument ist, sondern seinerseits eine Hausaufgabe stellt.
Allgemein gesprochen können die VmbA bei ihrer Suche nach einem Selbstverständnis innerhalb des DOSB an der Doppelheit von sportunspezifischer Gerechtigkeit und sportspezifischer Fairness anknüpfen. Ganz generell gilt das für die von diesen Verbänden herausgestellte Gemeinwohlorientierung. Zur Schärfung ihres je eigenen Profils trägt eine Profilierung ihres je spezifischen Beitrags zu einem sozusagen sportlichen Gemeinwohl bei. Aber auch spezifischer könnte sich jeder einzelne dieser Verbände an jener obigen Liste von Charakteristika einer sportlich-spielerischen Inszenierung des Grundanliegens der Menschenrechte orientieren. Pars pro toto: Die pure Existenz des Aikido-Bundes im DOSB macht qua Kontrast kenntlich, dass die Inszenierung von Körperkräften der Bildung einer Haltung dient, und nicht lediglich der Ausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten nützt.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

V. Schürmann gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt.
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Fußnoten
1
Dafür steht exemplarisch das obige Motto. Es sei aber darauf hingewiesen, dass es hier aus methodischen Gründen um Alltagsverständnisse geht – also um das, was man lebensweltlich oder sportwissenschaftlich so sagt. Solches Alltagsverständnis ist Hintergrundwissen und kann insofern nicht eigentlich zitiert werden – schon das Motto ist arg willkürlich herausgegriffen. Hintergrundwissen ist auch nicht identisch damit, worin es einen Konsens gibt, so dass es auch nicht hilft, 20 verschiedene Belegstellen anzuführen. Der Verweis auf ein Alltagsverständnis hat unverlierbar ein appellatives Moment.
 
2
Eine Brücke wäre, dass man einen „Wettkampf“ gegen den ‚inneren Schweinehund‘ austrägt. Siep (1995, S. 98–100) und Caysa (2003, S. 292–297) kennen eine „Fairness gegen sich selbst“.
 
3
Der Verweis auf das generische Wissen eines Man ist selbstverständlich heikel. Auch alle Vorurteile und Stereotype sind von dieser Form. Es kommt daher darauf an, wissenschaftlich Distanz zu gewinnen und die Tragfähigkeit und Konsequenzen solcher Grundideen zu bestimmen. Minimale Grundbedingung dafür ist, eine Pluralität von Grundideen zu unterstellen. Umgekehrt aber ist die harte These, dass man generisches Wissen nicht nicht in Anspruch nehmen kann – und dass man folglich wissenschaftlich keine Distanz zu solchem Wissen gewinnt, wenn man leugnet, dass es bereits im Gebrauch ist.
 
4
So etwa an die Sicht der Gesellschaftstheorie Mediale Moderne (vgl. Arenz, 2020); aber auch in anderen theoretischen Ansätzen, z. B.: „Die Regeln des Sports machen diesen Leistungsvergleich möglich. Sport erscheint als ein Bereich, in dem sich der einzelne ungeachtet seiner sozialen Stellung ausschließlich aufgrund seiner individuellen Fähigkeiten messen kann“ (Heinemann, 1989, S. 13); so auch Reinold & Kalthoff (2021, S. 191) in Fortsetzung des obigen Mottos: „[…] sine qua non für sportliche Leistungsvergleiche“.
 
5
Das ist selbstverständlich keine empirische Aussage dazu, dass sich wettkämpfende Athlet*innen an diese gemeinsam eingegangene Verpflichtung halten. Gerade umgekehrt: Dass man sie wegen Unfairness sanktionieren kann, ist dem Umstand geschuldet, sich auf Fairness verpflichtet zu haben. Analog: Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, ist die notwendige Geltungstatsache, um Entwürdigungen sanktionieren zu können. Zur empirischen Seite dieser Medaille vgl. die Arbeiten von Gaum (etwa Gaum, 2017).
 
6
Dies ist der sachliche Grund für die oben einleitende Strategie, zwischen „normativer Dimension“, „Fairness“ und „Werte des Sports“ hin- und herspringen zu können.
 
7
Die Instrumentalisierung des Sports – zur Wehrertüchtigung, zur Nationenbildung, zur Gesunderhaltung, zur Inklusion etc. – hat eine lange Geschichte; beinahe genauso lang ist die Geschichte der wissenschaftlichen Versuche, dem, mehr oder weniger vergeblich, etwas entgegenzusetzen (vgl. exemplarisch, aber leider nicht veraltet Bernett, 1977; v. Krockow, 1972).
 
8
Zur Relevanz dieser Doppelheit etwa: „Every person has the right to practice sport without discrimination and in a way that respects their health, safety, and dignity. At the same time, the credibility of competitive sport – and particularly high-level organised sporting competitions – relies on a level playing field, where no athlete has an unfair and disproportionate advantage over the rest“ (IOC, 2021b, Introduction).
 
9
Zu „Inszenierung“ vgl. Dietrich (1989); Früchtl & Zimmermann (2001) und Gebauer et al. (2004) („aufgeführte Gesellschaft“).
 
10
Der auch in dieser Hinsicht sehr instruktive Beitrag Staack (2021) dokumentiert mit, dass die momentane Debatte, ob MMA Sport ist oder nicht, die Debatte nicht als Frage austrägt, ob Sport und Gewaltanwendung kategorial andere Fälle sind – analog dazu, dass Notwehr kategorial etwas anderes ist als Mord, selbst dann, wenn das Gegenüber bei der Notwehr getötet wird. Vielmehr folgt die Debatte um die (Nicht‑)Sportlichkeit von MMA ausschließlich der Spur eines Wortlauts von Elias, beim Sport handele es sich um eine durch Regeln zivilisierte Gewaltanwendung.
 
11
Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich ist denkbar, dass man miteinander Handball spielt, und dass man das dann als Gesundheitssport praktiziert. Dann sieht es so aus, als würde man einen Wettkampf austragen, den man dann auch fair/unfair praktizieren könnte. Aber wenn man Handballspielen als Gesundheitssport betreibt, ist diese Wettkampfform ganz äußerlich. Der paradigmatische Fall wäre daher: Was soll am (individuellen oder gemeinschaftlichen) Joggen (vgl. Mrazek, 1989) fair/unfair sein? Gesundheitssport meint primär solche körperlichen Aktivitäten, „die sich in die Tradition der ‚Gymnastik‘ einordnen lassen“ (Bös & Brehm, 1999, S. 10; vgl. Bös & Brehm, 2006, S. 10).
 
12
Es sei nachdrücklich festgehalten, dass dies keine Türsteherfrage ist (mit dem klammheimlichen Wunsch, den DFK loswerden zu wollen). Der DFK selbst gibt darauf Antworten im Untertitel seines Namens und in seinem Leitbild: „Breitensport“, „Wir stehen für faires und sportliches Miteinander“ etc.; vgl. https://​www.​dfk.​org, abgerufen am 03.03.2022.
 
13
Deshalb ist es auch keine sinnvolle Kritik am Hochleistungssport, dass er gesundheitsgefährdend ist. Umgekehrt kann man lustvoll darüber lästern, beide Grundideen miteinander zu verwechseln oder zu vermischen: „Boxen zu dem Zweck, den Stuhlgang zu heben, ist kein Sport“ (Brecht, 1967, Bd. 20, S. 26–31, hier: S. 29).
 
14
So Wilhelm Bloch, in: Kurier. Hochschulzeitung der Deutschen Sporthochschule Köln [auch online], Ausgabe 3, Oktober 2021, S. 5.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Fairness außerhalb des Wettkampfsports – gemessen am Wettkampfsport
Versuch einer Verortung
verfasst von
Prof. Dr. Volker Schürmann
Publikationsdatum
15.11.2022
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
German Journal of Exercise and Sport Research / Ausgabe 3/2023
Print ISSN: 2509-3142
Elektronische ISSN: 2509-3150
DOI
https://doi.org/10.1007/s12662-022-00861-8

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