Erschienen in:
26.04.2016 | AUS DER PRAXIS_DER HAUSARZT-REPORTER
Aktuelle Urteile
Falscher Mitgesellschafter, schlechtes Steuersparmodell
verfasst von:
mwo
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 8/2016
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Auszug
Ein vermeintlicher Gesellschafter einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft ist kein Mitunternehmer, wenn sich sein Gewinnanteil nur am eigenen Umsatz bemisst und er von wichtigen Befugnissen der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden. Einen solchen (Schein-)Gesellschafter umfasst die einheitliche Gewinnermittlung dann nicht. Im konkreten Fall hatten zwei ärztliche Gesellschafter ihre Kollegin in ihren Steuererklärungen als Mitgesellschafterin behandelt, obwohl sie das nicht war. Dadurch hatten sie ihre Steuerlast verringert. Das Finanzamt hatte sich dem entgegengestellt, was nun bestätigt wurde. …