Präkonzeptionelle Impfberatung
- Open Access
- 18.09.2025
- Fertilität und Kinderwunsch
- CME
Zusammenfassung
Lernziele
Nach Lektüre dieses Beitrags
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beurteilen Sie fundiert Nutzen und Risiken von Impfungen im Kontext von Fertilität, Schwangerschaft und Neugeborenenschutz.
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ziehen Sie Schlüsse aus dem Impfstatus Ihrer Patientinnen im Hinblick auf präventive Maßnahmen vor und während der Schwangerschaft.
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können Sie die Bedeutung einer Impfung sicher in der patientenorientierten Beratung kommunizieren.
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erkennen und interpretieren Sie zuverlässig (Kontra‑)Indikationen maternaler Immunisierung.
Einleitung
Die Gesundheit von Frauen mit Kinderwunsch ist ein zentraler Bestandteil der gynäkologischen Präventionsmedizin. Zur Reduktion von Risiken im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ist die präkonzeptionelle Beratung ein integraler Bestandteil der täglichen Praxis. Die präkonzeptionelle Beratung umfasst neben der körperlichen Untersuchung und der Erfassung individueller Risikofaktoren (Nikotin‑, Drogen- oder Alkoholabusus, familiäre Risikofaktoren und psychische Erkrankungen) auch eine strukturierte Impfberatung. Impfpräventable Erkrankungen bergen in der Schwangerschaft ein hohes Risiko für schwere Komplikationen wie Frühgeburt und Fehlbildungen bis hin zu intrauterinem Fruchttod [1].
Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über die aktuellen Impfempfehlungen im Rahmen der präkonzeptionellen Beratung zu geben (Tab. 1). Dabei werden insbesondere die nationalen Leitlinien im deutschsprachigen Raum berücksichtigt, darunter die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland sowie jene der nationalen Impfkommissionen.
Tab. 1
Überblick über die Impfempfehlungen vor bzw. während einer Schwangerschaft
Impfstoff/Erkrankung | Impfstofftyp | Präkonzeptionelle Verabreichung | Besonderheiten/Hinweise |
|---|---|---|---|
Masern, Mumps, Röteln (MMR) | Lebendimpfstoff | Ja, bei fehlender Immunität | Kontraindiziert in der Schwangerschaft; 4 Wochen Abstand vor Konzeption erforderlich |
Varizellen | Lebendimpfstoff | Ja, bei fehlender Immunität | Kontraindiziert in der Schwangerschaft; mit 4 Wochen Abstand vor Konzeption; Postexpositionsprophylaxe möglich |
Pertussis (Keuchhusten) | Totimpfstoff | Ja Österreich: alle 5 Jahre Deutschland/Schweiz: alle 10 Jahre | Empfohlen auch während der Schwangerschaft, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Auffrischimpfung, idealerweise im 3. Trimenon |
Respiratorisches Synzytialvirus (RSV) | Totimpfstoff | Nein | Empfohlen während der Schwangerschaft, insbesondere wenn der errechnete Geburtstermin in die Monate von Oktober bis März fällt; dient der passiven Immunisierung für Neugeborene |
Influenza (Grippe) | Totimpfstoff | Ja | Impfung bevorzugt im 2. oder 3. Trimenon (nur in den Monaten Oktober und November); bei Indikation auch im 1. Trimenon möglich (Monate Oktober und November) |
SARS-CoV‑2 (COVID-19) | Totimpfstoff (mRNA/Protein) | Ja, falls keine Basisimmunisierung besteht | Keine mRNA-Impfung vom Typ mRNA-1273 bei Schwangeren unter 30 Jahren |
Humane Papillomviren (HPV) | Totimpfstoff | Ja | Keine Indikation während der Schwangerschaft; versehentliche Impfung gilt als unbedenklich |
Hepatitis B | Totimpfstoff | Ja, bei Risikogruppen | Impfung bei Indikation auch während Schwangerschaft möglich |
Merke
Präkonzeptionelle Beratung schützt Mutter und Kind vor schweren Komplikationen.
Kurzkasuistik
Eine 27-jährige Erstgravida stellt sich in der 38. Schwangerschaftswoche (SSW) in der Ambulanz vor. Sie berichtet von unklarem Hautausschlag bei der 4‑jährigen Tochter ihrer Freundin, mit der sie regelmäßig Kontakt hat. Ebenso ist bei zwei weiteren Kindern im Kindergarten ein ähnlicher Hautausschlag aufgetreten. Das Mädchen war bislang nicht gegen Varizellen geimpft und hatte, soweit erinnerlich, noch keine Windpocken. Die Patientin selbst kann sich nicht erinnern, jemals Windpocken gehabt zu haben – auch ein Impfpass ist nicht auffindbar. Eine serologische Immunitätsprüfung wurde bislang nicht durchgeführt.
Die Patientin zeigt keine Symptome, macht sich jedoch große Sorgen. Eine Rückfrage bei der Kinderärztin bestätigt den Verdacht auf Varizellen im Kindergarten. Die Patientin fragt gezielt nach Risiken für sich selbst und das Ungeborene.
Impfprävention im Rahmen der Schwangerschaftsplanung und -betreuung
Zur optimalen Infektionsprophylaxe sollte die Impfberatung idealerweise bereits vor einer Schwangerschaft erfolgen. Inaktivierte Impfstoffe gelten allgemein als sicher für Schwangere und das Ungeborene, während Lebendimpfstoffe aufgrund möglicher Sicherheitsrisiken während der Schwangerschaft kontraindiziert sind. Eine unbeabsichtigte Impfung im ersten Trimenon stellt jedoch keine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar [2].
Merke
Inaktivierte Impfstoffe sind während der Schwangerschaft sicher, Lebendimpfstoffe dagegen kontraindiziert.
Merke
Eine unbeabsichtigte Lebendimpfung im ersten Trimenon ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
Bei unklarem oder fehlendem Impfschutz, insbesondere bei Varizellen, empfiehlt sich zunächst eine serologische Titerbestimmung zur präzisen Erfassung des Immunstatus [3]. Bei fehlendem oder unzureichendem Schutz ist eine gezielte Impfung notwendig. Dabei sollten bei fehlendem Impfpass bzw. bei unbekanntem Immunstatus auch die weiteren Lebendimpfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) erfolgen. Über den notwendigen Sicherheitsabstand von mindestens 4 Wochen zwischen einer Lebendimpfung und der geplanten Konzeption muss die Patientin ausführlich informiert werden, zudem muss sie über geeignete Methoden der sicheren Verhütung in diesem Zeitraum aufgeklärt werden. Dieser Zeitraum ist wichtig, um einen perikonzeptionellen Impfschaden des Embryos zu verhindern und einen sicheren Impfschutz zu gewährleisten [2].
Impfstoffe, die primär auf die passive Immunisierung des Neugeborenen durch maternale Antikörper abzielen, werden zu Beginn des dritten Trimenons appliziert, um einen optimalen Schutz durch maximale Antikörperspiegel etwa 2 Wochen nach Impfung zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Impfungen gegen das respiratorische Synzytialvirus (RSV) und Pertussis (Keuchhusten), da diese Infektionen insbesondere bei Neugeborenen zu schweren Krankheitsverläufen führen können [4, 5].
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Schutzstrategie ist das sogenannte „cocooning“. Dabei werden enge Kontakt- sowie Betreuungspersonen ebenfalls geimpft bzw. deren Impfstatus überprüft, um die Übertragung von Krankheitserregern auf das Neugeborene zu verhindern. In der Praxis ist es daher essenziell, Schwangere nicht nur über den eigenen Impfschutz aufzuklären, sondern auch auf die Bedeutung der Impfung des sozialen Umfelds hinzuweisen. Ergänzend sollten bei Impfungen, die während der Schwangerschaft kontraindiziert sind, präventive Maßnahmen thematisiert werden. Dazu zählen insbesondere sorgfältige Hygienepraktiken, das Meiden potenzieller Expositionsquellen sowie – falls erforderlich – die Verschiebung der Impfung auf die Zeit nach der Entbindung, um sowohl Mutter als auch Kind bestmöglich zu schützen [6].
Merke
Schwangere sollten über ihren eigenen Impfschutz und die Bedeutung der Impfung ihres Umfelds informiert werden.
Präkonzeptionelle Verabreichung von Lebendimpfstoffen
Lebendimpfstoffe enthalten attenuierte Erreger und sind aufgrund der theoretischen Gefahr einer Übertragung auf den Embryo bzw. Fetus während der Schwangerschaft kontraindiziert. Im Rahmen der präkonzeptionellen Beratung soll besonderes Augenmerk auf Impfungen gegen MMR und Varizellen gelegt werden, da diese Erkrankungen während der Schwangerschaft schwere fetale Schäden verursachen können und die Immunisierung vor Eintreten der Schwangerschaft abgeschlossen sein soll.
Varizellen
Eine Primärinfektion mit dem Varizella-Zoster-Virus (VZV) während der Schwangerschaft ist mit erheblichen maternalen und fetalen Risiken assoziiert. Die Schwangere selbst hat ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Varizellenpneumonie, die in der Schwangerschaft häufiger auftritt und mitunter schwerer ausgeprägt ist als bei nichtschwangeren Frauen. Im ersten und zweiten Trimenon kann eine diaplazentare Transmission des Virus zu einem kongenitalen Varizellensyndrom (CVS) führen. Charakteristisch hierfür sind dermatomassoziierte Hautveränderungen, okuläre Defekte, neurologische Entwicklungsstörungen sowie Skelett- und Organanomalien [7]. Auch peri- oder postnatale Infektionen, insbesondere bei maternaler Erkrankung innerhalb von 5 Tagen vor bis 2 Tagen nach der Geburt, können zu einer neonatalen Varizelleninfektion mit fulminantem Verlauf führen. Der sogenannte „Nestschutz“ durch transplazentar übertragene Antikörper bleibt in diesen Fällen aus. Die Letalität bei betroffenen Neugeborenen beträgt bis zu 30 % [8].
Die STIKO sowie die nationalen Impfkommissionen Österreichs und der Schweiz empfehlen die serologische Bestimmung des Varizellenantikörperstatus bei allen Frauen mit Kinderwunsch, sofern keine dokumentierte 2‑fache Impfung oder anamnestisch gesicherte Infektion vorliegt [2, 9, 10]. Seronegativen Frauen wird die Immunisierung mit 2 Dosen eines Lebendimpfstoffs im Abstand von mindestens 4 Wochen empfohlen. Zwischen der letzten Impfung und einer geplanten Konzeption sollte ein Mindestabstand von 4 Wochen eingehalten werden, um potenzielle Risiken für den Embryo zu minimieren [2, 9, 10]. Bei fehlender Immunität und dokumentierter Exposition gegenüber VZV während der Schwangerschaft sollte eine passive Immunprophylaxe mit Varizella-Zoster-Immunglobulin (VZIG) optimalerweise innerhalb von 96 h erfolgen. Nach mehr als 10 Tagen wird die Postexpositionsprophylaxe nicht mehr empfohlen [2, 9].
Zusammenfassend stellt die frühzeitige Bestimmung des Immunstatus gegenüber VZV und gegebenenfalls die rechtzeitige präkonzeptionelle Immunisierung einen essenziellen Bestandteil der infektiologischen Prävention im Rahmen der Schwangerschaftsplanung dar.
Masern, Mumps und Röteln
Masern, Mumps und Röteln sind hochansteckend und können potenziell schwerwiegende Komplikationen verursachen. Während Masern insbesondere mit hohem Fieber, Pneumonie und Enzephalitis assoziiert sind, kann eine Rötelninfektion in der Frühschwangerschaft zu einer intrauterinen Virusübertragung mit irreversiblen fetalen Schädigungen führen – dem sogenannten kongenitalen Rötelnsyndrom (CRS) bzw. der Rötelnembryopathie. Das CRS ist mit einem Spektrum teratogener Manifestationen und erhöhtem Fehlgeburtsrisiko assoziiert, einschließlich sensorineuraler Taubheit, Katarakt, Glaukom, konnataler Herzfehler, Mikrozephalie und mentaler Retardierung [11].
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die STIKO, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter über einen vollständigen Impfschutz gegen Röteln verfügen – idealerweise in Form von 2 dokumentierten MMR-Impfungen [2]. Bei Zweifelsfällen kann eine serologische Bestimmung des Röteln-Immunglobulin-G-Titers erfolgen. Ein Titer von ≥ 10–15 IU/ml (in Abhängigkeit vom verwendeten Testsystem) gilt als schützend, wenngleich ein dokumentierter Impfnachweis bevorzugt wird, da serologische Grenzwerte methodenabhängig variieren [9].
In der präkonzeptionellen Beratung sollte der Impfstatus überprüft und bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation entsprechend nachgeimpft werden [2]:
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Bei nur einer dokumentierten MMR-Impfung: eine einmalige Auffrischimpfung mit MMR-Kombinationsimpfstoff
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Bei fehlendem Impfnachweis: 2 MMR-Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen
Bei gleichzeitig bestehender Indikation für eine Impfung gegen MMR und gegen Varizellen kann anstelle von getrennten MMR- und Varizellenimpfstoffen auch ein quadrivalenter Kombinationsimpfstoff (MMRV) verwendet werden [2].
Merke
Bei Lebendimpfung ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 4 Wochen zur Konzeption einzuhalten.
Präkonzeptionelle Gabe von Totimpfstoffen
Totimpfstoffe bestehen aus inaktivierten Krankheitserregern, isolierten Antigenen oder entgifteten Toxinen, die eine spezifische Immunantwort induzieren, ohne eine aktive Infektion zu verursachen. Aufgrund des Fehlens replizierender Pathogene weisen Totimpfstoffe ein etabliert günstiges Sicherheitsprofil auf, sodass ihre Anwendung auch während der Schwangerschaft als sicher und unbedenklich gilt [2].
Da Totimpfstoffe im Gegensatz zu Lebendimpfstoffen prinzipiell auch während der Schwangerschaft verabreicht werden können, empfehlen die STIKO sowie die Impfgremien in Österreich und der Schweiz eine Impfung vornehmlich im zweiten und dritten Trimenon, sofern keine dringende Indikation für eine frühere Gabe besteht, beispielsweise bei Schwangeren mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe vor oder während einer bevorstehenden Influenzawelle [2, 9, 10]. Diese zeitliche Empfehlung dient der Minimierung möglicher Fehlinterpretationen bezüglich eines kausalen Zusammenhangs zwischen einer Impfung und den im ersten Trimenon gehäuft auftretenden Schwangerschaftskomplikationen wie Spontanaborten.
Im Hinblick auf die Immunisierung gegen Pertussis und RSV ist die maternale Impfung insbesondere im dritten Trimenon sinnvoll, da sie durch hohe Antikörperspiegel bei der Mutter einen passiven Nestschutz vermittelt und somit das Neugeborene in der besonders vulnerablen frühen Lebensphase effektiv schützt [12].
Merke
Nationale Gremien empfehlen die Verabreichung von Totimpfstoffen bevorzugt im zweiten und dritten Trimenon, um Fehlinterpretationen bei Frühschwangerschaftskomplikationen zu vermeiden.
Impfungen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Erkrankungen
Sexuell übertragbare Infektionen mit Erregern wie dem humanen Papillomvirus (HPV) und Hepatitis-B-Virus stellen ein relevantes Risiko für Frauen im gebärfähigen Alter dar. Beide Infektionserreger können persistieren und langfristig zu Morbiditäten führen, sind jedoch durch präventive Impfmaßnahmen in der Regel vermeidbar.
Humane Papillomviren
Eine Impfung gegen HPV bietet einen wirksamen Schutz vor den häufigsten onkogenen Virustypen, die mit der Entstehung von Genitalwarzen, präkanzerösen Läsionen bis hin zu Zervixkarzinomen sowie weiteren anogenitalen und oropharyngealen Tumoren assoziiert sind. Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren, idealerweise vor Aufnahme sexueller Aktivitäten [2]; eine Nachholimpfung ohne zusätzliche Indikation (beispielsweise nachgewiesene Infektion mit HPV, Immunsuppression, erhöhtes Expositionsrisiko) ist laut österreichischem Impfplan bis zum 30. Lebensjahr zu erwägen [9]. HPV-Impfstoffe gelten laut aktueller Datenlage als nicht teratogen, zudem gibt es keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für fetale Fehlbildungen oder unerwünschte Schwangerschaftsverläufe. Dennoch empfiehlt die Fachinformation, geplante Impfungen in der Zeit nach oder vor der Schwangerschaft durchzuführen. Eine Schwangerschaft an sich stellt keine Indikation für eine Impfung dar. Eine versehentliche Verabreichung in der Frühschwangerschaft wird als medizinisch unbedenklich eingestuft und erfordert weder einen Schwangerschaftsabbruch noch zusätzliche diagnostische Maßnahmen [9].
Hepatitis-B-Virus
Die Hepatitis-B-Impfung bei Frauen mit Kinderwunsch wird in den nationalen Impfempfehlungen lediglich im aktuellen Schweizer Impfplan explizit aufgeführt [2, 9, 10]. Die STIKO rät Frauen mit Kinderwunsch, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ausdrücklich zur Hepatitis-B-Impfung vor Beginn einer Schwangerschaft. Dies dient dem bestmöglichen Schutz vor einer Infektion sowie der Verhinderung einer Übertragung des Virus von der Mutter auf das Kind [2]. Die Standardimpfung erfolgt in der Regel im Drei-Dosen-Schema mit einem monovalenten Impfstoff. Der Impfstoff basiert auf einem Totimpfstoffprinzip und kann bei medizinischer Indikation (etwa bei erhöhtem Expositionsrisiko durch wechselnde Geschlechtspartner) auch während der Schwangerschaft verabreicht werden [2].
Merke
Der Hepatitis-B-Impfstoff ist ein Totimpfstoff und kann bei medizinischer Indikation auch während der Schwangerschaft gegeben werden.
Impfungen gegen SARS-CoV-2 und saisonale Grippe (Influenza)
Komplexe immunologische Veränderungen in der Schwangerschaft führen zu einer modulierenden Balance zwischen Immunaktivierung und -unterdrückung. Diese immunologischen Veränderungen begünstigen eine gesteigerte Suszeptibilität für schwere Verläufe viraler Infektionen, weshalb Schwangere als besonders vulnerable Patientengruppe gelten [13, 14].
Mit dem Auftreten des „severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2“ (SARS-CoV-2) Ende 2019 entwickelte sich die „coronavirus disease 2019“ (COVID-19) innerhalb kürzester Zeit zu einer weltweiten Pandemie mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Epidemiologische Daten zeigen, dass Schwangere im Vergleich zur nichtschwangeren Allgemeinbevölkerung ein signifikant erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe aufweisen [15]. Dies umfasst unter anderem eine gesteigerte Hospitalisierungs- und Intensivbehandlungsrate, ein erhöhtes Risiko für Frühgeburten sowie eine höhere Inzidenz hypertensiver Schwangerschaftserkrankungen [13, 16]. Auch auf neonatologischer Ebene sind Komplikationen wie perinatale Mortalität und ein niedriges Geburtsgewicht im Zusammenhang mit einer maternalen SARS-CoV-2-Infektion häufiger zu beobachten [17].
Vor diesem Hintergrund kommt der SARS-CoV-2-Immunisierung sowohl im Rahmen der präkonzeptionellen Beratung als auch während der Schwangerschaft eine zentrale präventive Bedeutung zu [17]. Trotz nachgewiesener Wirksamkeit und guter Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe führte der Beginn der Impfkampagnen 2021 zu weit verbreiteten Unsicherheiten. Öffentliche Diskussionen thematisierten vor allem potenzielle Nebenwirkungen der Impfung, darunter temporäre Zyklusanomalien, sowie medizinisch nicht belegbare Befürchtungen hinsichtlich reproduktiver Langzeitfolgen [18]. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen weist darauf hin, dass nach Impfungen beobachtete menstruelle Zyklusveränderungen primär als Folge allgemeiner immunologischer Aktivierungsprozesse zu interpretieren und nicht auf spezifische Inhaltsstoffe oder Wirkmechanismen der SARS-CoV-2-Impfstoffe zurückzuführen sind. Die berichteten Zyklusstörungen sind in der Regel transitorisch und lassen keinen Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung der Fertilität erkennen [19, 20, 21]. Eine differenzierte Aufklärung über potenzielle, meist vorübergehende Veränderungen des Menstruationszyklus ist im Rahmen der Impfberatung daher unerlässlich, um unbegründete Befürchtungen und Impfzurückhaltung zu verhindern.
Laut aktueller STIKO-Empfehlung (Stand 26.09.2024) genügt bei gesunden Frauen im gebärfähigen Alter eine Basisimmunisierung zum Schutz vor schweren Krankheitsverläufen– die Basisimmunisierung ist hier definiert als 3 Antigenkontakte durch Impfung und/oder Infektion, wobei mindestens ein Kontakt durch Impfung erfolgen muss. Bei bislang nicht immunisierten Personen ist eine vollständige 3‑fache Impfung indiziert [2]. Während der Schwangerschaft kann eine fehlende Immunisierung ab dem zweiten Trimenon nachgeholt werden. Aufgrund eines erhöhten Risikos für Myokarditis und Perikarditis sollte bei Schwangeren sowie bei Personen unter 30 Jahren auf mRNA-Impfstoffe vom Typ Spikevax verzichtet werden [2].
Neben SARS-CoV‑2 stellt auch das Influenzavirus ein relevantes Risiko für Schwangere dar. Aufgrund des erhöhten Risikos schwerer Verläufe während der Schwangerschaft wird eine Impfung entweder präkonzeptionell oder während der Schwangerschaft empfohlen [2, 9, 10]. Die Influenzaimpfung sollte in der Schwangerschaft bevorzugt im zweiten oder dritten Trimenon erfolgen; bei bestehender Grunderkrankung oder im Falle einer bevorstehenden Influenzawelle kann die Immunisierung jedoch auch bereits im ersten Trimenon indiziert sein [2].
Die Impfung erfolgt mit einem inaktivierten Impfstoff, dessen Antigenzusammensetzung jährlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an die aktuell zirkulierenden Virusstämme angepasst wird. Trotz jährlicher Anpassung lässt sich die Schutzwirkung nicht exakt vorhersagen, da die Zirkulation der Influenzaviren von saisonalen und geografischen Faktoren beeinflusst wird. Dennoch stellt die Impfung die effektivste präventive Maßnahme zur Reduktion influenzaassoziierter Morbidität und Mortalität in der Schwangerschaft dar [9]. Die ideale Zeit für die Verabreichung sind die Monate Oktober und November [9].
Merke
Schwangere sind aufgrund immunologischer Veränderungen besonders anfällig für schwere Verläufe von SARS-CoV-2-Infektionen und Influenza.
Maternale Impfstrategien gegen Pertussis und das respiratorische Synzytialvirus
Infektionen durch Bordetella pertussis und RSV stellen aufgrund des noch unzureichend entwickelten Immunsystems eine erhebliche Gefahr für Neugeborene und Säuglinge dar, insbesondere in den ersten Lebensmonaten. Die maternale Immunisierung ist eine zentrale präventive Maßnahme, um diese vulnerable Altersgruppe effektiv zu schützen. Dieser Schutz wird durch die diaplazentare Übertragung maternaler Antikörper ermöglicht, die eine passive Immunität vermitteln [22].
Merke
Die maternale Impfung schützt das Kind passiv durch die diaplazentare Übertragung von Antikörpern.
Angesichts der zunehmenden Inzidenz von Pertussisfällen wird die Impfung gegen Keuchhusten in den europäischen Gesundheitsprogrammen immer stärker priorisiert [23]. Aufgrund der hohen Morbidität und Mortalität durch Pertussis im frühen Säuglingsalter empfiehlt die STIKO seit 2020 eine Pertussisimpfung in jeder Schwangerschaft – unabhängig vom Abstand zur letzten Auffrischimpfung [2]. Die Immunisierung erfolgt durch Kombinationsimpfung gegen Pertussis, Tetanus und Diphtherie (Tdap) bzw. bei entsprechender Indikation mit Poliomyelitiskomponente (Tdap-IPV) im frühen dritten Trimenon (ab der 28. SSW); bei erhöhter Frühgeburtswahrscheinlichkeit kann sie bereits im zweiten Trimenon verabreicht werden [2]. Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage wird Erwachsenen außerhalb der Schwangerschaft in Österreich eine Tdap-Auffrischimpfung im 5‑Jahres-Rhythmus empfohlen [9], in Deutschland und der Schweiz hingegen alle 10 Jahre [2, 10].
Analog zur Pertussisimpfung rückt auch die Entwicklung und Implementierung von Impfstrategien gegen RSV in den Fokus, da RSV-Infektionen ebenfalls mit erheblichen Morbiditäts- und Mortalitätsraten bei Säuglingen einhergehen [5]. Zum passiven Schutz durch Immunisierung in der Schwangerschaft steht in den deutschsprachigen Ländern ein rekombinanter bivalenter Impfstoff zur Verfügung. Eine einmalige Impfung wird empfohlen, sofern der geplante Geburtstermin in die saisonal bedingte RSV-Hochinzidenzperiode zwischen Oktober und März fällt. Die Verabreichung erfolgt im Optimalfall 4–8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, im Regelfall in der 32. bis 36. SSW. Bei erhöhter Frühgeburtswahrscheinlichkeit kann eine frühere Impfung angezeigt sein. Um immunologische Interferenzen zu vermeiden, sollte zwischen der RSV-Impfung und einer Pertussisimpfung ein Mindestabstand von 2 Wochen eingehalten werden [24]. Die Wirksamkeit des rekombinanten bivalenten Impfstoffs wurde in der internationalen, randomisierten, doppelblinden Phase-III-Studie MATISSE untersucht, an der über 7000 Schwangere teilnahmen [25]. Die Ergebnisse zeigten eine Reduktion des Risikos für schwere RSV-bedingte Erkrankungen bei Säuglingen um 81,8 % innerhalb der ersten 90 Tage nach der Geburt und um 69,4 % bis zum Alter von 6 Monaten im Vergleich zur Placebogruppe. Die häufigsten maternalen Nebenwirkungen waren lokale Reaktionen an der Injektionsstelle, Müdigkeit und Muskelschmerzen. Die aktuelle Studienlage lässt keine signifikanten Sicherheitsbedenken in Bezug auf Schwangerschafts- und Neonatalverläufe nach der Impfung erkennen [25].
Merke
Zwischen RSV- und Pertussisimpfung wird ein Mindestabstand von 2 Wochen empfohlen, um Interferenzen zu vermeiden.
Fazit für die Praxis
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Eine gezielte präkonzeptionelle Impfberatung ist entscheidend, um vermeidbare Risiken für Mutter und Kind, die mit einer Infektion einhergehen können, rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren.
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Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Impfstatus hinsichtlich bestimmter Infektionskrankheiten (Tab. 1) idealerweise vor Eintritt einer Schwangerschaft überprüfen und fehlende Impfungen rechtzeitig nachholen.
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Lebendimpfstoffe, beispielsweise gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Varizellen, müssen vor einer Schwangerschaft verabreicht werden, da eine Gabe während der Schwangerschaft kontraindiziert ist.
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Impfungen gegen Pertussis und das respiratorische Synzytialvirus (RSV) werden bevorzugt im dritten Trimenon verabreicht. Sie bieten einen effektiven Nestschutz für Neugeborene und tragen maßgeblich zur Reduktion maternaler sowie neonataler Risiken bei, die durch eine Infektion verursacht werden können.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
Gemäß den Richtlinien des Springer Medizin Verlags werden Autoren und Wissenschaftliche Leitung im Rahmen der Manuskripterstellung und Manuskriptfreigabe aufgefordert, eine vollständige Erklärung zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Interessen abzugeben.
Autorinnen und Autoren
J. Lanbach: A. Finanzielle Interessen: J. Lanbach gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Assistenzärztin an der Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin ins Innsbruck, Österreich. E. Reiser: A. Finanzielle Interessen: E. Reiser gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Angestellte Gynäkologin, Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, MUI Innsbruck, Österreich. B. Toth: A. Finanzielle Interessen: B. Toth gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Direktorin der Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin in Innsbruck, Österreich | Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. C. Toth: A. Finanzielle Interessen: C. Toth gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Studentische Mitarbeiterin an der Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin in Innsbruck, Österreich. S. Weiss: A. Finanzielle Interessen: S. Weiss gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: S. Weiss ist Medizinstudentin an der Medizinischen Universität Innsbruck.
Wissenschaftliche Leitung
Die vollständige Erklärung zum Interessenkonflikt der Wissenschaftlichen Leitung finden Sie am Kurs der zertifizierten Fortbildung auf www.springermedizin.de/cme.
Der Verlag
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Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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