Erschienen in:
01.01.2012 | Kurz gemeldet
Festbetrag für Escitalopram ausgesetzt
verfasst von:
red
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
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Ausgabe 1/2012
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Auszug
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit rechtskräftigem Beschluss dem Antrag der Lundbeck GmbH stattgegeben und den Festbetrag für Escitalopram (Cipralex®) im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt. Das Gericht geht von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Festbetragsfestsetzung aus, da die Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur therapeutischen Verbesserung von Escitalopram im Vergleich zu Citalopram nicht nachvollziehbar ist. „Es sind nach summarischer Prüfung beachtliche Mängel bei der Zusammenstellung des Beurteilungsmaterials feststellbar“ so das Ergebnis des 1. Senats. Der Beschluss stellt einen Erfolg für den Hersteller dar. Bisherige Versuche, Festbeträge vor Gericht zu kippen, waren noch nie von Erfolg gekrönt gewesen. …