Erschienen in:
01.04.2011 | CME Weiterbildung · Zertifizierte Fortbildung
Forensische Altersdiagnostik bei lebenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen
verfasst von:
Prof. Dr. A. Schmeling
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 2/2011
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Zusammenfassung
Die forensische Altersdiagnostik bei lebenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die juristisch relevanten Altersgrenzen betreffen in Deutschland das 14., 16., 18. und 21. Lebensjahr. Entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) sollten für eine Altersschätzung eine körperliche Untersuchung, eine Röntgenuntersuchung der Hand, eine zahnärztliche Untersuchung mit Anfertigung eines Orthopantomogramms und bei abgeschlossener Handskelettentwicklung eine zusätzliche radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine in Kombination eingesetzt werden. Bei fehlender Legitimation für Röntgenuntersuchungen beschränkt sich das Methodenspektrum auf eine körperliche Untersuchung und die Erhebung des Zahnstatus. Durch den Einsatz strahlenfreier bildgebender Verfahren ist eine deutliche Verbesserung der Aussagesicherheit dieser Altersschätzungen zu erwarten. Bei der Begutachtung ist der Einfluss der ethnischen Zugehörigkeit und des sozioökonomischen Status auf die untersuchten Altersmerkmale zu berücksichtigen.