Zusammenfassung
Die forensische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stellt Angehörige der Gesundheitsberufe vor eine besondere Herausforderung. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein gutes Behandlungs- bzw. Betreuungssetting ist das Vertrauensverhältnis zum Behandler bzw. Betreuer. Deshalb enthält die österreichische Rechtsordnung viele Regelungen, die eine Verschwiegenheitspflicht normieren. Der Betroffene muss darauf vertrauen können, dass er seinem Behandler bzw. Betreuer alle Geheimnisse anvertrauen kann. Gerade im Zusammenhang mit der forensischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen muss jedoch man jedoch in bestimmten Fällen die Verschwiegenheitspflicht durchbrechen, um Meldung ans Jugendamt oder eine Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten. Der Gesetzgeber hat versucht, diesem Spannungsverhältnis Rechnung zu tragen, indem er Regelungen getroffen hat, die die Verschwiegenheitspflicht schützen.