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2016 | Buch

Forensische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Praxishandbuch für die interdisziplinäre Zusammenarbeit: Psychologie – Medizin – Recht – Sozialarbeit

herausgegeben von: Sabine Völkl-Kernstock, Christian Kienbacher

Verlag: Springer Vienna

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Über dieses Buch

Forensische Psychologie sowie Forensische Psychiatrie im Kindes- und Jugendalter stellen Spezialgebiete dar und bedingen zumeist die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen aus dem psychosozialen, medizinischen und juristischen Umfeld. Damit die forensische Tätigkeit entsprechend wissenschaftlichen Standards geleistet werden kann, ist ein regelmäßiger Wissensaustausch der einzelnen Fachdisziplinen notwendig und dazu möchte dieses Buch einen Beitrag leisten.

Dieses Buch soll sämtliche im forensischen psychologischen und psychiatrischen Kontext mit Kindern und Jugendlichen arbeitende Fachleute ansprechen und so einen praktischen Leitfaden für Ärzte, Psychologen und Psychotherapeuten, Juristen, Sozialarbeiter und Pädagogen darstellen. Es fokussiert auf die österreichische Gesetzeslage in einem Strafverfahren bzw. Pflegschaftsverfahren, wirft jedoch auch einen Blick über die Ländergrenzen im deutschsprachigen Raum.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Forensische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen – eine interdisziplinäre Tätigkeit

1. Forensische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen – eine interdisziplinäre Tätigkeit
Zusammenfassung
Die forensische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stellt Angehörige der Gesundheitsberufe vor eine besondere Herausforderung. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein gutes Behandlungs- bzw. Betreuungssetting ist das Vertrauensverhältnis zum Behandler bzw. Betreuer. Deshalb enthält die österreichische Rechtsordnung viele Regelungen, die eine Verschwiegenheitspflicht normieren. Der Betroffene muss darauf vertrauen können, dass er seinem Behandler bzw. Betreuer alle Geheimnisse anvertrauen kann. Gerade im Zusammenhang mit der forensischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen muss jedoch man jedoch in bestimmten Fällen die Verschwiegenheitspflicht durchbrechen, um Meldung ans Jugendamt oder eine Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten. Der Gesetzgeber hat versucht, diesem Spannungsverhältnis Rechnung zu tragen, indem er Regelungen getroffen hat, die die Verschwiegenheitspflicht schützen.
Maria Kletečka-Pulker

Allgemeiner Teil

Frontmatter
2. Kinder und Jugendliche als Opfer von Gewalt
Zusammenfassung
Das Erleben und Erfahren von jeglicher Gewalt in der Kindheit bedeutet zumeist eine nachhaltige psychische Beeinträchtigung, die auch das spätere Erwachsenenleben beeinflusst und in die nächste Generation weitergegeben werden kann. Eng verbunden mit Gewalterfahrung ist der Begriff einer Traumatisierung als daraus resultierende »seelische Verletzung«, zu der es bei einer Überforderung der psychischen Schutzmechanismen durch ein massiv belastendes Erlebnis kommen kann, wie u. a. beim Erleben und Erfahren von jeglicher Gewalt.
Birgit Köchl, Sabine Völkl-Kernstock
3. Auswirkungen von Gewalterfahrungen auf die Wahrnehmung und das Handeln betroffener Kinder
Zusammenfassung
Kapitel 3 befasst sich mit den Konsequenzen traumatischer Kindheitserlebnisse auf die Wahrnehmung und das Erleben. In den letzten Jahren häufen sich die Belege für neurobiologische Veränderungen, die stark durch die Art des erlebten Traumas sowie den Zeitpunkt der Traumatisierung beeinflusst werden. Durch diese Veränderungen kann es zu einem Einfluss auf Wahrnehmung und konsekutiv auch auf das Handeln von Menschen, die als Kind traumatischen Ereignissen ausgesetzt waren, kommen. Das Wissen um diese Prozesse spielt nicht zuletzt in der Bewertung der traumaassoziierten Symptomatik eine Rolle, vor allem, wenn es darum geht, Aussagen zu traumatischen Erfahrungen im forensischen Kontext zu bewerten.
Jörg M. Fegert, Paul L. Plener
4. Neuropsychologische und neurobiologische Erkenntnisse im Kontext von Gewalt und Traumatisierung bei Kindern und Jugendlichen
Zusammenfassung
Die forensische Neuropsychologie – als Teilbereich der klinischen Neuropsychologie – findet bislang v. a. dort Anwendung, wo es um die Einschätzung möglicher neuropsychologischer Beeinträchtigungen nach cerebralen Erkrankungen geht. Im strafrechtlichen Kontext, wenn es etwa um neuropsychologische Aspekte der strafrechtlichen Verantwortlichkeit oder um die Vernehmungsfähigkeit geht, findet die forensische Kinder- und Entwicklungsneuropsychologie kaum Anwendung. Angesichts der Brisanz der Thematik verwundert dies. Zudem lassen die in den letzten Jahren deutlich verbesserten Methoden der Kinder- und Entwicklungsneuropsychologie mittlerweile vielfältige Hypothesenprüfungen zu. Darüber hinaus ist zu beachten, dass neurokognitive Funktionen sich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit entwickeln und daher differenziert untersucht und in Hinblick auf deren Zusammenhang zu delinquentem Verhalten oder Gewalterfahrung beurteilt werden müssen. Dazu erscheint es wichtig, sich der Thematik in diesem Beitrag sowohl von einer neurobiologischen (neuroanatomisch-neurochemischen) als auch von einer neuropsychologischen Ebene anzunähern.
Thomas Pletschko
5. Gewaltopfer als Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Zusammenfassung
Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt geworden sind, entwickeln zumeist Traumafolgestörungen. Wie einschneidend das Trauma ihr weiteres Leben verändert, hängt zum einen von der Art der Traumatisierung, zum anderen aber auch von den individuellen Schutz- und Risikofaktoren ab und davon, wie rasch eine entsprechende Diagnostik und Therapie umgesetzt werden kann. Die kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik braucht eine an diese Herausforderung angepasste Anamnese und Erhebung des psychopathologischen Status. Der psychopathologische Status nach unterschiedlichen Traumaerfahrungen stellt sich, wie bei keiner anderen psychischen Erkrankungsgruppe, bei den Traumafolgestörungen (akute Belastungsreaktion, posttraumatische Belastungsstörung, Anpassungsstörung) sehr unterschiedlich dar, von internalisierenden Symptomen (Angst, Depression, Rückzugs- und Vermeidungsverhalten, somatoforme Beschwerden) bis zu externalisierenden Symptomen (Aggression, Hyperaktivität und Impulsivität).
Christian Kienbacher

Diagnostik und therapeutische Maßnahmen

Frontmatter
6. Psychologische Diagnostik von kindlichen Gewaltopfern – Möglichkeiten und Grenzen
Zusammenfassung
Die Diagnostik von Gewalt an Kindern und Jugendlichen stellt eine große Herausforderung für psychologische Fachkräfte dar. Das Belastungserleben der Opfer manifestiert sich in Form mannigfacher Symptome und Auffälligkeiten. Eine Vielzahl von Faktoren wie etwa Loyalitätskonflikte, Ängste, unzureichende sprachliche Fähigkeiten oder Verdrängung beim Kind verhindern zumeist eine konkrete Kommunikation erfahrener Gewalt. Verhaltensauffälligkeiten und Symptome im kognitiven, emotionalen oder sozialen Bereich können somit als Hilferuf des Kindes interpretiert werden, dessen sorgfältige, aber auch behutsame Demaskierung den Aufgabenschwerpunkt im Rahmen einer multimodalen Diagnostik darstellt.
Sabine Völkl-Kernstock, Astrid Grundner
7. Die pädiatrische Befunderstellung und Begutachtung
Zusammenfassung
Körperliche Befunde sind meist der Ausgangspunkt des Verdachtes auf Misshandlung. Fachgerechte und wissenschaftlich abgesicherte Befunderhebung, Interpretation, Diagnose und Differentialdiagnose können weit reichende Folgen haben, weshalb der Erstbegutachtung ein essentieller Stellenwert zukommt. Als Konsequenzen der gestellten Diagnose »Kindesmisshandlung« können Einbeziehung des Jugendamtes, familienrechtliche Eingriffe bis hin zur Entziehung des Sorgerechts stehen. Die Verantwortung, hier fundiert, korrekt und im Sinne des Kindes empathisch zu agieren, ist außerordentlich.
Andreas Böck
8. Die traumatologische Befunderstellung und Begutachtung
Zusammenfassung
Entscheidend bei der Begutachtung und Behandlung des verletzten Kindes ist, differenzialdiagnostisch an ein mögliches nichtakzidentelles Trauma zu denken. Besonders gefährdet sind Kinder unter zwei Jahren. Ein fundiertes Fachwissen in der Kindertraumatologie und ein ständiges Überprüfen von Plausibilitäten sind für die Bestätigung oder den Ausschluss des Verdachts einer eventuell stattgefundenen Misshandlung notwendig.
Monika Luxl
9. Die gynäkologische Befund erstellung und Begutachtung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Zusammenfassung
Die kindergynäkologische Begutachtung im Rahmen der Begutachtung des Vorliegens oder Nichtvorliegens eines Missbrauchs an Mädchen ist eine extrem schwierige Aufgabe mit weitreichenden Konsequenzen. Checklisten und Untersuchungskits nehmen die organisatorische Spannung, verhindern das »Vergessen« von Untersuchungsteilen und ermöglichen ein einfühlsames Vorgehen. Es sollte darauf Bedacht genommen werden, möglichst bei der Erstuntersuchung für das Gericht verwertbare Asservate zu gewinnen und dem Kind eine Zweituntersuchung zu ersparen. Daher empfiehlt es sich auch, für forensische Fragestellungen im kindergynäkologischen Bereich die Erstbeurteilung durch möglichst erfahrene Kollegen durchführen zu lassen. Grundsätzlich gilt aber, dass ein unauffälliger Befund trotzdem einen Missbrauch niemals zur Gänze ausschließen kann, da ja von der Berührung bis zur gewaltsamen Penetration eine große Bandbreite an denkbaren (und undenkbaren) zugrundeliegenden Szenarien vorhanden sein können.
Daniela Dörfler, Dieter Kölle
10. Ärztliche Untersuchung, Spurensicherung und gerichtsverwertbare Verletzungsdokumentation
Zusammenfassung
Bei Verdacht auf körperliche und/oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kann eine korrekte ärztliche Untersuchung dazu beitragen, die Lage der Betroffenen in einem späteren Straf- und/oder Zivilverfahren zu stärken und deren sekundäre Viktimisierung zu verhindern. Da diese Untersuchung nicht nur klinisch-kurativen, sondern auch forensischen Anforderungen entsprechen muss, sind eine sorgfältige Befundaufnahme unter Sicherung möglicher Fremdspuren am Körper der Opfer und die nachfolgende Dokumentation aller vorhandenen Verletzungen und angegebenen Beschwerden unerlässlich. Um gerichtsverwertbar zu dokumentieren, ist der Einsatz einer standardisierten Checkliste von großem Vorteil. Damit können Untersuchungen und Spurensicherungen rascher und präziser vorgenommen werden.
Andrea Berzlanovich, Éva Rásky
11. Kinderschutzgruppen
Zusammenfassung
Als medizinische Antwort auf die Kindern zugefügte Gewalt wurden ab 1995 in Österreich Kinderschutzgruppen nach internationalem Vorbild gegründet. Mittlerweile sind 44 solcher Gruppen am Werk. Sie arbeiten multiprofessionell und interdisziplinär vor Ort und unterstützen sich gegenseitig bei Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen. Dieser Beitrag beschreibt die gesetzliche Grundlage und deren Umsetzung sowie die Probleme, die damit verbunden sind, z. B. Umgang mit Melde-/Schweige- und Anzeigepflicht oder spezifische Nachsorge. Die Frage der Qualitätssicherung ist schwierig zu beantworten, da zu wenig Daten dazu vorliegen. Die wenigen Studien dazu kamen zum Schluss, dass die Kinderschutzgruppen in Österreich auf hohem Niveau arbeiten und in hohem Maße dem Schutz des Kindeswohls verpflichtet sind. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die österreichischen Kinderschutzgruppen sehr gut arbeiten und ihren selbstgewählten, aber auch den gesetzlichen Auftrag vorbildlich umsetzen.
Leonhard Thun-Hohenstein
12. Beratung, Krisenintervention und die Behandlung von Bindungs- und Gewalttraumata im Kinderschutzkontext
Zusammenfassung
Kinderschutzzentren haben sich auf die Beratung von Familien und Helfersystemen in Fällen von Kindeswohlgefährdung (»Gefährdungskontext«) spezialisiert. Auf der Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen, deren Entwicklung beschrieben wird, ist die Kooperation der unterschiedlichen Hilfesysteme von entscheidender Bedeutung, um wirksame Unterstützungsangebote für gewaltbelastete Familien zu entwickeln. Kinderschutzarbeit umfasst die Beratung und Krisenintervention bei Kindeswohlgefährdung in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger. Die dafür notwendigen Haltungen und Prinzipien werden herausgearbeitet. Für die Behandlung von Bindungs- und Gewalttraumata im Kindes- und Jugendalter werden spezifische Anforderungen formuliert, die sich auf die Arbeit mit den Bezugspersonen und dem Umfeld der Minderjährigen beziehen.
Adele Lassenberger
13. Psychopharmakologie in der Behandlung jugendlicher Straftäter
Zusammenfassung
Die Häufigkeit psychopathologischer Auffälligkeiten unter straffällig gewordenen Jugendlichen ist ein weitläufig bekanntes Problem, das in breit angelegten epidemiologischen Studien untersucht worden ist. Dabei gilt es einen entwicklungsspezifischen Zugang einzunehmen, der in Betracht zieht, dass jugendliche Straftäter genauso wie Gleichaltrige noch reifen, wachsen und sich auf tiefgreifende Art und Weise verändern können. Jugendliche Straftäter sind mit einer großen Anzahl von psychiatrischen Problemen multifaktorieller Ätiologie konfrontiert. Die sofortige Begutachtung und Evaluierung durch Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist eine essentielle Voraussetzung zur Etablierung einer effizienten und individualisierten Betreuungs- und Behandlungsstruktur. Das vorliegende Kapitel setzt sich zum Ziel, Formen der Aggression zu unterscheiden und psychopharmakologische Zugänge zur Behandlung von Aggression darzulegen.
Julia Huemer, Michaela Mitterer-Asadi, Martin Fuchs, Niranjan Karnik, Hans Steiner
14. Psychologische Tätigkeit im Rahmen der Jugendhilfe bei Gewalt an und von Kindern und Jugendlichen
Zusammenfassung
Die psychologische Tätigkeit im Rahmen der Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren zu einer Spezialdisziplin entwickelt. Jugendamtspsychologen und -psychologinnen müssen sich ständig mit Auswirkungen gesellschaftlicher und sozialpolitischer Veränderungen auseinandersetzen und ihre Beratungs- sowie Hilfsangebote auf die jeweiligen Bedürfnisse von Kindern und Familien abstimmen. Gefordert wird nicht nur umfassendes Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit, in ganz unterschiedlichen interdisziplinären Arbeitsfeldern zu bestehen und individuelle, passgenaue Hilfepläne für Kinder und deren Familien zu entwickeln. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Initiativen und Maßnahmen wie z. B. vermehrte Öffentlichkeitsarbeit, Gruppenangebote sowie spezielles Training sowie Beratung zur Vorbeugung gewalttätiger Auseinandersetzungen beitragen können.
Belinda Mikosz
15. Kinderschutz: Von der Gefährdungsmeldung bis zur Betreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen
Zusammenfassung
Der Beitrag behandelt die zentralen Kinderschutzinstrumente aus rechtlicher Sicht (Gefährdungsabklärung, Sofortmaßnahme, Unterstützung der Erziehung, Volle Erziehung) und stellt begleitende Rechtsinstitute wie Melde- und Anzeigepflichten dar.
Josef Hiebl
16. Tätigkeit der Polizei bei Gewalt an bzw. von Kindern und Jugendlichen
Zusammenfassung
Polizeiliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist fordernd und komplex. Grundlage polizeilichen Handelns ist das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das sowohl polizeiliche Aufgaben, als auch die Befugnisse festlegt. Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter sind in weiten Teilen der Gesetzgebung nicht explizit bevorzugt. Diese »Nichtnennung« ermöglicht und auferlegt der Polizei eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sowohl als Täter als auch als Opfer haben sich Kinder und Jugendliche in den letzten Jahrzehnten verändert. Konsum, Haltung und geänderte Familienstrukturen beeinflussen die Viktimologie und prägen zwangsläufig polizeiliches Handeln.
Friedrich Kovar
17. Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen: Methodisches Vorgehen – rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Zusammenfassung
Der Gesamtprozess der Glaubhaftigkeitsbegutachtung besteht in der systematischen Prüfung von Gegenhypothesen zur Wahrannahme. In der Regel geht es um die Abklärung von zwei zentralen Gegenhypothesen: a) absichtliche Falschdarstellung (Lügenhypothese); b) eine subjektiv für wahr gehaltene, auf einer vermeintlichen »Erinnerung” basierenden Darstellung, deren Inhalt aber tatsächlich keine Entsprechung in einer vorausgegangenen Realität hat; derartige Pseudoerinnerungen entwickeln sich in der Regel auf der Basis fremd- und/oder autosuggestiver Prozesse (Suggestionshypothese). Für die Abklärung der Falschbezichtigungshypothese stehen die qualitätsimmanente und die qualitätsübergreifende Aussageanalyse im Zentrum. Das Vorliegen suggestiver Bedingungen wird über eine systematische Rekonstruktion der Aussageentstehung und -entwicklung geprüft. Liegen gravierende suggestive Bedingungen vor, kann der Erlebnisbezug einer Aussage mit aussagepsychologischen Methoden nicht mehr substantiiert werden.
Renate Volbert

Kinder und Jugendliche als Opfer in einem Strafverfahren

Frontmatter
18. Kinder und Jugendliche als Zeugen in einem Strafverfahren – aus juristischer Sicht
Zusammenfassung
Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Straftat wurden, sind im Strafverfahren mit unzähligen Belastungen konfrontiert: Nicht selten sind die ihnen gegenüberstehenden Beschuldigten nahe Angehörige, sie müssen gänzlich fremden Personen von zutiefst persönlichen Erfahrungen und Erniedrigungen möglichst detailliert erzählen, und für die in Rede stehende Tat gibt es außer ihnen keine anderen Zeugen. Auch für die Strafverfolgungsbehörden stellen kindliche bzw. jugendliche Opfer eine große Herausforderung dar, denn es gilt einerseits eine strafbare Handlung aufzuklären und anderseits jegliche psychische Beeinträchtigung für das minderjährige Opfer so gut es geht zu vermeiden. Die im Beitrag präsentierten Zeugenschutz- und Zeugenschonungsmaßnahmen verfolgen allesamt ein gemeinsames Ziel: Die Belastungen, die durch ein Strafverfahren zwangsläufig auf diese besonders schutzwürdige Opfergruppe und seine Angehörigen zukommen, sollen soweit wie möglich reduziert werden.
Lisa Pühringer
19. Kinder als Zeugen im Strafverfahren – Befragung und Begutachtung
Zusammenfassung
Der Beitrag versammelt Erkenntnisse aus Entwicklungs- und kognitiver Psychologie, die für Aussagen von Minderjährigen als Zeugen relevant sind. Es wird dargestellt, welche Schwierigkeiten aus der »Andersartigkeit« kindlichen Denkens und Mitteilens resultieren und wie eine Befragung von Kindern entsprechend »kindgerecht« gestaltet werden kann. Der zweite Teil des Beitrags thematisiert die derzeitige Praxis der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ihrer »Aussagefähigkeit«, »Aussagemotivation« und »Aussagequalität«.
Holger Eich
20. Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Österreich für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlebt haben
Zusammenfassung
In diesem Kapitel werden die Entstehungsgeschichte der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung und deren wichtigste Grundsätze vorgestellt. Dabei werden besonders die psychische Situation von kindlichen OpferzeugInnen und ihr Bezugssystem in Beziehung zu den Aufgaben im Strafverfahren gesetzt. Neben Information, Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und ihren Müttern und Vätern ist Kooperation mit dem professionellen System das wesentliche Handwerkszeug der Prozessbegleitung. Ziel ist es, sekundäre Traumatisierungen so weit wie möglich zu verringern.
Sonja Wohlatz, Sabine Rupp

Kinder und Jugendliche als Beteiligte in einem strittigen Pflegschaftsverfahren

Frontmatter
21. Psychologie im Familienrecht – auf der Suche nach der richtigen Entscheidung
Zusammenfassung
Wenn es um Familienrechtskonflikte geht, ist die psychologische Expertise höchst gefragt, denn Richter haben keine psychologische Spezialausbildung. Sachverständigengutachten aus dem Bereich der Kinderpsychologie, der Psychiatrie oder der Pädagogik sind seit geraumer Zeit nicht mehr aus dem Gerichtsalltag wegzudenken; die Fragestellung, wie im Einzelfall zu entscheiden ist, um das Kindeswohl am besten zu berücksichtigen, ist besonders schwierig, da hier eine Zukunftsprognose einfließen soll. Seit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2013 gibt es auch Sozialarbeiter und klinische Psychologen in der Familiengerichtshilfe, eine Institution, die das Gericht durch fachliche Stellungnahmen in der Entscheidungsfindung unterstützt oder im Rahmen eines Clearings versucht, mit den Streitteilen eine Lösung zu erarbeiten. Ein spannendes Instrument ist die neue Elternberatung nach § 107 Abs 3 AußStrG, wo Psychologen mit Eltern Beratungsgespräche im Zwangskontext führen.
Doris Täubel-Weinreich
22. Begutachtung in Pflegschaftsverfahren durch den psychologischen Sachverständigen – Möglichkeiten und Grenzen
Zusammenfassung
Die Beschäftigung mit Pflegschaftsverfahren stellt für alle beteiligten Berufsgruppen eine Herausforderung dar. Es handelt sich um ein kommunikatives Geschehen, das oft mit erbitterter Vehemenz geführt wird und große Bedeutung für das weitere Leben von Kindern hat. Die Aufgabe des Sachverständigen ist es, bei hohem Druck, bedingt durch alle Beteiligten, eine ausgewogene Expertise zu erstellen. Der Artikel zeigt die Vorgehensweise und Problematiken und dient als Einführung in die Familienrechtspsychologie.
Matthias Herzog, Marion Waldenmair

Jugendliche als Beschuldigte in einem Strafverfahren

Frontmatter
23. Jugendliche als Beschuldigte: Rechtsgrundlagen und relevante Fragestellungen des Gerichts an den Sachverständigen
Zusammenfassung
Jugendkriminalität ist häufig ein vorübergehendes Phänomen; der Zusammenhang mit äußeren Faktoren ist in diesem Bereich besonders evident. Dennoch begehen gerade Jugendliche schwerste Straftaten, die auch zu einer entsprechenden medialen Aufmerksamkeit und Beunruhigung in der Gesellschaft führen. Das Kapitel stellt die wichtigsten materiellen Rechtsgrundlagen bei der Behandlung jugendlicher und junger erwachsener Straftäter dar, soweit sie in dem hier interessierenden Zusammenhang von Bedeutung erscheinen. Die Problematik der rechtlichen Regelung betreffend junger Erwachsener wird besonders beleuchtet, um die rechtspolitische Diskussion darüber in Gang zu halten. Im Weiteren werden die häufigsten Fragen benannt, die an psychiatrische und/oder psychologische Sachverständige in Jugendstrafverfahren gerichtet werden, und die Problematik des Umgangs mit solchen Gutachten wird dargestellt.
Norbert Gerstberger
24. Strafrechtliche Verantwortung von jugendlichen Straftätern
Zusammenfassung
Dieses Kapitel schildert, aus der Perspektive von Deutschland und Österreich, Entwicklung und Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur strafrechtlichen Verantwortung von Jugendlichen. Hierbei wird mit (A) für Österreich und (D) für Deutschland auf die jeweils gültige Gesetzesnorm verwiesen. Nach historischem und Gesetzesüberblick über die Normen erfolgen detaillierte Ausarbeitungen zur Begrifflichkeit der Strafmündigkeit als entwicklungsbezogener Kategorie und der Schuldfähigkeit als krankheitsbezogener Kategorie. Zuletzt werden Spezifizierungen auf Heranwachsende in D sowie auf Angeklagte mit Migrationshintergrund entwickelt. Es werden in jedem Unterkapitel Hinweise für das gutachterliche Vorgehen gegeben.
Frank Häßler, Renate Schepker
25. Psychische Störungen und Straffälligkeit von Jugendlichen
Zusammenfassung
Im Buchteil »Jugendliche als Beschuldigte in einem Strafverfahren« werden in einzelnen Kapiteln wichtige juristische und medizinische Grundlagen beschrieben, die zum Tragen kommen, wenn bei Jugendlichen strafrechtliche Bestimmungen angewandt werden. Dabei werden Aspekte des Sachverständigenwesens, der strafrechtlichen Verantwort lichkeit, der Prognoseerstellung und Risikoeinschätzung sowie transkulturelle Aspekte näher beleuchtet.
Martin Fuchs, Walter Fuchs, Hans Steiner
26. Prognosestellung und Risikoeinschätzung bei straffällig gewordenen Jugendlichen
Zusammenfassung
Eine exakte Vorhersage menschlichen Verhaltens ist mit keiner Methode, keinem Instrument und keiner klinischen Erfahrung möglich. Bei Jugendlichen kommt hinzu, dass die Jugendspanne eine sehr dynamische Zeit mit großen Veränderungen und entwicklungsspezifischen Wirkungen ist, die in delinquentes und antisoziales Verhalten münden können. In vielen Fällen ist dieses Verhalten temporär, in manchen Fällen jedoch über längere Zeit persistierend. In den letzten Jahren wurden besonders im englischsprachigen Raum viele Studien zur Rückfälligkeit von Straftätern publiziert, einige davon auch im Jugendbereich. Eine prognostische Einschätzung von straffälligem Verhalten ist aus heutiger Sicht nicht alleine mit Instrumenten, Checklisten oder rein klinischen Methoden möglich. Um entwicklungsspezifische Besonderheiten, Peer-Dynamiken, Trends oder sonstige wichtige Bedingungen zu berücksichtigen, ist ein Zusammenspiel von unterschiedlichen Zugängen und Methoden notwendig.
Daniel Gutschner, Emanuel Feurer, Simone Schild
27. Die forensisch-psychiatrische Begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
Zusammenfassung
Die gegenwärtigen großen Flucht- und Wanderungsbewegungen bringen Menschen in die EU, die häufig schwer traumatisiert sind – darunter viele Kinder und Jugendliche, die mit Gewalt und Krieg aufgewachsen sind. Für manche davon ist Gewalt zu einer für sie normalen Überlebensstrategie geworden, die sie unter Umständen auch in einem neuen, in vielerlei Hinsicht problematischen Umfeld einsetzen könnten. In der forensisch-psychiatrischen Begutachtung von Kindern und Jugendlichen wird man daher vermehrt auf uns fremde Wertehaltungen stoßen. Auch psychiatrische Krankheitsbilder weisen eine mitunter ungewohnte Phänomenologie auf. Es ist daher für gerichtliche Sachverständige ein Gebot der Stunde, ausreichende interkulturelle Kompetenzen zu erwerben, um diesen kommenden Herausforderungen gewachsen zu sein.
Thomas Stompe
Backmatter
Metadaten
Titel
Forensische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
herausgegeben von
Sabine Völkl-Kernstock
Christian Kienbacher
Copyright-Jahr
2016
Verlag
Springer Vienna
Electronic ISBN
978-3-7091-1608-1
Print ISBN
978-3-7091-1607-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-7091-1608-1