2020 | Forensische Psychiatrie | OriginalPaper | Buchkapitel
Geschäfts- und Testierfähigkeit
verfasst von : Prof. Dr. Dr. Frank Schneider, Prof. Dr. Helmut Frister, Prof. Dr. Dirk Olzen
Erschienen in: Begutachtung psychischer Störungen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Geschäftsfähigkeit beschreibt die psychische Gesundheit und das erforderliche Alter, Rechtsgeschäfte eigenverantwortlich wirksam vorzunehmen. Dazu sind Einsichts- und Urteilsvermögen notwendig. Geschäftsunfähig sind daher Kinder bis zum 7. Lebensjahr und Jugendliche bzw. volljährige Personen mit einer dauerhaften psychischen Störung, die eine freie Willensbestimmung ausschließt. Zum Zwecke des Selbstständigwerdens gestattet das Gesetz 7- bis 18-jährigen beschränkt Geschäftsfähigen die Vornahme gewisser Rechtsgeschäfte, die für sie keinen Schaden verursachen. Für die meisten Rechtsgeschäfte bedürfen sie aber der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Als Testierfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten. Die Testierfähigkeit stellt eine Sonderform der Geschäftsfähigkeit dar, jeder voll Geschäftsfähige ist auch testierfähig. Wer aufgrund einer psychischen Störung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ist nicht testierfähig.