Zusammenfassung
Die gerichtliche Beweiswürdigung fokussiert die Beurteilung einer konkreten Aussage als wahr oder unwahr (Glaubhaftigkeit oder auch spezielle Glaubwürdigkeit). Dabei geht es nicht um die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen oder des Beschuldigten im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft (die auch als allgemeine Glaubwürdigkeit bezeichnet wird), da man sicher nie auf jemanden treffen wird, der immer die Wahrheit sagt, und ebenso selten jemanden findet, der ständig lügt. Vielmehr geht es um die Erlebnisgestütztheit einer Aussage in der Wirklichkeit, die im Rahmen einer psychologischen Glaubhaftigkeitsanalyse beurteilt wird.