Die Beeinträchtigung des Hörvermögens bis hin zur beidseitigen völligen Gehörlosigkeit ist kein generelles Hindernis, um einen Führerschein zu bekommen. Bei Zweifeln an der Fahreignung ist jedoch eine ärztliche Begutachtung erforderlich.
14.11.2018 | Fortbildungsveranstaltung für HNO-Ärzte 2018 | Kongressbericht | Nachrichten