10.06.2025 | Frakturheilung | CME-Kurs
Hinge-Frakturen nach kniegelenknaher Osteotomie
Biomechanik, klinische Konsequenzen und Therapiemöglichkeiten
Anzahl Versuche: 2
Trotz ständiger Verbesserung der Osteotomietechniken und der Entwicklung neuer Strategien zur Vermeidung von Hinge-Frakturen werden diese nach tibialen und femoralen Korrekturosteotomien weiterhin in gewisser Anzahl beobachtet und können das funktionelle und radiologische Ergebnis negativ beeinflussen. Dabei können v. a. tibiale Typ-II-/-III- und dislozierte Hinge-Frakturen zu einer Instabilität der Osteotomie führen und sind somit ungünstige Prädiktoren für unbeabsichtigte Über- und Unterkorrekturen, verzögerte oder ausbleibende Knochenheilung und Implantatversagen mit sekundärem Korrekturverlust. Daher sollte im klinischen Alltag eine frakturspezifische Therapie mit Reposition des Korrekturverlusts, additiver Osteosynthese der Hinge-Fraktur und autologer Spongiosaplastik erwogen werden, um die Komplikationsrate zu senken und die Knochenheilung zu verbessern. Jedoch muss der Erfolg dieses Vorgehens noch in klinischen Studien bestätigt werden.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie mögliche prädiktive Risikofaktoren für das Auftreten von Hinge-Frakturen benennen,
- sind Ihnen die diesen zugrunde liegende Biomechanik und deren daraus resultierenden klinischen Konsequenzen bekannt,
- können Sie mögliche Strategien zur Prävention von Hinge-Frakturen benennen und diese in Ihrer operativen Strategie berücksichtigen,
- kennen Sie einen Behandlungsalgorithmus und frakturspezifische Techniken zur additiven Stabilisierung von Hinge-Frakturen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].