Erschienen in:
09.12.2014 | Panorama
Honorarärzte
Freiberufliche Klinikärzte dürfen nicht privat abrechnen
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
Uro-News
|
Ausgabe 12/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
_ Von einer Klinik beauftragte freiberufliche Honorarärzte dürfen den Patienten keine Privatrechnung stellen. Gegenläufige Vereinbarungen sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied (Az.: III ZR 85/14). Im Streitfall hatte ein niedergelassener Neurochirurg die Patientin erst in seiner Praxis behandelt und dann im Krankenhaus operiert, in dem er freiberuflich auf Honorarbasis tätig war. Mit dem Krankenhaus schloss die Patientin eine Wahlleistungsvereinbarung ab, mit dem Arzt zusätzlich eine „Vereinbarung über Behandlung gegen Privatrechnung“. Darin erklärte sie sich mit der privaten Abrechnung einverstanden. Die private Krankenversicherung hatte der Patientin die Privatrechnung zwar erstattet, forderte dann aber das Geld vom Arzt zurück. Die Klage der Versicherung hatte durch alle Instanzen Erfolg. …