Auch Hausärzte sind bei der Versorgung von Arbeitsunfällen nicht immer an die niedrigeren Eurobeträge der Allgemeinen Heilbehandlung gebunden. Die UV-GOÄ bietet durchaus Spielraum.
04.10.2016 | GOÄ | Nachrichten | Online-Artikel
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Auch Hausärzte sind bei der Versorgung von Arbeitsunfällen nicht immer an die niedrigeren Eurobeträge der Allgemeinen Heilbehandlung gebunden. Die UV-GOÄ bietet durchaus Spielraum.