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Die Gynäkologie

Geburtsschäden – welche Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche können zivilrechtlich geltend gemacht werden?

Eine (Muster‑)Berechnungsgrundlage

Erschienen in:

Zusammenfassung

Kommt es infolge ärztlicher Pflichtverletzungen oder Pflichtverletzungen der Hebamme zu einem Geburtsschaden, bestehen umfangreiche zivilrechtliche Ansprüche für das geschädigte Kind. Anhand des fiktiven Beispielfalls eines Kindes, das behandlungsfehlerhaft bei der Geburt einen hypoxischen Hirnschaden erlitt, sollen zentrale Schadenspositionen wie Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten und vermehrte Bedürfnisse dargestellt und ein Eindruck ihrer Höhe vermittelt werden. Aus dem erheblichen Schadensumfang ergeben sich für die ärztliche Praxis klare Empfehlungen, wie etwa die Einhaltung medizinischer Leitlinien zur Vermeidung des Behandlungsfehlervorwurfs, die vollständige Aufklärung, die lückenlose Dokumentation und die strukturierte Organisation der Geburt. Eine Fehlerkultur sowie ein ergänzender Haftpflichtschutz sind essenziell, um Risiken zu minimieren und Patientensicherheit wie Rechtsklarheit zu gewährleisten.
Titel
Geburtsschäden – welche Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche können zivilrechtlich geltend gemacht werden?
Eine (Muster‑)Berechnungsgrundlage
Verfasst von
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Jan Philipp Bergmann, LL.M.
Publikationsdatum
23.03.2026
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Gynäkologie / Ausgabe 4/2026
Print ISSN: 2731-7102
Elektronische ISSN: 2731-7110
DOI
https://doi.org/10.1007/s00129-025-05461-9
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Inflammatorisches Mammakarzinom/© Springer Medizin Verlag GmbH