Kommt es infolge ärztlicher Pflichtverletzungen oder Pflichtverletzungen der Hebamme zu einem Geburtsschaden, bestehen umfangreiche zivilrechtliche Ansprüche für das geschädigte Kind. Anhand des fiktiven Beispielfalls eines Kindes, das behandlungsfehlerhaft bei der Geburt einen hypoxischen Hirnschaden erlitt, sollen zentrale Schadenspositionen wie Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten und vermehrte Bedürfnisse dargestellt und ein Eindruck ihrer Höhe vermittelt werden. Aus dem erheblichen Schadensumfang ergeben sich für die ärztliche Praxis klare Empfehlungen, wie etwa die Einhaltung medizinischer Leitlinien zur Vermeidung des Behandlungsfehlervorwurfs, die vollständige Aufklärung, die lückenlose Dokumentation und die strukturierte Organisation der Geburt. Eine Fehlerkultur sowie ein ergänzender Haftpflichtschutz sind essenziell, um Risiken zu minimieren und Patientensicherheit wie Rechtsklarheit zu gewährleisten.