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Gefässchirurgie

Schwanger in der Gefäßchirurgie

Erschienen in:

Zusammenfassung

Hintergrund

Schwangere Ärztinnen stellen in der Gefäßchirurgie nach wie vor eine Ausnahme im Klinikbetrieb dar. Die Kommission für Familie und Beruf der DGG hat leitende Gefäßchirurgen befragt, welche Tätigkeiten schwangere Ärztinnen in ihrer Klinik durchführen können.

Methode

Es wurden 304 Fragebögen an leitende Ärzte in der Gefäßchirurgie versendet. 100 Fragebögen wurden beantwortet (Rücklaufquote 33 %).

Ergebnisse

54 Kliniken berichten keine Schwangerschaft. In 46 Kliniken traten insgesamt 72 Schwangerschaften auf. In 12 Kliniken wurde mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ein sofortiges generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. In 34 Kliniken wurde ein partielles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Durchgeführt werden durften folgende Tätigkeiten: administrative Tätigkeiten 34 (100 %), Doppler-/Duplexuntersuchungen: 34 (100 %), Blutabnahmen und i.v. Zugänge: 13 (18 %), Verbände aseptisch: 27 (79 %), septisch: 6 (18 %), interventionelles Operieren 0, offenes Operieren mit Einschränkung: 7 (21 %) ohne Einschränkung: 2 (6 %).

Zusammenfassung

Der Schutz von Ungeborenem und werdender Mutter auf der einen und einer befriedigenden Berufsausübung und zeitnahen Weiterbildung auf der anderen Seite in Verbindung mit einem reibungslosen Klinikablauf stellt ein Spannungsfeld dar, das der Arbeitgeber, der Betriebsarzt, der Fachvorgesetzte und die schwangere Kollegin in einem vertrauensvollen Konsens unter Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen bewältigen müssen.
Titel
Schwanger in der Gefäßchirurgie
Verfasst von
Prof. Dr. B. T. Weis-Müller
R. Mohr
L. Seeberg
R. Huber
Publikationsdatum
01.03.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Schlagwort
Gefäßchirurgie
Erschienen in
Gefässchirurgie / Ausgabe 2/2016
Print ISSN: 0948-7034
Elektronische ISSN: 1434-3932
DOI
https://doi.org/10.1007/s00772-015-0114-6
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