Erschienen in:
08.03.2018 | Triage | Empfehlungen
Gemeinsame Empfehlungen der Projektgruppe „Biostatistische
DNA-Berechnungen“ und der Spurenkommission zur biostatistischen Bewertung von Y‑chromosomalen DNA-Befunden
verfasst von:
S. Willuweit, K. Anslinger, G. Bäßler, M. Eckert, R. Fimmers, C. Hohoff, M. Kraft, C. Leuker, G. Molsberger, U. Pich, S. Razbin, T. Rothämel, H. Schneider, P. M. Schneider, M. Templin, M. Vennemann, A. Wächter, V. Weirich, H. Zierdt, L. Roewer
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 2/2018
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Zusammenfassung
Die Analyse von Y‑chromosomalen „Short-tandem-repeat“(Y-STR)-Markern kann eine wichtige Ergänzung autosomaler DNA-Analysen darstellen. So ist es häufig möglich, bei DNA-Mischungen auch bei einem Überschuss an weiblicher DNA Informationen zum männlichen Spurenverursacher zu erhalten. Die Y‑STR-Analysen können den Nachweis führen, dass männliche DNA in dem untersuchten Spurenmaterial vorliegt, und ermöglichen ggf. den Abgleich von Spurenmaterial mit Vergleichsmustern männlicher Personen. Die hier vorgelegten Empfehlungen der Projektgruppe „Biostatistische DNA-Berechnungen“ der Landeskriminalämter in Zusammenarbeit mit der Spurenkommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin sollen Sachverständige bei der Bewertung von Y‑STR-Befunden und bei der Auswahl des geeigneten biostatistischen Berechnungsansatzes unterstützen. Es werden Methoden zur Häufigkeitsschätzung von Y‑STR-basierten Haplotypen und zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung von Haplotypen zwischen einer Spur und einem möglichen Spurenverursacher vorgestellt. Daraus werden Empfehlungen mit dem Ziel einer harmonisierten Verfahrensweise bei der Begutachtung von Y‑chromosomalen DNA-Befunden im Strafverfahren abgeleitet.