Update Vorhofflimmern bei geriatrischen Patienten
- 13.02.2025
- Geriatrische Kardiologie
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 12.02.2026
- Anzahl Versuche
- 2
- Dies ist Ihre Lerneinheit
- Zum Artikel
Vorhofflimmern ist die häufigste Herzrhythmusstörung im Alter. Als Folge der positiven Daten zur Katheterablation hat sich der Fokus in der symptomatischen Therapie auf die Rhythmuskontrolle gelegt. Auch ältere Patienten können von einer Katheterablation profitieren. Die orale Antikoagulation bleibt wesentlicher Bestandteil der pharmakologischen Therapie beim Vorhofflimmern. Neue Studienergebnisse belegen, dass geriatrische Patienten eines individuellen Behandlungsansatzes bedürfen; dieser sollte auf den Empfehlungen der aktuellen Leitlinien und einschließlich dem Einsatz ergänzender Hilfsmittel basieren. Die Beurteilung der Funktionalität sollte in der Therapie und der Therapiezielplanung Berücksichtigung finden ebenso wie die mit dem Vorhofflimmern assoziierten Beschwerden. Zur Rhythmuskontrolle stehen akut die Kardioversion und langfristig eine medikamentöse oder interventionelle (Katheterablation) rhythmusstabilisierende Therapie zur Verfügung.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- kennen Sie die Bedeutung des Vorhofflimmerns (VHF) für geriatrische Patienten.
- können Sie Therapieziele, Frequenz- vs. Rhythmuskontrolle, gemeinsam mit dem Patienten festlegen.
- kennen Sie die Möglichkeiten und den Stellenwert der Katheterablation beim Vorhofflimmern.
- haben Sie einen Überblick über die aktuelle Literatur zu oraler Antikoagulation und VHF beim alten Patienten.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].