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Erschienen in: Rechtsmedizin 6/2012

01.12.2012 | Übersichten

Gerichtsärztliche Prüfung der Haft-, Termin- und Arbeitsfähigkeit

Empirische Analyse des Hamburger Datenmaterials aus über 3 Jahrzehnten

verfasst von: Dr. F. Schulz, H. Lach, A. Gehl, E. Hildebrand, T. Münch, K. Püschel

Erschienen in: Rechtsmedizin | Ausgabe 6/2012

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Zusammenfassung

Im Rahmen der klinischen Rechtsmedizin als forensisch-medizinischer Erhebung eines gesundheitlichen Zustands lebender Probanden stellt die Prüfung der Haft-, Termin- sowie Arbeitsfähigkeit einen Kernbestandteil der modernen gerichtsärztlichen Tätigkeit dar. Dennoch findet dieses Arbeitsfeld neben forensischer Traumatologie und Viktimologie wenig Beachtung. Meist an Gesundheitsämtern dezentral durchgeführt, sind größere empirisch-statistische Erfassungen und Auswertungen eine Rarität. An dieser Stelle wird einerseits in einer historischen Hinführung die Bedeutung dieser gutachtlichen Tätigkeit für die moderne Rechtspflege herausgestellt. Andererseits wird überblickend eine Studie vorgestellt, die eine gerichtsärztliche Besonderheit in der Freien und Hansestadt Hamburg nutzt, wo derartige Untersuchungen seit über einem Jahrhundert zentral durchgeführt und erfasst werden. Es wird dabei auf Grundlage einer Vorgängerstudie, die die Situation Ende der 1960er bzw. Anfang der 1970er Jahre erfasst hatte, zum einen die zahlenmäßige Entwicklung der gutachtlichen Vorgänge in Hamburg von 1975–2011 skizziert. Weiterhin werden exemplarisch Ergebnisse einer detaillierten Auswertung von 641 Vorgängen aus dem Zeitraum von 1995–2004 präsentiert. Es ergeben sich Schlussfolgerungen auf Veränderungen im soziokulturellen Bereich sowie in der Rechtspflege und Strafausübung neben praxisrelevanten Überlegungen zur Notwendigkeit einer Kooperation zwischen Rechtsmedizin und anderen klinisch-medizinischen Disziplinen.
Fußnoten
1
Auskunft der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durch Frau Martina Haase (Justizbehörde Hamburg Abteilung A1 – Zentrale Dienste) anlässlich einer Anfrage der Autoren vom 20.04.2007.
 
2
Der Rest zur Gesamtzahl von 458 verteilt sich auf 5 Fälle, in denen die Probanden unauffindbar verschwunden waren, sowie 8 Fälle, in denen aufgrund der Archivierungssituation die getroffenen Beurteilungen nicht mehr nachzuvollziehen waren ([4], S 397).
 
3
GerNot steht als Abkürzung für Gerichtsmedizinischer Notarztdienst; sämtliche Mitarbeiter weisen die Fachkunde Notfallmedizin bzw. die Zusatzbezeichnung Rettungs- und Notfallmedizin sowie forensisch-medizinische Erfahrung auf. Es besteht das Angebot für Gerichte, ausgewiesene Notfallmediziner präventiv an Gerichtsstelle zu positionieren, in deren absichernder Gegenwart eine Verhandlung auch mit gesundheitlich vorbelasteten Prozessteilnehmern stattfinden kann.
 
4
Persönliche Auskunft durch Herrn Dr. med. Thorsten Münch von GerNot, Hamburg.
 
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Metadaten
Titel
Gerichtsärztliche Prüfung der Haft-, Termin- und Arbeitsfähigkeit
Empirische Analyse des Hamburger Datenmaterials aus über 3 Jahrzehnten
verfasst von
Dr. F. Schulz
H. Lach
A. Gehl
E. Hildebrand
T. Münch
K. Püschel
Publikationsdatum
01.12.2012
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Rechtsmedizin / Ausgabe 6/2012
Print ISSN: 0937-9819
Elektronische ISSN: 1434-5196
DOI
https://doi.org/10.1007/s00194-012-0857-2

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