Erschienen in:
13.12.2017 | Die Verbände informieren
ANTIKORRUPTIONSGESETZ
Gesponserte Veranstaltungen: Darauf müssen Ärzte besonders achten
verfasst von:
bm
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 12/2017
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Auszug
Niedergelassene Ärzte dürfen sich nicht bestechen lassen. Ärzte, die sich hieran nicht gehalten haben, verstießen früher ausschließlich gegen das anerkannte Sozial-und Berufsrecht. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Antikorruptionsgesetz) wurde der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch verankert. Ärzte, die sich bestechen lassen, begehen nun eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Hiervon sind im Übrigen alle Heilberufe betroffen, also auch Psychotherapeuten, Rettungssanitäter und Krankenpfleger. …