Erschienen in:
15.09.2021 | Gesundheitspolitik | Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik
verfasst von:
Dr. med. Gunther Carl
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 9/2021
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Auszug
Die von der GEMATIK geplanten Feldtests zur endgültigen Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) am 1. Oktober 2021 sollten am 20. August (!) 2021 begonnen haben. Was jedoch bis zum Redaktionsschluss dieser NeuroTransmitter-Ausgabe der Standespresse noch nicht zu entnehmen war. Am 12. August 2021 teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit, dass sie eine Übergangsregelung erwirken konnte: Der offizielle Start der eAU ist weiterhin am 1. Oktober. Ärzte übermitteln Krankschreibungen ab dann digital an die Krankenkassen. "Für Praxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, konnte die KBV mit dem GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung vereinbaren. Diese sieht vor, dass Ärzte übergangsweise das alte Verfahren anwenden können, solange die zur Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) notwendigen technischen Voraussetzungen in der Vertragsarztpraxis nicht zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2021. Bis dahin ist auch die Nutzung des 'gelben Scheins' (Muster 1) noch möglich." …