Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) hat am 19. September in seiner Sitzung beschlossen, Liposuktion bei Lipödem des Stadiums 3 zulasten der Kassen zuzulassen. Gleiches gilt für die nichtinvasive Pränataldiagnostik – unter einer Vorraussetzung.
19.09.2019 | Gesundheitspolitik | Nachrichten | Online-Artikel