Bei der Entlassung von Patienten sind Krankenhäuser ab 1. Oktober 2017 zu einem standardisierten Vorgehen verpflichtet, um Behandlungslücken zu vermeiden. Ausgangspunkt ist der individuelle Bedarf des Patienten. Die AOK unterstützt ihre Vertragspartner und bietet im Internet umfangreiche Informationen an.
29.09.2017 | Gesundheitspolitik | Nachrichten
Entlassmanagement