Die oberste Prüfbehörde warnt vor einer Welle hoher Abfindungszahlungen durch Kassenfusionen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Gehälter der Kassenchefs gesetzlich zu begrenzen. „Die Höhe der Vorstandsvergütungen bei Krankenkassen wird mit dem Verwaltungsrat vereinbart und nicht vom Staat festgelegt“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr. Der FDP-Politiker wies damit eine entsprechende Forderung des Bundesrechnungshofs zurück. Schon heute hätten die Aufsichtsbehörden die Pflicht gegen zu hohe Vergütungen vorzugehen.
10.12.2009 | Gesundheitspolitik | Online-Artikel