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15.12.2010 | Gesundheitspolitik | Online-Artikel

Europäischen Gerichtshof

Beipackzettel im Internet ist keine Werbung

verfasst von: Martin Wortmann

Auch unabhängig von neuen EU-Gesetzen dürfen die Arzneimittelhersteller vermutlich bald Beipackzettel-Informationen ins Internet einstellen. Denn sie sind keine Werbung, meinte kürzlich die richterliche Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Verica Trstenjak.

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