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16.01.2020 | Gesundheitspolitik | Nachrichten | Online-Artikel

Gesetzentwurf findet keine Mehrheit

Organspende: Bundestag lehnt Widerspruchslösung ab

verfasst von: dpa, Anno Fricke, Thomas Hommel, Thorsten Schaff

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Der Bundestag hat beim Thema Organspende ein deutliches Signal ausgesandt: Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für eine Entscheidungslösung. Gesundheitsminister Spahn fiel mit seiner angestrebten Widerspruchslösung durch.

Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundestag lehnte am Donnerstag einen Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Professor Karl Lauterbach (SPD) ab, dieses Prinzip umzukehren. Sie hatte eine „doppelte Widerspruchslösung“ vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte - außer man widerspricht.

Der Gesetzentwurf fand aber keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich.

Spahn gratuliert Annalena Baerbock

Die Entscheidungslösung wurde in dritter Lesung angenommen. 432 Abgeordnete stimmten für den fraktionsübergreifenden Entwurf einer Entscheidungslösung, 200 Abgeordnete votierten dagegen. 37 enthielten sich.

An dem Antrag waren Abgeordnete aller Fraktionen außer der AfD beteiligt. Eingebracht hatte den Gesetzentwurf einer Entscheidungslösung eine Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die Linke-Vorsitzende Katja Kipping.

Das Gesetz sieht vor, alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende anzusprechen. Dabei soll auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, eine Entscheidung dazu in ein neues zentrales Online-Register einzutragen. Auch Hausärzte sollen bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren.

9000 Menschen auf der Warteliste

Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organsspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017 (siehe nachfolgende Grafik).

Im vergangenen Jahr wurden 2995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben - vor allem Nieren, Lebern und Lungen.

Bessere Bedingungen für Organspenden in Kliniken

Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organ-Entnahmen festzustellen.

Die Bundestagsabgeordneten hatten vor der Abstimmung ausführlich über die beiden Entwürfe diskutiert. Unsere Kollegen von der Ärzte Zeitung haben die Debatte für Sie nachgezeichnet. (dpa/af/hom/ths)

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05.12.2018 | Link

Ärzte Zeitung

Dieser Beitrag stammt aus der Feder unserer Kollegen der Ärzte Zeitung. Noch mehr Beiträge zu Gesundheits- und Berufspolitik, aber auch zu Praxisthemen wie Abrechnung und Recht finden Sie bei Ärzte Zeitung Online.

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