02.10.2024 | Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten | CME-Kurs
Berufskrankheiten mit Bezug zur HNO-Heilkunde
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In der deutschen Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) sind unter den zzt. 82 gelisteten Berufskrankheiten 18 zu finden, die aufgrund der Gesundheitsstörungen teilweise oder ganz in das Fachgebiet der HNO-Heilkunde fallen. Die Lärmschwerhörigkeit steht für den HNO-Arzt/die HNO-Ärztin meist im Mittelpunkt, sie ist aber schon lange nicht mehr die einzige Berufskrankheit (BK). Eigene Beobachtungen und neue Erkenntnisse sollten im klinischen HNO-ärztlichen Alltag Anlass sein, gerade bei unklaren Fällen eine Verdachtsanzeige zu stellen, um mögliche Kausalitäten zwischen beruflichen Noxen und Erkrankung aufdecken zu helfen.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- sind Ihnen die wesentlichen Listen-Berufskrankheiten aus der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) bekannt, die einen Bezug zur HNO-Heilkunde haben,
- kennen Sie die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Weiterentwicklungen zum Recht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
- sind Sie auf dem neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu Berufskrankheiten,
- werden Sie bei Ihren Tumorpatienten verstärkt auf mögliche berufliche Risikofaktoren achten und mehr Verdachtsanzeigen stellen,
- wissen Sie, wie Sie helfen, durch Ihre Erfahrungen „Wie-Berufserkrankungen“ nach § 9 Abs. 2 SGB VII festzustellen,
- können Sie dazu beitragen, Ursachenzusammenhänge für neue Berufskrankheiten zu entdecken.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].