Am 20. März 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt, dass Patienten mit einem neu diagnostiziertem Glioblastom zukünftig mit Tumortherapiefeldern (TTFields) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden können. Damit bezieht der G-BA Position in der zum Teil recht kontrovers geführten Diskussion um den Einsatz dieser Therapiemethode [1].
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