20.01.2020 | AUS DER PRAXIS . HOTLINE | Ausgabe 1/2020
GOÄ: Beratung per E-Mail — geht das?
- Zeitschrift:
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MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 1/2020
- Autor:
- Springer Medizin
? Dr. P. Derdzinski, Bergisch Gladbach, Nordrhein:
Ich bin seit 1996 privat niedergelassener ärztlicher Homöopath und Allgemeinmediziner und berate im Rahmen der homöopathischen Langzeitbehandlung auch Patienten, die weit entfernt wohnen. Diese Beratungen werden vom Patienten oft nicht telefonisch, sondern per E-Mail erbeten — und dann auch meinerseits per E-Mail erbracht. Kann ich dann nach GOÄ abrechnen, z. B. mit den Nrn. 1 und 3? ...