_ Eine für Jahre in Stein gemeißelte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll es nicht mehr geben. Künftig wird eine neue Kommission laufend an den Bestimmungen basteln. Ein Baustein des neuen Abrechnungswerks für privat erbrachte Arztleistungen ist die nach aktuellem Stand in einem neuen Paragrafen 11a zu verankernde „Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ“ (GeKo). …
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