Landessozialgericht Potsdam Erfundene GOÄ-Ziffer ist nicht berechnungsfähig
- 05.03.2026
- GOÄ
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Die Analogabrechnung privater Arztleistungen ist gang und gäbe. Die eigene Erfindung von Abrechnungsziffern grenzt jedoch an Betrug. Dann besteht für Patienten auch keine Zahlungspflicht.