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DGNeurologie

EEG-Abrechnung nach GOÄ – auf die Umstände des Einzelfalls kommt es an

  • 27.02.2026
  • GOÄ
  • Gesundheitsökonomie leichtgemacht

Auszug

Eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt, wenn ärztliche Leistungen bei privat versicherten Personen, Selbstzahlenden oder als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erbracht werden. Als Schwellenwert, Regelhöchstsatz oder auch Regelsatz wird dabei der Gebührensatz bezeichnet, der für den Durchschnitt einer Leistung zugrunde gelegt wird. Überdurchschnittliche Leistungen können über dem Regelhöchstsatz, unterdurchschnittliche Leistungen müssen unter dem Regelhöchstsatz abgerechnet werden. Eine überdurchschnittliche Leistungserbringung kann durch einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand, eine überdurchschnittliche Schwierigkeit oder besondere Umstände bei der Ausführung begründet sein und muss konkret patienten- und fallbezogen dokumentiert werden. Pauschale, nicht patienten- und fallspezifische Formulierungen wie beispielsweise „erhöhter Zeitaufwand“ ohne konkrete Benennung der Ursache, sollten vermieden werden. Die Abrechnung bis zum Regelhöchstsatz bedarf keiner gesonderten schriftlichen Erläuterung (Tab. 1).
Tab. 1
Übersicht über die unterschiedlichen Leistungsbereiche der GOÄ und die Einfach‑, Regelhöchst- und Höchstsätze (Aus: Gebührenordnung für Ärzte 2026)
 
Einfachsatz
(Unterdurchschnittliche Leistungserbringung)
Regelhöchstsatz
(Durchschnittliche Leistungserbringung)
Höchstsatz
(Überdurchschnittliche Leistungserbringung)
Persönliche ärztliche Leistungen
(Abschnitte B–D, F–L, N, P)
1,0
2,3
3,5
Medizinisch-technische Leistungen
(Abschnitte A, E, O)
1,0
1,8
2,5
Laborleistungen
(Abschnitt M, Nummer 437)
1,0
1,15
1,3
Begründung
Nicht notwendig
Nicht notwendig
Notwendig
Titel
EEG-Abrechnung nach GOÄ – auf die Umstände des Einzelfalls kommt es an
Verfasst von
Dr. med. M. Schütte
Publikationsdatum
27.02.2026
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
DGNeurologie
Print ISSN: 2524-3446
Elektronische ISSN: 2524-3454
DOI
https://doi.org/10.1007/s42451-026-00869-6

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Bildnachweise
Die Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte, Junge Frau in Krankenhaus-Kleidung/© gpointstudio / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)