12.11.2019 | GOÄ | AUS DER PRAXIS . VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
So kann man Reiseimpfungen abrechnen
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Sonderheft 3/2019
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Auszug
_ Reiseimpfungen werden in der Regel als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet. Eine Ausnahme bilden Impfungen, die auch im Inland nach den Richtlinien der Ständigen Impfkommission (STIKO) Bestandteil der Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen sind. In dem Fall ist klar, dass sie zulasten der GKV berechnet werden können. Es lohnt sich also ggf., einen Blick in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu werfen (
www.g-ba.de/richtlinien/60). Ist die GKV nicht zur Bezahlung der Leistung verpflichtet, wird per Privatliquidation nach GOÄ abgerechnet. …