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Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe 1/2017

05.09.2017 | Abrechnung | Praxis konkret

M-III-Leistungen

Persönliche Validierung statt Anwesenheit im Speziallabor?

verfasst von: Dr. Ingo Pflugmacher

Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Sonderheft 1/2017

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Zusammenfassung

Seit 1996 wird darüber gestritten, unter welchen Voraussetzungen ein Arzt Speziallaborleistungen als eigene abrechnen kann. Mit der damaligen GOÄ-Novelle hat der Verordnungsgeber normiert, dass M-II-Leistungen aus einer Laborgemeinschaft bezogen werden können. M-III-Leistungen sind seither nur abrechenbar, wenn der Arzt sie selbst erbringt oder sie unter seiner Aufsicht und nach fachlicher Weisung erbracht werden. Der abrechnende Arzt muss der Leistungserbringung sein „persönliches Gepräge“ geben.
Metadaten
Titel
M-III-Leistungen
Persönliche Validierung statt Anwesenheit im Speziallabor?
verfasst von
Dr. Ingo Pflugmacher
Publikationsdatum
05.09.2017
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
Abrechnung
GOÄ
Erschienen in
gynäkologie + geburtshilfe / Ausgabe Sonderheft 1/2017
Print ISSN: 1439-3557
Elektronische ISSN: 2196-6435
DOI
https://doi.org/10.1007/s15013-017-1248-2

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