OP-Zuschläge sind statistisch nur an 1,2 Prozent der Streitfälle beteiligt, die in der Bearbeitung der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft anfallen. Das ist nicht viel, aber oft ärgerlich, wenn mit Hilfe dieser Fehler gleich die gesamte Operationsleistung in Frage gestellt wird.