Im Arbeitszeitgesetz sind sowohl die Begrenzung der werktäglichen Höchstarbeitszeit als auch die Einhaltung von Pausenzeiten geregelt. Für Praxisinhaber gilt es, beide Aspekte im Blick zu haben und zu dokumentieren, um Probleme mit der Gewerbeaufsicht zu vermeiden.
Ärzte sollten sowohl sich als auch ihren Mitarbeitern regelmäßige Pausen einräumen.