Erschienen in:
01.05.2006 | Aktuelles
Grenzfälle der Praxisgebühr im psychiatrischen Notfalldienst
verfasst von:
R. C. Wolf, R. W. Freudenmann, A. Höse, Dr. C. Schönfeldt-Lecuona
Erschienen in:
Der Nervenarzt
|
Ausgabe 5/2006
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2004 schreibt das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ im SGB V für den gesamten ambulanten vertragsärztlichen Bereich den Einzug der so genannten „Praxisgebühr“ vor. In diesem Zusammenhang berichten wir über einen leichtgradig alkoholintoxikierten Patienten, der gegen seinen Willen von der zuständigen Behörde (in diesem Fall der Polizei) in einer psychiatrischen Einrichtung vorgestellt wurde und dort die reguläre Praxisgebühr von 10 EUR entrichten musste. Vor dem Hintergrund einer unfreiwilligen Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen mit nachfolgender Entrichtung eines Eigenbeitrags werden ethische und juristische Aspekte der derzeit gängigen Praxis im ambulanten psychiatrischen Notfalldienst diskutiert.