Erschienen in:
11.04.2016 | Öffentliches Gesundheitswesen | Leitthema
Gültigkeit international verbindlicher, normativer und technischer Standards der Flüchtlingshilfe auch in den deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen
verfasst von:
Prof. Dr. med. M. san. Joachim Gardemann, Thomas Wilp
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 5/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Zuständigkeiten und Verfahren der gesundheitlichen Versorgung angesichts des großen Zustroms schutzsuchender Menschen in Deutschland sind weiterhin sehr uneinheitlich.
Fragestellung
In welchem Maße können und sollen Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Hilfsorganisationen und Ordnungsverwaltung in Deutschland die Erfahrungen sowie die normativen und technischen Standards der internationalen humanitären Not- und Soforthilfe berücksichtigen?
Methoden
Grundlegende Dokumente aus den Bereichen der Medizinethik, des Medizinrechts, des humanitären Völkerrechts und der Katastrophenmedizin werden vergleichend herangezogen und an konkreten Erfahrungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst mit Flüchtlingen der Balkankriege ab 1990 sowie in Einsätzen der international tätigen Nothilfeorganisationen geprüft.
Ergebnisse
Normative und technische Standards der internationalen humanitären Not- und Soforthilfe sind angesichts zahlreicher Krisen und Katastrophen entwickelt sowie evaluiert worden und haben sich seit 20 Jahren bewährt.
Diskussion
Die von einer Katastrophe oder einem Konflikt Betroffenen haben weltweit ein verbrieftes Recht auf ein Leben in Würde und daher ein Recht auf Hilfe und gesundheitliche Versorgung auch nach gültigem internationalem Standard. International anerkannte, normative und technische Standards der Flüchtlingshilfe sollten daher neben nationalem Recht auch in der Bundesrepublik Deutschland beachtet werden.